Neubürger-Info

Liebe Neubürger,

namens des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung möchte ich Sie recht herzlich in Weisenbach begrüßen und hoffe, dass sie sich sehr schnell in unserer Gemeinde zurechtfinden und dass sie sich bei uns wohl fühlen. Damit dies bald der Fall ist, steht Ihnen unter anderem diese Homepage zur Verfügung. Hier können Sie sich über nahezu alle Bereiche in unserer Gemeinde Informationen holen. Sei es über Veranstaltungen, über unser reges Vereinsleben, über unsere Gemeindeeinrichtungen oder unsere Gewerbebetriebe. Natürlich bietet unsere Homepage noch vieles mehr. Lassen sie sich einfach überraschen.

In der Hoffnung, dass Sie sich hoffentlich bald in unserer Gemeinde "zu Hause" fühlen verbleibe ich

Ihr
Daniel Retsch, Bürgermeister

Neu zugezogen? - Das sollten Sie wissen:

Wissenswertes für Neubürger

Polizeiliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 1.
Ausweispapiere zur Anmeldung bitte Personalausweis und Pass mitbringen, da Ihre Anschrift geändert werden muss.
Müllentsorgung An-, Um- und Abmeldung im
Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 1.

Dort erhalten Sie auch den Abfallkalender, dem sie die jeweiligen Abfuhrtage entnehmen können.

Weitere Infos erhalten Sie auch direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb: http://www.awb-landkreis-rastatt.de
An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen bei einem Wohnungswechsel, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere innerhalb einer Woche umschreiben lassen. Auch bei einem Umzug innerhalb des Ortes. Und zwar bei der

Zulassungsstelle des Landratsamtes:
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

oder

Außenstelle
Hauptstraße 30 a
76571 Gaggenau

unter Vorlage von Kraftfahrzeugbrief und -schein
Gemeindeanzeiger Wichtige Informationen über die verschiedensten Vorgänge in der Gemeinde liefert der Gemeindeanzeiger von Weisenbach. Für den Fall, dass Sie am Bezug des Gemeindeanzeigers interessiert sind, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung oder benutzten Sie folgenden Link, den Sie digital ausfüllen können www.nussbaum-lesen.de.
Lohnsteuerjahresausgleich/ Einkommensteuererklärung beim

Finanzamt Rastatt
An der Ludwigsfeste 3
76437 Rastatt
Kindergarten Wenn Sie fragen zu einem Kindergartenplatz haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Kindergarten.

Kindergarten St. Christophorus
Tel. (07224) 67277
Wasser/Abwasser Schuldner der Wasser- bzw. Abwassergebühr ist nach den entsprechenden Vorschriften der Gemeinde der Grundstückseigentümer. In diesen Fällen sollten Sie auf folgendes achten:

1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an die Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.

2. Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestellt werden.

Sollten Sie Mieter sein erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer über die Nebenkostenabrechnung. Ein Mieterwechsel löst bei der Gemeinde keinen Vorgang aus.
Stromversorgung Sie müssen einen Stromlieferungsvertrag mit einem frei wählbaren Energieversorger abschließen. Dies gilt für Eigentümer und Mieter.
Einzugsermächtigung Sie haben laufende Zahlungen an die Gemeinde Weisenbach zu entrichten?! z. B. Kindergartengebühren, Grundsteuer usw. Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit der Einzugsermächtigung. Sie ersparen sich damit unnötige Mahnungen. Die Ermächtigung ist jederzeit widerrufbar.
Post Wenn Sie zuziehen, stellen Sie bei Ihrem bisherigen Wohnort einen Nachsendeantrag.
Telefon Für den Anschluss eines Telefons wenden Sie sich bitte an die
T-Punkt Filiale in Sinzheim, Industriestr. 26 (Tel. 07221/80900) oder rufen Sie die Service Nummer 0800/3301000 an.
Allgemein Sie sollten außerdem noch an folgende Stellen denken: - Hausbank - Versicherung - Arbeitgeber - Arzt - Krankenkasse

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an Frau Klumpp, (07224) 9183-15, n.klumpp@weisenbach.de . Sie wird versuchen Ihnen weiterzuhelfen!

Ansprechpartner

Nicole Klumpp
Gemeinde Weisenbach
Sozial- und Meldeamt/Passwesen
Hauptstraße 3
76599 Weisenbach
Telefon (07224) 9183-15
Fax (07224) 9183-28