Bodenrichtwerte
Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuchs hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte zu ermitteln. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland abgeleitet.
Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung sind die Aufgaben des Gutachterausschusses dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadtverwaltung Gaggenau übertragen. Dieser hat zum Stichtag 31.12.2020 für das Gebiet der Gemeinde Weisenbach die beigefügten Bodenrichtwerte festgelegt. Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Rathaus Weisenbach unter der Tel. Nr. 0 72 24 / 91 83 0 bzw. die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadtverwaltung Gaggenau, zur Verfügung.
Auskunft über die Bodenrichtwerte der Gemeinde Weisenbach erhalten Sie über den Link des landesweiten Auskunftssystems Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (BORIS BW).