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Gemeindeanzeiger
Kalenderwoche 14/06
6. April 2006
Den Gemeindeanzeiger gibt es ab dieser Ausgabe und künftig als PDF-Ausgabe.
Dazu benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Reader, das sie
direkt bei Adobe downloaden können. Klicken Sie dazu auf das
Adobe-Logo.
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Pflasterarbeiten
sind fast fertig gestellt
Die
Pflasterarbeiten neigen sich dem Ende entgegen und somit auch die
Fertigstellung der Baumaßnahmen des Regenüberlaufbeckens.
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Gemeindeanzeiger in eigener Sache
Redaktionsschluss geändert - Ausgaben
über die Feiertage
Wegen der bevorstehenden Feiertage über Ostern
werden folgende Regelungen getroffen:
KW 15 - Erscheinungstag Mittwoch, 12. April
- Annahmeschluss hierfür ist Freitag, 7. April, 11.00 Uhr
KW 16 - Erscheinungstag Donnerstag, 20. April
- Annahmeschluss hierfür ist Donnerstag, 13. April 11.00 Uhr
Wir bitten die Vereine um Beachtung der
geänderten Abgabezeiten.Später eingehende Vereinsnachrichten und
Mitteilungen, auch per E-Mail, können nicht mehr berücksichtigt
werden.
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Weisenbacher Weidelamm als Osterbraten
Nachdem die Bestellaktion von Weidelamm im vergangenen Jahr und
auch dieses Jahr zu Ostern sehr gut angenommen wurde, startete die
Gemeindeverwaltung auch dieses Jahr zu Weihnachten wieder zusammen
mit der Schäfereifamilie Wekerle eine Bestellaktion. Das
Schlachtgewicht eines Lammes ohne Fell und ohne Kopf liegt bei ca.
12 - 20 kg. Das geschlachtete Lamm ist zerlegt in vier Haxen, Brust
und Rücken und kann auf Wunsch des Kunden auch weiter zerlegt
werden. Der Preis für das geschlachtete Lamm liegt bei 6,50 €/kg,
einschließlich Knochen. Wer also bewusst auf heimische Produkte
setzt und sicher sein will, wo der Weihnachtsbraten herkommt, kann
in diesem Jahr wieder ein Lamm vom örtlichen Schäfer erwerben.
Bestellungen hierzu sind noch bis Freitag, 07. April 2006 bei der
Gemeindeverwaltung Weisenbach, Frau Gabauer, Tel. 07224/9183-19,
möglich. Das geschlachtete Lamm wird am Mittwoch, 12. April 2006
nach Weisenbach angeliefert und beim Gemeindebauhof von 17 - 19 Uhr
ausgegeben werden. Tipps und Anregungen zur Zubereitung des
Lammfleisches können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung
angefordert werden.
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Kommunalpolitischer Frühschoppen mit
Bürgermeister Toni Huber
Nachdem im letzten Jahr die kommunalpolitischen Frühschoppen
im Kolpinghaus und im Sängerheim guten Anklang gefunden haben,
soll die Reihe dieser Veranstaltungen fortgesetzt werden. Am
Sonntag, 9. April 2006, ab 11.00 Uhr
besteht im Schützenhaus Weisenbach die Möglichkeit, mit
Bürgermeister Huber zu diskutieren. Neben gemeinde- und
kreispolitischen Themen können dabei auch aktuelle Themen aus der
allgemeinen Politik besprochen werden.
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Reisigsammelplatz in der "Oberen Schlechtau"
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Im Herbst 2003 wurde der Reisigsammelplatz, nachdem der zuvor
genutzte Platz, oberhalb des Ortsteiles Au aus topografischen
Gründen nicht mehr geeignet war, in die "Obere Schlechtau"
verlegt. Dort ist es möglich, mit entsprechend großen und
leistungsfähigen Maschinen das angelieferte Material zu
häckseln. Auch wenn es sich bei diesem gemeindlichen
Reisigsammelplatz um ein Angebot ausschließlich für die
Einwohnerschaft und Grundstückseigentümer in Weisenbach handelt
und die Anlieferungen auf Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter und
ausschließlich aus privaten Haushalten, nicht aus gewerblichen
Aktivitäten beschränkt sind, musste seit Inbetriebnahme dieses
Platzes ein spürbarer Anstieg der angelieferten Mengen
festgestellt werden. Werden dabei die eigentlichen
Häckselarbeiten noch durch den Landkreis vergeben und durch
diesen auch finanziell bezuschusst, so die weitere Verwendung des
gehäckselten Materials in der Zuständigkeit der Gemeinde. Trotz
Häckseln und Feinsieben wird das feingesiebte Material, welches
sich hervorragend zur Wiederverwendung im Garten anbietet, nicht
in den Mengen abgeholt, wie Reisighecken oder Strauchschnitt
angeliefert wird. Nachdem das gehäckselte Material in den
zu-rückliegenden Jahren teilweise im Waldwegebau, entlang von
Böschungen oder zur Anlegung von Wildwiesen Verwendung fand,
dabei aber auch jeweils nicht unerhebliche Transport- und
Einbaukosten entstanden sind, hat die Verwaltung das 2004 und 2005
gehäckselte Material von einem Kompostierbetrieb abholen lassen.
Allein für die Abfuhr und Weiterverarbeitung des bereits
gehäckselten Materials mussten mehr als 4.000 € aufgewendet
werden. Hinzu kommen noch jeweils anteilige Kosten für das
Häckseln und Sieben.
Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung am 30. November 2005
sehr eingehend mit dem Reisigsammelplatz in der "Oberen
Schlechtau" befasst. Der Landkreis bietet, die Anlieferung
von pflanzlichen Abfällen auf der Bauschutt-Deponie in Gernsbach
oder der Bodenaushubdeponie in Forbach zu bestimmten Zeiten und
gegen Bezahlung entsprechender Gebühren an. Auch in anderen
Gemeinden des Murgtals, z. B. Gag-genau oder Kuppenheim, wo die
jeweilige Kommune Reisigsammelplätze betreibt, gelten Benutzungs-
und Entgeldordnungen.
Auch wenn die Kostenentwicklung mit Sorge beobachtet werden
muss, so war es doch einhellige Meinung des Bauausschusses, den
Reisigsammelplatz als Service für die Einwohner und
Grundstückseigentümer in Weisenbach und für Kleinmengen bis zu
einem Kubikmeter offen zu halten. Ein wachsames Auge soll jedoch
auf die "schwarzen Schafe" gelegt werden, welche
größere Mengen, Reisig aus gewerblicher Tätigkeit oder durch
Auswärtige angeliefert werden.
Nachdem der Platz nach dem Häckseln und der Abfuhr großer
Mengen vor wenigen Wochen fast komplett leer geräumt war, hat die
Verwaltung den Anlieferbereich neu eingerichtet und mit
entsprechend großem Schild plakativ dargestellt, wer und in
welchen Mengen angeliefert werden darf.
Auch wurde nach entsprechender Diskussion im Bauausschuss
gegenwärtig noch auf eine Einzäunung und auf festgelegte
Öffnungszeiten verzichtet. Jedoch wird die Einwohnerschaft um
entsprechende Mitarbeit und Mithilfe gebeten. Sollten Sie
größere, ortsfremde oder gewerbliche Anlieferer beobachten, so
bittet die Verwaltung um ent-sprechende Meldung (möglichst mit
Kfz-Kennzeichen), damit diesen Anlieferungen nachgegangen und die
Anlieferer zur Verantwortung gezogen werden können. Nur wenn die
Mengen begrenzt werden, können die anfallenden Kosten aus dem
Gemeindehaushalt finanziert werden. Mit der Mitarbeit der
Einwohnerschaft trägt diese dazu bei, die Mengen zu begrenzen und
dadurch diese gemeindliche Einrichtung dauerhaft für die
Einwohner und Grundstückseigentümer unserer Gemeinde offen zu
halten. Erste "schwarze Schafe" wurden der Verwaltung
bereits gemeldet. Diesen unberechtigten Anlieferungen wird
nachgegangen und die Anlieferer zur Verantwortung gezogen. |
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Kindergarten St. Christophorus
Anmeldung
Durch die Aufnahme der Kinder ab zwei Jahren entfällt
die sonst übliche Anmeldewoche. Eine Anmeldung Ihres Kindes ist
jederzeit möglich. Es besteht die Möglichkeit, folgende
Betreuungsangebote zu nutzen:
Ganztagesbetreuung von 7 bis 16 Uhr (drei Tage oder
ganze Woche); Verlängerte Öffnungszeiten von 7 bis 13.30 Uhr (drei
Tage oder ganze Woche); Kinder unter drei Jahren von 7.30 Uhr bis
13.30 Uhr; Regelzeiten von 7.45 Uhr bis 12.15 und von 13.30 bis 16
Uhr; Schulkindbetreuung nach Unterrichtsende bis 13.30 Uhr. Über
Mittag ist es bei Interesse möglich, dass die Kinder eine warme
Mahlzeit einnehmen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie
im Kindergarten.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann besuchen Sie uns
doch einfach mal oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 6 72 77
an. Wir werden Ihnen gerne zur Verfügung stehen. Es freuen sich auf
Sie die Erzieherinnen des Kindergarten St. Christophorus.
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Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
Aus unserer Friedhofssatzung / Friedhofsordnung vom 25.04.1985,
zuletzt geändert am 14.12.2000 ergibt sich nach § 15 und § 16
die Pflicht zur Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale.
Verantwortlich ist dafür bei Reihengrabstätten und
Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei
Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der
Nutzungsberechtigte.
Erfahrungsgemäß können Grabmale vor allem über die
Winterzeit in ihrem Aufbaugefüge Schaden nehmen (z. B.
eindringendes und gefrierendes Wasser verursacht Rissbildungen,
Mörtel löst sich usw.) und dann - oftmals schon bei einer
geringfügigen Berührung - umstürzen, wodurch auch schon
Unfälle passiert sind.
Wir bitten deshalb die Grabnutzungsberechtigten, im eigenen
Interesse dieser Überprüfungspflicht nachzukommen. Eventuell
dabei festgestellte Schäden sind durch fachkundige Firmen bis
spätestens 30. April 2006 zu beseitigen.
Danach wird die Gemeinde - im Rahmen ihrer
Verkehrssicherungspflicht - Kontrollgänge in den Friedhöfen
durchführen. Sollten dabei umsturzgefährdete Grabmale
festgestellt werden, erhalten die Grabnutzungsberechtigten
umgehend von der Friedhofsverwaltung Nachricht. |
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Passamt
Das Passamt weist daraufhin, dass die vor dem 24. März
beantragten Personalausweise und die vor dem 10. März beantragten
Reisepässe während den üblichen Öffnungszeiten im
Rathaus, Zimmer 2, abgeholt werden können. |
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