Die organisatorischen Arbeiten für das Weisenbacher Straßenfest laufen bereits seit einigen Monaten auf Hochtouren. Alle, die Vereinsgemeinschaft, Künstlerinnen und Künstler, verschiedene Gastvereine, der Schulchor und die Gemeindeverwaltung möchten dieses Straßenfest zu einem Highlight in diesem Sommer machen und hoffentlich zahlreiche Gäste aus Nah und Fern in Weisenbach herzlich willkommen heißen. Ein abwechslungsreiches kulinarisches Angebot, Events, Acts, Künstler, ein tolles Bühnenprogramm, das Szenenspiel, das eigens für das Straßenfest geschrieben wurde, sowie natürlich am Samstagabend der Sommernachtsumzug mit den in Licht gehüllten illuminierten Gassen und ein Gottesdienst am Sonntagmorgen werden hier den Gästen geboten. Des Weiteren können sich die Gäste an verschiedenen Radtouren und an Wanderungen anmelden.
In diesem Gemeindeanzeiger haben wir Ihnen den Standplan und das Programm für die Festbühne abgedruckt, die Sie sich in der Heftmitte heraustrennen können.
Über Social Media, wie Facebook (Weisenbach) und Instagram (weisenbacherstrassenfest) sowie auch über die Internetseite www.weisenbach.de können Sie sich weitere Informationen hierzu ebenfalls abrufen.
Geänderte Straßenführung und Umleitungen während des Festbetriebes
Damit das Straßenfest in den Straßen und Gassen stattfinden kann, wurde ein Ampelbetrieb von Samstag, 26. Juli 2025, 13.00 Uhr bis Montag, 28. Juli 2025, 05.00 Uhr eingerichtet.
Folgende Straßen und Brücken werden „links der Murg“ für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
Wendelinus-Brücke (komplett, ab der Einfahrt) Kelterstraße (komplett) Gaisbachstraße bis Haus-Nr. 17 In den Höfen (komplett) Friedhofstraße bis Haus-Nr. 4.
Der Verkehr wird für den vorgenannten Zeitraum wie folgt geregelt:
Zufahrt in den Ortsteil „links der Murg“
Über die Jakob-Bleyer-Brücke im Ortsteil Au – Alte Kreisstraße – Verbindungsstraße Erlenstraße – Ampel - Jahnstraße – Friedhofstraße – Strietweg – Gaisbachstraße
Abfahrt aus dem Ortsteil „links der Murg“
Gaisbachstraße – Strietweg – Ampel – Jahnstraße – Erlenstraße – Abfahrt nach links über die Wendelinus-Brücke
Die Umleitungen sowie die Einbahnstraßenregelungen, entsprechende Verkehrsregelungen und Parkverbote sind vor Ort ausgezeichnet.
Um den Festbereich abzusichern, werden im Bereich Friedhofstraße 4, an der Gaisbachstraße 1 sowie an der Wendelinus-Brücke Fahrzeuge von Feuerwehr und Bauhof stehen.
Die Zufahrt für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr ist jederzeit gewährleistet!
Wir bitten die Bevölkerung „links der Murg“ nur die absolut notwendigen Fahrten in der Zeit der Sperrung durchzuführen, um das Verkehrsaufkommen so gering wie möglich zu halten.
Die ausgewiesenen Parkplätze „In den Höfen“ stehen wegen des Festbetriebes nicht zur Verfügung. Die betreffenden Anwohner werden durch ein gesondertes Schreiben nochmals individuell informiert.
Parkmöglichkeiten stehen den Anwohnern an diesem Wochenende am Friedhof, auf dem Hirsch-Gelände und entlang der Park and Ride Anlage zur Verfügung.
Den Verkehrszeichenplan haben wir Ihnen zur Information in diesem Gemeindeanzeiger abgedruckt.
Wir möchten die Anwohnerinnen und Anwohnern, die durch dieses Straßenfest beeinträchtigt werden, bereits heute herzlichst um ihr Verständnis bitten und Ihnen danken. Danken möchten wir auch im Namen der Vereine und Künstler den direkten Anwohnerinnen und Anwohnern für die zur Verfügungstellung der Höfe, Garagen, Stellplätze, Plätze und Schuppen. Ohne dieses Zutun und diese Unterstützung wäre dieses Weisenbacher Straßenfest nicht möglich.