
Gemeindeanzeiger
Zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und zur Information der Bevölkerung über Angelegenheiten der Gemeinde und Vereine gibt die Gemeinde Weisenbach einen Gemeindeanzeiger heraus.
Der Gemeindeanzeiger erscheint wöchentlich jeweils am Donnerstag, sofern nicht infolge von Feiertagen oder anderen zwingenden Ereignissen eine andere Regelung notwendig ist. Der Redaktionsschluss ist jeweils dienstags um 10.30 Uhr. Sofern sich dieser ändert, wird der neue Termin vorher im Gemeindeanzeiger bekannt gegeben.
Beiträge zur Veröffentlichung senden Sie bitte an folgende E-Mail: y.krieg@weisenbach.de. Anzeigen sind direkt beim Verlag (Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Tel.: (07033) 525-0, E-Mail: anzeigen.71263@nussbaummedien.de) aufzugeben.
Den Gemeindeanzeiger können Sie im Abonnement über den Verlag beziehen. Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen ab sofort die amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte des Amtsblattes auch in elektronischer Form zur Verfügung.
Das von Nussbaum Medien entwickelte eBlättle ist eine Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eBlättle erscheint wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Donnerstag um 9 Uhr.
Weitere Informationen zum eBlättle erhalten Sie direkt vom Verlag oder online unter www.nussbaummedien.de (siehe Balken rechts).
Ältere Ausgaben stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.