2016
21 Januar 2016
Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2016
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan gemäß
der Haushaltssatzung einstimmig zu.
4. Fortschreibung des Maßnahmeplanes nach § 16
Trinkwasserverordnung 2001 für die Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 1/2016 (872 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Fortschreibung des
Maßnahmeplanes nach § 16 Trinkwasserverordnung 2001
gemäß der Anlage 1 für die Gemeinde Weisenbach.
5. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
und Flüchtlingsunterkünften
Beratungsunterlage Nr. 2/2016 (731 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beigefügte sich aus
der Anlage 1 ergebende Änderung der Satzung über
die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
6. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 3/2016 (165 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspenden
in der Anlage 1 im Wert von je bis zu 100 Euro, insgesamt
525,00 Euro (insgesamt bis 30.12.2015 5.364,96 Euro),
für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach pauschal anzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende von
Dr. Ulrich Spies vom 17.12.2015 über 90,00 Euro zugunsten
der Seniorenarbeit Weisenbach anzunehmen.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
25 Februar 2016
Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
- Ausweisung einer Sonderbaufläche „Campingplatz“
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage
- Wirksamkeitsbeschluss
- Beschlussempfehlung an den gemeinsamen Ausschuss
Beratungsunterlage Nr. 8/2016 (126 KB)
Anlage 1 (779 KB)
Anlage 2 (5,5 MB)
Anlage 3 (4,1 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung
einer Sonderbaufläche „Campingplatz“ zuzustimmen.
2. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind entsprechend
den Ausführungen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag zu
berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
3. Die Wirksamkeit der 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
soll durch den Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden.
4. Der Gemeinderat weißt nach § 13 Abs. 5 GKZ seine Mitglieder im Gemeinsamen
Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach an, die Beschlüsse des Gemeinderates entsprechend umzusetzen.
4. Breitbandversorgung in Weisenbach
- Präsentation des kommunalen Grobkonzepts durch die Firma tkt
- Informationen zum vorgesehen Breitbandausbau der Telekom
- FTTB/H-Masterplanes
Beratungsunterlage Nr. 9/2016 (583 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des kommunalen
Grobkonzeptes Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt von den Informationen zum vorgesehenen Breitbandausbau
der Telekom Kenntnis.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im Haushalt 2017 Mittel für die Erstellung eines
FTTB/H-Masterplanes einzustellen.
5. Grund- und Werkrealschule Weisenbach:
- Erneuerung der Beleuchtung
- Abschluss eines Ingenieurvertrages
- Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
- Beschluss der Ausschreibung
Beratungsunterlage Nr. 10/2016 (714 KB)
Beschluss
1. Zur Planung der Erneuerung der Beleuchtung in der Grund- und Werkrealschule
Weisenbach stimmt der Gemeinderat dem Abschluss eines Architektenvertrages mit dem
Büro SHT Ingenieure Harald Schorr und Michael Friedrich, Saarbrücker Str. 131, in 66359 Bous zu.
Das Ingenieurhonorar beträgt ca. 27.000 Euro brutto.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
3. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Sanierung der Beleuchtungsanlage in der
Grund- und Werkrealschule Weisenbach.
6. Friedhof Weisenbach:
- Neugestaltung der Ebene 1 sowie Neuanlage eines
gärtnergepflegten Grabfeldes
- Verschiebung der Maßnahme bis zum Jahr 2018
Beratungsunterlage Nr. 11/2016 (671 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Teilprojekt 4 „Neugestaltung Ebene 1“ und die damit
verbundene Anlegung eines gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Friedhof Weisenbach
in das Jahr 2018 zu verschieben.
7. Baugesuch zum Neubau einer Rampe zur Pflege der Murguferbereiche
auf dem Grundstück Flst. Nr. 3636/1, In der Schlechtau 8, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Neubau einer Rampe zur Pflege der Murguferbereiche auf dem Grundstück Flst. Nr. 3636/1, In der Schlechtau 8, Weisenbach, wird das kommunale Einvernehmen erteilt.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
17 März 2016
Gemeinderatssitzung am 17. März 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Schulsozialarbeit an der Johann-Belzer-Grund- und Werkrealschule
Weisenbach
- Bericht der Schulsozialarbeiterin
- Beschlussfassung über die Fortführung der Schulsozialarbeit im
Schuljahr 2016/2017
Beratungsunterlage Nr. 13/2016 (290 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Schulsozialarbeiterin zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Caritasverband für den Landkreis Rastatt
e. V. mit der Fortführung der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2016/2017 zu beauftragen.
Entsprechend der Schülerzahlen, wird wiederum ein 0,5 Personalstelle eingerichtet.
4. Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2015
Beratungsunterlage Nr. 14/2016 (288 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bildung folgender Haushaltsreste:
Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt: 120.750 Euro
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt: 712.000 Euro
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt: 320.250 Euro
5. Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Gernsbach – Loffenau – Weisenbach
- Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für die nächste
Amtszeit
- Beschlussempfehlung an den Gemeinsamen Ausschusses
Beratungsunterlage Nr. 15/2016 (128 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig als Mitglieder des Gutachterausschusses für die
folgende Amtszeit auf vier Jahre zu bestellen:
Vorsitzender Friedhelm, Ludwig, Architekt, Gernsbach
1. Stellvertreter Hans Freund, Architekt, Gernsbach
2. Stellvertreter Elke Bräuer, Architektin, Gernsbach
Gutachter: Stephan de Laporte, Bankkaufmann, Gernsbach
Frank Gerstner, Architekt, Weisenbach
Peter Hecker, Sparkassenbetriebswirt, Loffenau
Bertold Hochstuhl, Maurermeister, Weisenbach
Helmut Möhrmann, Elektrotechniker, Loffenau
Alfred Schmitt, Bauingenieur, Weisenbach
Ernst Singer, Finanzbeamter, Gernsbach
Udo Spaude, staatl. gepr. Bautechniker, Gernsbach
Günter Zilles, Vermessungstechniker, Gernsbach
Als Vertreter der Finanzbehörde:
Lisa Drexler, Amtsinspektorin, Finanzamt Rastatt
(Gutachterin)
Richard Schmieder, Oberamtsrat, Finanzamt Rastatt
(stellv. Gutachter)
Der Gemeinderat weist nach § 13 Abs. 5 GKZ seine Mitglieder im
Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach an,
den Beschluss des Gemeinderates entsprechend umzusetzen.
6. Baugesuch zum Anbau eines Vordaches am Palettenlagerplatz zum Bereich des
Piletgebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Anbau eines Vordaches am Palettenlagerplatz im Bereich des
Pile-Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2, Weisenbach wird
einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
7. Baugesuch zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2432/4, Weinbergstr. 22, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2432/4, Weinbergstr. 22, Weisenbach wird einstimmig das kommunale
Einvernehmen und die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
14 April 2016
Gemeinderatssitzung am 14. April 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Ehrung von Blutspendern
4. Sanierung der Weinbergstraße
- Vorstellung der geänderten Planung im Bereich der Bahnquerung
- Zuschuss nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft / Genehmigung von
überplanmäßigen Ausgaben
- Beschluss der Ausschreibung für den Bereich der Bahnquerung
Beratungsunterlage Nr. 19/2016 (94 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Planung im Bereich der Bahnquerung
einstimmig zu.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
Deckungsvorschlag.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der Arbeiten für den
Bereich der Bahnquerung, sofern der beantragte Zuschuss nach den Förderrichtlinien
Wasserwirtschaft für die Erneuerung der Kanalisation bewilligt wird.
5. Seniorenrat Weisenbach
- Tätigkeitsbericht
- Benennung der Mitglieder des Seniorenrates für die Amtszeit vom 01.01.2017
bis zum 31.12.2019
Beratungsunterlage Nr. 20/2016 (88 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des Seniorenrates einstimmig
zur Kenntnis.
2. Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, im Einvernehmen mit dem Gemeinderat
die Seniorenräte Renate Beck, Roswitha Hauser, Hans Feldick, Rudolf Fritz, Friedbert
Wörner und Dr. Ulrich Spies für die Amtszeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 als
Mitglieder des Seniorenrates Weisenbach zu berufen.
6. Beschlussfassung eines Redaktionsstatuts für den Gemeindeanzeiger Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 21/2016 (82 KB)
Anlage (56 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das beigefügte Redaktionsstatuts einstimmig.
7. Feststellung des Rechnungsergebnisses der Jagdgenossenschaft
Weisenbach für das Wirtschaftsjahr 2015/2016
Beratungsunterlage Nr. 22/2016 (82 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 (01.04.2015 bis 31.03.2016) wird das
Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft Weisenbach,
wie folgt, festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft: 15.100,00 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft: 260,75 Euro
Reinertrag 2015/2016: 14.839,25 Euro
8. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 23/2016 (75 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der EDEKA-Fitterer,
Baden-Baden vom 1. April 2016 im Wert von 34,46 Euro anzunehmen.
9. Baugesuch zum Umbau und zur Umnutzung des Anwesens auf Flst. Nr. 380,
Reinigsgässle 3, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Umbau und zur Umnutzung des Anwesens auf Flst. Nr.
380, Reinigsgässle 3, Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen
sowie die nach § 144 BauGB erforderliche Sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
10. Baugesuch zum Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück
Flst. Nr. 167,/1, Weinbergstr. 14, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück
Flst. Nr. 167/1, Weinbergstr. 14, Weisenbach wird einstimmig das kommunale
Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt.
11. Information
12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
11 Mai 2016
Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Kindergarten Weisenbach: Erweiterung der Kinderkrippe
- Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
- Beschluss der Ausschreibung
Beratungsunterlage Nr. 25/2016 (131 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der
Baumaßnahme „Erweiterung der Kinderkrippe im Kindergarten
Weisenbach“.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend
dem Deckungsvorschlag.
4. Auftragsvergabe zur Erneuerung der Beleuchtung in der
Grund- und Werkrealschule
Beratungsunterlage Nr. 26/2016 (80 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
in der Grund- und Werkrealschule Weisenbach einstimmig an die Firma
Volker Wunsch, 76596 Forbach zum Angebotspreis von 109.589,75 Euro.
5. Information
6. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
15 Juni 2016
Gemeinderatssitzung am 15. Juni 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Gründung einer Bürgerstiftung Weisenbach
- Zustiftungsvereinbarung zum Stiftungsfonds
„Bürgerstiftung Weisenbach“
- Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung Weisenbach“
Beratungsunterlage Nr. 29/2016 (758 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt vom oben stehenden Sachverhalt Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Zustiftungsvereinbarung zum Stiftungsfonds
„Bürgerstiftung Weisenbach“ zu.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung
Weisenbach“ zu.
4. Änderung der Satzung über die Benutzung von
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Beratungsunterlage Nr. 30/2016 (945 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte sich aus der Anlage 1 ergebende Änderung der
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
-Auftragsvergabe für Brandschutzmaßnahmen in der
Schule
Beratungsunterlage Nr. 31/2016 (108 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 43 Abs. 4 GemO
zur Auftragsvergabe der Tischlerarbeiten an die Schreinerei Kalmbacher, Gaggenau zum Angebotspreis
von 38.575,55 Euro brutto zur Kenntnis.
Die Auftragsvergabe an die Firma Mohr und Hornickel, Karlsruhe zum Angebotspreis von 9.043,95 Euro brutto erfolgte
in Zuständigkeit nach der Hauptsatzung durch Bürgermeister Toni Huber.
6. Kindergarten Weisenbach: Erweiterung der Kinderkrippe
- Vergabe von Bauleistungen
- Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 32/2016 (93 KB)
Anlage zu Berat 32/2016 (79 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Schlosser- und Metallbauarbeiten
an die Firma Mantei, Forbach, zum Angebotspreis von 18.740,02 Euro brutto.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
7. Sanierung der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße
- Beschluss der Ausschreibung
Beratungsunterlage Nr. 33/2016 (67 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der Bauarbeiten zur Sanierung
der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße.
8. Bauvoranfrage zur Umnutzung der evangelischen Kirche in Weisenbach,
Flst. Nr. 2566/1, Kestelbergweg 2, Weisenbach in ein Einfamilienwohnhaus
verbunden mit der Errichtung einer Doppelgarage
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt bei zwei Gegenstimmen der Bauvoranfrage zur Umnutzung
der evangelischen Kirche in Weisenbach, Flst. Nr. 2566/1, Kestelbergweg 2, Weisenbach in ein
Einfamilienwohnhaus das kommunale Einvernehmen. Die Errichtung einer Doppelgarage auf dem
o. g. Grundstück ist grundsätzlich möglich und zulässig. Der Standort und die Zufahrt zu dieser Garage
sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens jedoch zu konkretisieren. Insoweit kann über die Erteilung
des kommunalen Einvernehmens in dieser Frage heute noch keine Entscheidung getroffen werden.
9. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 34/2016 (98 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der Volksbank Baden-Baden *
Rastatt eG über 319,00 Euro zugunsten des Kindergartens Weisenbach anzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimig, die Sachspende in Form einer Palette
Erdbeeren für die Gemeindeverwaltung Weisenbach anzunehmen.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die in Aussicht gestellte Spende der
Firma Daimler AG über 500 Euro zugunsten des Sommerferienprogramms 2016 anzunehmen.
10. Information
11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
21 Juli 2016
Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Integriertes Klimaschutzkonzept
- Beschlussfassung des Endberichts sowie des Maßnahmenkatalogs
Beratungsunterlage Nr. 38/2016 (56 KB)
Anlage Klimaschutzkonzept (2,8 MB)
Anlage Maßnahmenkatalog (1,7 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den beigefügten Endbericht
zum Klimaschutzkonzept sowie den Maßnahmenkatalog.
4. Sanierung der Weinbergstraße – Bauabschnitt I
- Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten im Bereich der Bahnquerung
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 39/2016 (208 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Ausführung
der Tiefbauarbeiten im Bereich der Bahnquerung (Bauabschnitt I)
der Sanierung der Weinbergstraße einstimmig an die Firma Reif, 76437 Rastatt
zum Angebotspreis von 300.252,76 Euro brutto.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt einstimmig
entsprechend dem Deckungsvorschlag.
5. Sanierung der Weinbergstraße - Bauabschnitt II
- Vorstellung der Planung, der Finanzierung und des Zeitplanes
Beratungsunterlage Nr. 40/2016 (765 KB)
Anlagen 1,2,3,4,6,7 (2,9 MB)
Anlage 5 (517 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Planung zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die ergänzenden
Maßnahmen wie unter II. beschrieben und vorgeschlagen, auszuführen und bei der
weiteren Planung und Kostenberechnung zu berücksichtigen.
3. Die Finanzierung und der Zeitplan für die Baumaßnahme Sanierung der
Weinbergstraße II wird zur Kenntnis genommen.
6. Sanierung der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße
- Vergabe der Tiefbauarbeiten
Beratungsunterlage Nr. 41/2016 (182 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Ausführung der Sanierungsarbeiten
an der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße einstimmig an
die Firma Josef Schnell GmbH, Bauunternehmung, Talstraße 5 – 7, 76534 Baden-Baden
zum Angebotspreis von 25.961,56 Euro brutto.
7. Kindergarten Weisenbach – Erweiterung der Kinderkrippe
- Vergabe von Bauleistungen
Beratungsunterlage Nr. 42/2016 (519 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Vergaben einstimmig entsprechend den o. g.
Vorschlägen der Verwaltung.
8. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach
- Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2016
Beratungsunterlage Nr. 43/2016 (1,3 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Elternbeiträge
ab 1. September 2016, wie in der beiliegenden Anlage 1 aufgeführt, anzupassen.
2. Die Kindergartenordnung wird einstimmig entsprechend der beiliegenden
Anlage 2 geändert.
9. Haushaltszwischenbericht 2016
Beratungsunterlage Nr. 44/2016 (465 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
10. Bürgerstiftung Weisenbach
- Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates
Beratungsunterlage Nr. 45/2016 (367 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt einstimmig folgende weitere Mitglieder in den Stiftungsrat des
Stiftungsfonds „Bürgerstiftung Weisenbach“
-Susanne Dörrer
-Rudolf Fritz
-Pfarrer Thomas Holler
-Gottfried Lang
-Dietmar Lehmann
-Alfred Marxer
-Gerhard Strobel
-Maria di Umberto
11. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 (4) GemO
- Verleihung einer Verdienstmedaille
Beratungsunterlage Nr. 46/2016 (551 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung gemäß § 43 (4) GemO über die
Verleihung einer Verdienstmedaille in Gold an Herrn Arnold Faißt zur Kenntnis.
12. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 47/2016 (249 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spende vom 24. Juni 2016 der
Sparkasse Rastatt-Gernsbach über 12.500 Euro als Zustiftung zur Bürgerstiftung
Weisenbach anzunehmen.
13. Information
14. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
27 September 2016
Gemeinderatssitzung am 27. September 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Feststellung der Jahresrechnung 2015
Beratungsunterlage Nr. 49/2016 (104 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 einstimmig,
wie folgt, fest:
Abschlusssummen der Haushaltsrechnung 2015
(Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben):
Verwaltungshaushalt 6.532.934,18 Euro
Vermögenshaushalt 2.774.873,60 Euro
Haushaltsvolumen 9.307.807,78 Euro
Sachbuch für
haushaltsfremde Vorgänge: 3.580.058,73 Euro
Gesamtvolumen 12.887.866,51 Euro
2. Das im Jahr 2015 im Bereich der Abwasserbeseitigung entstandene
Defizit von 45.674,55 Euro ist mit dem noch vorhandenen Überschuss aus
dem Jahr 2012 in Höhe von 31.768,00 Euro zu verrechnen.
Der Restbetrag von Höhe von 13.906 Euro ist bei der nächsten
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Das im Jahr 2015 im Bereich des Bestattungswesens entstandene Defizit
von 54.254,12 Euro ist bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Das im Jahr 2015 im Bereich der Wasserversorgung entstandene Defizit von
40.863,66 Euro ist bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen,
soweit dies steuerrechtlich möglich ist.
4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4311, Am Wingert 4, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Grundstück Flst. Nr. 4311, Am Wingert 4, Weisenbach wird das
kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen ist die
Zustimmung zu folgenden Befreiungen verbunden:
2. Das Baufenster darf in Richtung zur Straße „Am Wingert“ um einen Meter
überschritten werden.
3. Die Sockelhöhe / Erdgeschossrohfußbodenhöhe darf um einen Meter
unterschritten werden.
4. Die Traufhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit Unterkante Sparren
über dem umgebenden Gelände) darf um 0,55 m überschritten werden.
5. Bei Errichtung eines Carports darf mit diesem das Baufenster in Richtung
zur Straße Am Wingert dahingehend überschritten werden, dass der Carport
mit einem Abstand von 0,50 m ab der Gehweghinterkante / Grundstücksgrenze
errichtet werden darf.
5. Baugesuch zum Neubau einer Abfallsammelstelle auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Anbau eines Vordaches am Palettenlagerplatz im
Bereich des Pilet-Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2,
Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
6. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuweisungen
Beratungsunterlage Nr. 50/2016 (269 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspenden in der Anlage 1
im Wert von je bis zu 100 Euro, insgesamt 6.085,00 Euro, für die Freiwillige
Feuerwehr Weisenbach pauschal anzunehmen.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
19 Oktober 2016
Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“, Weisenbach
- Sachstandsbericht
Beratungsunterlage Nr. 52/2016 (118 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandbericht zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt weiterhin einstimmig eine Aufstockung der
Finanzhilfe von 4 Millionen auf 4,6 Millionen Euro zu beantragen und beauftragt
die Verwaltung den entsprechenden Aufstockungsantrag vorzubereiten und dem
Regierungspräsidium vorzulegen.
4. Einbringung und Beratung der Nachtragshaushaltssatzung
und des Nachtragshaushaltsplanes 2016
5. Einführung des elektronischen Archivsystems „DOKUMEA“
sowie Einführung der elektronischen Akte
Beratungsunterlage Nr. 53/2016 (192 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gemeindeverwaltung auf die
elektronische Archivierung DOKUMEA mit Modul e-Akte sowie die Gemeindekasse
auf die Kassenbelegarchivierung im DOKUMEA umzustellen.
2. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel
im Haushaltsjahr 2017 zu veranschlagen.
6. Baugesuch zur Erweiterung der Dachterrasse und Errichtung eines
Glasdaches auf dem Grundstück Flst.Nr. 294, Hauptstr. 5, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zur Erweiterung einer Dachterrasse und zur Errichtung eines
Glasdaches über der Terrasse in Richtung zur Bundesstraße im Anwesen Hauptstr. 5,
Weisenbach, Flst. Nr. 244 wird einstimmig sowohl das kommunale Einvernehmen als
auch die sanierungsrechtliche Genehmigung
nach § 144 BauGB erteilt.
7. Einführung der kommunalen Schulkindbetreuung an der
Johann-Belzer-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017
- Erlass einer Benutzungsordnung
Beratungsunterlage Nr. 54/2016 (339 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegende Benutzungsordnung für
die Kommunale Schulkindbetreuung der Gemeinde Weisenbach an der
Johann-Belzer-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017.
8. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach:
- Entwicklung der Kinderzahlen (Ü3) 2016 bis 2018
- Entwicklung der Kinderzahlen in der Kinderkrippe Weisenbach (U3)
Beratungsunterlage Nr. 55/2016 (423 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Entwicklung der Kinderzahlen (Ü3) 2016-2018 sowie
die Entwicklung der Kinderzahlen U3 in der Kinderkrippe zur Kenntnis.
9. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 56/2016 (65 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spende der Firma Daimler
AG über 500 Euro zugunsten des Sommerferienprogramms 2016 anzunehmen.
10. Information
11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
17 November 2016
Gemeinderatssitzung am 17. November 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. 2. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
Erweiterung der Wohnbaufläche in Weisenbach
- Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und
Stellungnahmen aus der Beteiligung nach §§ 1 Abs. 7,
3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
- Billigung der ergänzten Unterlagen
- Beschlussfassung zur Durchführung der erneuten Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der betroffenen B
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB
- Beschlussempfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
Beratungsunterlage Nr. 58/2016 (3,1 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in dem dieser Beratungsunterlage
als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
2. Der Gemeinderat billigt die ergänzten Unterlagen gemäß der Anlagen 2, 3 und 4.
3. Der Gemeinderat beschließt die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
4. Der Gemeinderat weist nach § 13 Abs. 5 GkZ seine Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss der
Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach an, diese Beschlüsse entsprechend bei der
Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses umzusetzen.
4. Sanierung der Weinbergstraße – Bauabschnitt II
-Baukosten und Finanzierung
- Aufnahme in die Haushaltsjahre 2017 / 2018
- Beschlussfassung über die Ausschreibung der Baumaßnahme
- Öffnung der Weinbergstraße und Eisenbahnstraße in der Baupause
zwischen Bauabschnitt I und Bauabschnitt II
Beratungsunterlage Nr. 59/2016 (299 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die Baukosten sowie die
Finanzierung der Baumaßnahme zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsjahren
2017/2018 entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
3. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Baumaßnahme
„Sanierung der Weinbergstraße – Bauabschnitt II“.
4. Der Gemeinderat beschließt sowohl die Weinbergstraße als auch
die Eisenbahnstraße während der Baupause zwischen Bauabschnitt I und Bauabschnitt II
vorübergehend zu öffnen.
5. Beratung und Beschlussfassung des Waldwirtschaftsplanes
für das Forstwirtschaftsjahr 2017
Beratungsunterlage Nr. 60/2016 (206 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.Die Ausführungen zum laufenden Forstwirtschaftsjahr werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird entsprechend
der Vorlage beschlossen.
6. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltsatzung
und des Nachtragshaushaltplanes 2016
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt sonach einstimmig die Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 wie folgt:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung
vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 578) hat der Gemeinderat am 17.11.2016 folgende
Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§ 1Der Haushaltsplan wird, wie folgt, geändert:Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgabendes Verwaltungshaushalts von 6.238.000 Euro
um 55.000 Euro auf 6.293.000 Euro
es vermindern sich die Einnahmen und Ausgabe
des Vermögenshaushalts von 1.555.000 Euro
um 210.000 Euro auf 1.345.000 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen
Invesitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigung) beträgt unverändert 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen beträgt unverändert 0 Euro
§ 2
§ 2 der Haushaltssatzung vom 21. Januar 2016 (Höchstbetrag der Kassenkredite)
bleibt unverändert.
§ 3
§ 3 der Haushaltssatzung vom 21. Januar 2016 (Steuerhebesätze) bleibt unverändert.
Weisenbach, 17.11.2016
Gez. Toni Huber
Bürgermeister
7. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung
und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung)
Beratungsunterlage Nr. 61/2016 (441 KB)
Beschluss
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der
§§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach folgende Änderung der Satzung:
§ 1
§ 43 wird, wie folgt, geändert:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44)
berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro m³ 2,50 Euro.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro m³ 2,50 Euro.
§ 2InkrafttretenDie Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Weisenbach, 17. November 2016
Gez.
Toni Huber
Bürgermeister
8. § 2b Umsatzsteuergesetz – Optionserklärung zur Beibehaltung
der alten Rechtslage ab dem 01.01.2017
Beratungsunterlage Nr. 62/2016 (938 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG für die Anwendung des alten
Umsatzsteuerrechts gemäß § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für alle
Bereiche der Gemeinde Weisenbach ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 gegenüber dem zuständigen
Finanzamt. Die Optionserklärung bezieht sich auf alle Buchungsvorgänge des Kommunalhaushalts der Gemeinde
Weisenbach, der Jagdgenossenschaft Weisenbach und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse
der Freiwilligen Feuerwehr.
9. Information
10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
15 Dezember 2016
Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2016
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Einbringung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der
Haushaltssatzung für das Jahr 2017
Beschluss
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in derFassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 578) hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 8.409.000 Euro
davon im Verwaltungshaushalt 6.251.000 Euro
im Vermögenshaushalt 2.158.000 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-
nahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen von 838.000 Euro
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 Euro
§ 3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.
Weisenbach, 15. Dezember 2016
Gez.
Toni Huber
Bürgermeister
4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
- Sanierung der Weinbergstraße – I. Bauabschnitt
- Beauftragung der Nachtragsvereinbarung Nr. 3
Beratungsunterlage Nr. 66/2016 (122 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Beauftragung der Nachtragsvereinbarung Nr. 3
an die Baufirma Reif GmbH & Co. KG, 76437 Rastatt im Zusammenhang mit der Sanierung der Weinbergstraße –
I. Bauabschnitt einstimmig zur Kenntnis.
5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
- Erwerb eines Transporters für den Gemeindebauhof
Beratungsunterlage Nr. 67/2016 (58 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der Eilentscheidung zum Erwerb eines Transporters
für den Gemeindebauhof einstimmig zur Kenntnis.
6. Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4456, Im Birket 1, Weisenbach
Beschluss
1. Dem Baugesuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage im
Untergeschoss und Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 4456, Im Birket 1,
Weisenbach wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen
verbunden ist die Zustimmung zur Abweichung bezüglich der Dachneigung des
Hauptgebäudes mit 30 ° anstatt der durch den Bebauungsplan vorgegebenen 35 bis 45 °.
2, Weiterhin ist damit die Zustimmung verbunden, dass der Carport auf der Ostseite des geplanten
Wohngebäudes und somit teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden darf.
Diese Zustimmung ist jedoch daran geknüpft, dass die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
(Verkehrsinsel) entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes „Birket“ erhalten bleiben muss.
Einer Pflasterung der Fläche wird nicht zugestimmt.
7. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4433, Ebenlochweg 12, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4433, Ebenlochweg 12, Weisenbach wird zur Kenntnis genommen.
Der grundsätzlichen Bebauung des Baugrundstückes im Rahmen der Zulässigkeiten des Bebauungsplanes
„Birket“ wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Zur konkret gestellten Frage nach Errichtung des Bauvorhabens
mit einem Flachdach wird in Anlehnung an vergleichbare Fälle eine Befreiung von den Vorschriften des
Bebauungsplanes „Birket“ lediglich dergestalt erteilt, dass als maximale Abweichung ein geneigtes
Pultdach mit einer Dachneigung von 5 ° im Rahmen einer Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes
mit getragen wird. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass anhand der vorgelegten Schnittzeichnungen eine deutliche
Überschreitung der Traufhöhe, möglicherweise auch eine Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse, der
GRZ und der GFZ vorliegt.
8. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 68/2016 (98 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Spende der Volksbank Baden-Baden * Rastatt eG vom 18.11.2016 über 100 Euro
zugunsten des Seniorennachmittags der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.
2.Die Spende der Sparkasse Rastatt-Gernsbach vom 25.11.2016 über 100 Euro zugunsten
des Seniorennachmittags der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.
3. Die Spende der Kath. Seelsorgeeinheit Forbach-Weisenbach vom 30.11.2016 über
200 Euro zugunsten des Seniorennachmittags der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.
9. Information
10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates