Archiv der Sitzungen des Gemeinderates und des Bauausschusses 2016

2016

21 Januar 2016

Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2016

1.    Bürgerfragestunde   
 
2.    Bekanntgaben
 
3.    Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung
       und des Haushaltsplanes 2016
 
       Beschluss

       Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan gemäß
       der Haushaltssatzung einstimmig zu.


4.    Fortschreibung des Maßnahmeplanes nach § 16
       Trinkwasserverordnung 2001 für die Gemeinde Weisenbach
       Beratungsunterlage Nr. 1/2016 (872 KB)
 
       Beschluss

       Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Fortschreibung des  
       Maßnahmeplanes nach § 16 Trinkwasserverordnung 2001
       gemäß der Anlage 1 für die Gemeinde Weisenbach.

      
5.    Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
       und Flüchtlingsunterkünften
       Beratungsunterlage Nr. 2/2016 (731 KB)
 
       Beschluss
 
        Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beigefügte sich aus
       der Anlage 1 ergebende Änderung der Satzung über
       die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

6.    Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen 
       Beratungsunterlage Nr. 3/2016 (165 KB)
    
      Beschluss

    1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspenden
        in der Anlage 1 im Wert von je bis zu 100 Euro, insgesamt
        525,00 Euro (insgesamt bis 30.12.2015 5.364,96 Euro),
        für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach pauschal anzunehmen.
 

    2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende von  
        Dr. Ulrich Spies vom 17.12.2015 über 90,00 Euro zugunsten
        der Seniorenarbeit Weisenbach anzunehmen.

      

7.    Information
 
8.    Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

25 Februar 2016

Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
    der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
    - Ausweisung einer Sonderbaufläche „Campingplatz“
      - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage
      - Wirksamkeitsbeschluss
      - Beschlussempfehlung an den gemeinsamen Ausschuss
         Beratungsunterlage Nr. 8/2016 (126 KB)
         Anlage 1 (779 KB)
         Anlage 2 (5,5 MB)
         Anlage 3 (4,1 MB)

Beschluss


1. Der Gemeinderat beschließt, der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung
    einer Sonderbaufläche „Campingplatz“ zuzustimmen.

2. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind entsprechend
    den Ausführungen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag zu
     berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
 
3. Die Wirksamkeit der 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
    soll durch den Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden.
 
4. Der Gemeinderat weißt nach § 13 Abs. 5 GKZ seine Mitglieder im Gemeinsamen
     Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach an, die Beschlüsse des Gemeinderates entsprechend umzusetzen.


4. Breitbandversorgung in Weisenbach
    - Präsentation des kommunalen Grobkonzepts durch die Firma tkt
    - Informationen zum vorgesehen Breitbandausbau der Telekom
    - FTTB/H-Masterplanes
     Beratungsunterlage Nr. 9/2016 (583 KB)
        
Beschluss 

1. Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des kommunalen
    Grobkonzeptes Kenntnis.

2.  Der Gemeinderat nimmt von den Informationen zum vorgesehenen Breitbandausbau
     der Telekom Kenntnis.

3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im Haushalt 2017 Mittel für die Erstellung eines
    FTTB/H-Masterplanes einzustellen.


5. Grund- und Werkrealschule Weisenbach:
    - Erneuerung der Beleuchtung
    - Abschluss eines Ingenieurvertrages
    - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
    - Beschluss der Ausschreibung
     Beratungsunterlage Nr. 10/2016 (714 KB)

Beschluss

1. Zur Planung der Erneuerung der Beleuchtung in der Grund- und Werkrealschule
    Weisenbach stimmt der Gemeinderat dem Abschluss eines Architektenvertrages mit dem
     Büro SHT Ingenieure Harald Schorr und Michael Friedrich, Saarbrücker Str. 131, in 66359 Bous zu.
     Das Ingenieurhonorar beträgt ca. 27.000 Euro brutto.

 2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.

3. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Sanierung der Beleuchtungsanlage in der
    Grund- und Werkrealschule Weisenbach.
        

6. Friedhof Weisenbach:
    - Neugestaltung der Ebene 1 sowie Neuanlage eines
       gärtnergepflegten Grabfeldes
    - Verschiebung der Maßnahme bis zum Jahr 2018
     Beratungsunterlage Nr. 11/2016 (671 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Teilprojekt 4 „Neugestaltung Ebene 1“ und die damit
verbundene Anlegung eines gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Friedhof Weisenbach
in das Jahr 2018 zu verschieben.

7. Baugesuch zum Neubau einer Rampe zur Pflege der Murguferbereiche
    auf dem Grundstück Flst. Nr. 3636/1, In der Schlechtau 8, Weisenbach  

Beschluss

Dem Baugesuch zum Neubau einer Rampe zur Pflege der Murguferbereiche auf dem Grundstück Flst. Nr. 3636/1, In der Schlechtau 8, Weisenbach, wird das kommunale Einvernehmen erteilt.

8. Information 

9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

17 März 2016

Gemeinderatssitzung am 17. März 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Schulsozialarbeit an der Johann-Belzer-Grund- und Werkrealschule
     Weisenbach
    - Bericht der Schulsozialarbeiterin
    - Beschlussfassung über die Fortführung der Schulsozialarbeit im
      Schuljahr 2016/2017
     Beratungsunterlage Nr. 13/2016 (290 KB)
 
Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Schulsozialarbeiterin zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Caritasverband für den Landkreis Rastatt
e. V. mit der Fortführung der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2016/2017 zu beauftragen.
Entsprechend der Schülerzahlen, wird wiederum ein 0,5 Personalstelle eingerichtet.


4. Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2015
     Beratungsunterlage Nr. 14/2016 (288 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bildung folgender Haushaltsreste:
Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt:      120.750 Euro
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt:     712.000 Euro
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt:        320.250 Euro


5. Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft 
    Gernsbach – Loffenau – Weisenbach
     - Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für die nächste
       Amtszeit
     - Beschlussempfehlung an den Gemeinsamen Ausschusses
      Beratungsunterlage Nr. 15/2016 (128 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig als Mitglieder des Gutachterausschusses für die
folgende Amtszeit auf vier Jahre zu bestellen: 
Vorsitzender              Friedhelm, Ludwig, Architekt, Gernsbach
1. Stellvertreter          Hans Freund, Architekt, Gernsbach
2. Stellvertreter          Elke Bräuer, Architektin, Gernsbach
Gutachter:                 Stephan de Laporte, Bankkaufmann, Gernsbach
                                  Frank Gerstner, Architekt, Weisenbach
                                  Peter Hecker, Sparkassenbetriebswirt, Loffenau
                                  Bertold Hochstuhl, Maurermeister, Weisenbach
                                  Helmut Möhrmann, Elektrotechniker, Loffenau
                                  Alfred Schmitt, Bauingenieur, Weisenbach                
Ernst Singer, Finanzbeamter, Gernsbach
                                 Udo Spaude, staatl. gepr. Bautechniker, Gernsbach
                                 Günter Zilles, Vermessungstechniker, Gernsbach
Als Vertreter der Finanzbehörde:
                                 Lisa Drexler, Amtsinspektorin, Finanzamt Rastatt
                                 (Gutachterin)
                                 Richard Schmieder, Oberamtsrat, Finanzamt Rastatt
                                 (stellv. Gutachter)
Der Gemeinderat weist nach § 13 Abs. 5 GKZ seine Mitglieder im
Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach an,
den Beschluss des Gemeinderates entsprechend umzusetzen.

6. Baugesuch zum Anbau eines Vordaches am Palettenlagerplatz zum Bereich des
    Piletgebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2, Weisenbach
 
Beschluss

Dem Baugesuch zum Anbau eines Vordaches am Palettenlagerplatz im Bereich des
Pile-Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2, Weisenbach wird
einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

7. Baugesuch zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück
    Flst. Nr. 2432/4, Weinbergstr. 22, Weisenbach  

Beschluss

Dem Baugesuch zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2432/4, Weinbergstr. 22, Weisenbach wird einstimmig das kommunale
Einvernehmen und die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.

8. Information 

9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

14 April 2016

Gemeinderatssitzung am 14. April 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Ehrung von Blutspendern
  
4. Sanierung der Weinbergstraße
     - Vorstellung der geänderten Planung im Bereich der Bahnquerung
     - Zuschuss nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft / Genehmigung von 
       überplanmäßigen Ausgaben
     - Beschluss der Ausschreibung für den Bereich der Bahnquerung
       Beratungsunterlage Nr. 19/2016 (94 KB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Planung im Bereich der Bahnquerung
     einstimmig zu.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
     Deckungsvorschlag.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der Arbeiten für den
     Bereich der Bahnquerung, sofern der beantragte Zuschuss nach den Förderrichtlinien
     Wasserwirtschaft für die Erneuerung der Kanalisation bewilligt wird.
  
5. Seniorenrat Weisenbach
     - Tätigkeitsbericht  
     - Benennung der Mitglieder des Seniorenrates für die Amtszeit vom 01.01.2017 
       bis zum 31.12.2019
       Beratungsunterlage Nr. 20/2016 (88 KB)
 
Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des Seniorenrates einstimmig
     zur Kenntnis.
2. Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, im Einvernehmen mit dem Gemeinderat
     die Seniorenräte Renate Beck, Roswitha Hauser, Hans Feldick, Rudolf Fritz, Friedbert 
     Wörner und Dr. Ulrich Spies für die Amtszeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 als
      Mitglieder des Seniorenrates Weisenbach zu berufen.


6. Beschlussfassung eines Redaktionsstatuts für den Gemeindeanzeiger Weisenbach
    Beratungsunterlage Nr. 21/2016 (82 KB)
    Anlage (56 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das beigefügte Redaktionsstatuts einstimmig.


7. Feststellung des Rechnungsergebnisses der Jagdgenossenschaft
    Weisenbach für das Wirtschaftsjahr 2015/2016
    Beratungsunterlage Nr. 22/2016   (82 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 (01.04.2015 bis 31.03.2016) wird das
Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft Weisenbach,
wie folgt, festgestellt:

Einnahmen der Jagdgenossenschaft:        15.100,00 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft:                260,75 Euro
Reinertrag 2015/2016:                               14.839,25 Euro


8. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen  
    Beratungsunterlage Nr. 23/2016   (75 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der EDEKA-Fitterer,
Baden-Baden vom 1. April 2016 im Wert von 34,46 Euro anzunehmen.

9. Baugesuch zum Umbau und zur Umnutzung des Anwesens auf Flst. Nr. 380,  
    Reinigsgässle 3, Weisenbach  

Beschluss

Dem Baugesuch zum Umbau und zur Umnutzung des Anwesens auf Flst. Nr.
380, Reinigsgässle 3, Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen
sowie die nach § 144 BauGB erforderliche Sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.  
 
10. Baugesuch zum Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück
      Flst. Nr. 167,/1, Weinbergstr. 14, Weisenbach

Beschluss

Dem Baugesuch zum Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück
Flst. Nr. 167/1, Weinbergstr. 14, Weisenbach wird einstimmig das kommunale
Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt.

11.  Information 

12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

11 Mai 2016

Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Kindergarten Weisenbach: Erweiterung der Kinderkrippe
     - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
      - Beschluss der Ausschreibung
      Beratungsunterlage Nr. 25/2016 (131 KB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der
     Baumaßnahme „Erweiterung der Kinderkrippe im Kindergarten
     Weisenbach“.

2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend
     dem Deckungsvorschlag.


4. Auftragsvergabe zur Erneuerung der Beleuchtung in der
     Grund- und Werkrealschule
     Beratungsunterlage Nr. 26/2016 (80 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
in der Grund- und Werkrealschule Weisenbach einstimmig an die Firma
Volker Wunsch, 76596 Forbach zum Angebotspreis von 109.589,75 Euro.

5.  Information 

6. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

15 Juni 2016

Gemeinderatssitzung am 15. Juni 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Gründung einer Bürgerstiftung Weisenbach
     - Zustiftungsvereinbarung zum Stiftungsfonds
       „Bürgerstiftung Weisenbach“
     - Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung Weisenbach“
     Beratungsunterlage Nr. 29/2016 (758 KB)
 
      Beschluss
     
      1. Der Gemeinderat nimmt vom oben stehenden Sachverhalt Kenntnis.
      2. Der Gemeinderat stimmt der Zustiftungsvereinbarung zum Stiftungsfonds 
         „Bürgerstiftung Weisenbach“ zu.
      3. Der Gemeinderat stimmt dem Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung
          Weisenbach“ zu.


4. Änderung der Satzung über die Benutzung von
    Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
    Beratungsunterlage Nr. 30/2016 (945 KB)
 
    Beschluss

    Der Gemeinderat beschließt die beigefügte sich aus der Anlage 1 ergebende Änderung der
    Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
    -Auftragsvergabe für Brandschutzmaßnahmen in der 
     Schule
     Beratungsunterlage Nr. 31/2016 (108 KB)
 
     Beschluss

     Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 43 Abs. 4 GemO
     zur Auftragsvergabe der Tischlerarbeiten an die Schreinerei Kalmbacher, Gaggenau zum Angebotspreis
     von 38.575,55 Euro brutto zur Kenntnis.
     Die Auftragsvergabe an die Firma Mohr und Hornickel, Karlsruhe zum Angebotspreis von 9.043,95 Euro brutto erfolgte
     in Zuständigkeit nach der Hauptsatzung durch Bürgermeister Toni Huber.

6. Kindergarten Weisenbach: Erweiterung der Kinderkrippe
    - Vergabe von Bauleistungen
    - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
     Beratungsunterlage Nr. 32/2016 (93 KB)
    Anlage zu Berat 32/2016 (79 KB)

     Beschluss

     1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Schlosser- und Metallbauarbeiten
          an die Firma Mantei, Forbach, zum Angebotspreis von 18.740,02 Euro brutto.
     2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.


7. Sanierung der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße
     - Beschluss der Ausschreibung
     Beratungsunterlage Nr. 33/2016 (67 KB)

     Beschluss

     Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der Bauarbeiten zur Sanierung 
     der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße.

8. Bauvoranfrage zur Umnutzung der evangelischen Kirche in Weisenbach,
     Flst. Nr. 2566/1, Kestelbergweg 2, Weisenbach in ein Einfamilienwohnhaus
     verbunden mit der Errichtung einer Doppelgarage

      Beschluss
 
      Der Gemeinderat erteilt bei zwei Gegenstimmen der Bauvoranfrage zur Umnutzung
      der evangelischen Kirche in Weisenbach, Flst. Nr. 2566/1, Kestelbergweg 2, Weisenbach in ein
      Einfamilienwohnhaus das kommunale Einvernehmen. Die Errichtung einer Doppelgarage auf dem
      o. g. Grundstück ist grundsätzlich möglich und zulässig. Der Standort und die Zufahrt zu dieser Garage 
      sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens jedoch zu konkretisieren. Insoweit kann über die Erteilung
      des kommunalen Einvernehmens in dieser Frage heute noch keine Entscheidung getroffen werden.


9. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
    Beratungsunterlage Nr. 34/2016 (98 KB)

    Beschluss

    1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der Volksbank Baden-Baden *
        Rastatt eG über 319,00 Euro zugunsten des Kindergartens Weisenbach anzunehmen.
    2. Der Gemeinderat beschließt einstimig, die Sachspende in Form einer Palette
        Erdbeeren für die Gemeindeverwaltung Weisenbach anzunehmen.
 
    3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die in Aussicht gestellte Spende der
        Firma Daimler AG über 500 Euro zugunsten des Sommerferienprogramms 2016 anzunehmen.

10.  Information 

11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

21 Juli 2016

Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Integriertes Klimaschutzkonzept
    - Beschlussfassung des Endberichts sowie des Maßnahmenkatalogs
    Beratungsunterlage Nr. 38/2016 (56 KB)
    Anlage Klimaschutzkonzept (2,8 MB)
    Anlage Maßnahmenkatalog  (1,7 MB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den beigefügten Endbericht
zum Klimaschutzkonzept sowie den Maßnahmenkatalog.

4. Sanierung der Weinbergstraße – Bauabschnitt I
     - Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten im Bereich der Bahnquerung
     - Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
     Beratungsunterlage Nr. 39/2016 (208 KB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Ausführung
    der Tiefbauarbeiten im Bereich der Bahnquerung (Bauabschnitt I)
    der Sanierung der Weinbergstraße einstimmig an die Firma Reif, 76437 Rastatt 
    zum Angebotspreis von 300.252,76 Euro brutto.

2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt einstimmig
    entsprechend dem Deckungsvorschlag.


5. Sanierung der Weinbergstraße - Bauabschnitt II
     - Vorstellung der Planung, der Finanzierung und des Zeitplanes
     Beratungsunterlage Nr. 40/2016 (765 KB)
     Anlagen 1,2,3,4,6,7   (2,9 MB)
     Anlage 5   (517 KB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Planung zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die ergänzenden
     Maßnahmen wie unter II. beschrieben und vorgeschlagen, auszuführen und bei der 
     weiteren Planung und Kostenberechnung zu berücksichtigen.

3. Die Finanzierung und der Zeitplan für die Baumaßnahme Sanierung der
    Weinbergstraße II wird zur Kenntnis genommen.


6. Sanierung der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße
    - Vergabe der Tiefbauarbeiten
    Beratungsunterlage Nr. 41/2016 (182 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Ausführung der Sanierungsarbeiten
an der Brücke über den Gaisbach im Bereich der Friedhofstraße einstimmig an
die Firma Josef Schnell GmbH, Bauunternehmung, Talstraße 5 – 7, 76534 Baden-Baden
zum Angebotspreis von 25.961,56 Euro brutto.
    
7. Kindergarten Weisenbach – Erweiterung der Kinderkrippe
     - Vergabe von Bauleistungen
    Beratungsunterlage Nr. 42/2016 (519 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergaben einstimmig entsprechend den o. g.
Vorschlägen der Verwaltung.

8. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach
    - Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2016
   Beratungsunterlage Nr. 43/2016 (1,3 MB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Elternbeiträge
    ab 1. September 2016, wie in der beiliegenden Anlage 1 aufgeführt, anzupassen.

2. Die Kindergartenordnung wird einstimmig entsprechend der beiliegenden
    Anlage 2 geändert.


9. Haushaltszwischenbericht 2016
    Beratungsunterlage Nr. 44/2016 (465 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.


10. Bürgerstiftung Weisenbach
      - Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates
     Beratungsunterlage Nr. 45/2016 (367 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt einstimmig folgende weitere Mitglieder in den Stiftungsrat des
Stiftungsfonds „Bürgerstiftung Weisenbach“
-Susanne Dörrer
-Rudolf Fritz
-Pfarrer Thomas Holler
-Gottfried Lang
-Dietmar Lehmann
-Alfred Marxer
-Gerhard Strobel
-Maria di Umberto


11. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 (4) GemO
      - Verleihung einer Verdienstmedaille
     Beratungsunterlage Nr. 46/2016 (551 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung gemäß § 43 (4) GemO über die
Verleihung einer Verdienstmedaille in Gold an Herrn Arnold Faißt zur Kenntnis.


12. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
      Beratungsunterlage Nr. 47/2016 (249 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spende vom 24. Juni 2016 der
Sparkasse Rastatt-Gernsbach über 12.500 Euro als Zustiftung zur Bürgerstiftung
Weisenbach anzunehmen.


13.  Information 

14. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

27 September 2016

Gemeinderatssitzung am 27. September 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Feststellung der Jahresrechnung 2015
     Beratungsunterlage Nr. 49/2016 (104 KB)
 
     Beschluss

      1. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 einstimmig,
           wie folgt, fest:
 
          Abschlusssummen der Haushaltsrechnung 2015
          (Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben):
 
          Verwaltungshaushalt    6.532.934,18 Euro
          Vermögenshaushalt     2.774.873,60   Euro
          Haushaltsvolumen        9.307.807,78 Euro
          Sachbuch für
          haushaltsfremde Vorgänge: 3.580.058,73 Euro
          Gesamtvolumen                 12.887.866,51 Euro
    
          2. Das im Jahr 2015 im Bereich der Abwasserbeseitigung entstandene
              Defizit von 45.674,55 Euro ist mit dem noch vorhandenen Überschuss aus
              dem Jahr 2012 in Höhe von 31.768,00 Euro zu verrechnen.
              Der Restbetrag von Höhe von 13.906 Euro ist bei der nächsten
              Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
              Das im Jahr 2015 im Bereich des Bestattungswesens entstandene Defizit
              von 54.254,12 Euro ist bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
              Das im Jahr 2015 im Bereich der Wasserversorgung entstandene Defizit von
              40.863,66 Euro ist bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen,
              soweit dies steuerrechtlich möglich ist.

4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück
     Flst. Nr. 4311, Am Wingert 4, Weisenbach


     Beschluss

     Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

      1. Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
          auf dem Grundstück Flst. Nr. 4311, Am Wingert 4, Weisenbach wird das
          kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen ist die
          Zustimmung zu folgenden Befreiungen verbunden:

      2. Das Baufenster darf in Richtung zur Straße „Am Wingert“ um einen Meter
           überschritten werden.

      3. Die Sockelhöhe / Erdgeschossrohfußbodenhöhe darf um einen Meter
           unterschritten werden.
 
       4. Die Traufhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit Unterkante Sparren
            über dem umgebenden Gelände) darf um 0,55 m überschritten werden.

       5. Bei Errichtung eines Carports darf mit diesem das Baufenster in Richtung
           zur Straße Am Wingert dahingehend überschritten werden, dass der Carport
           mit einem Abstand von 0,50 m ab der Gehweghinterkante / Grundstücksgrenze
           errichtet werden darf.

5. Baugesuch zum Neubau einer Abfallsammelstelle auf dem Grundstück 
    Flst. Nr. 2307, 
Hauptstr. 2, Weisenbach
 
    Beschluss

    Dem Baugesuch zum Anbau eines Vordaches am Palettenlagerplatz im
    Bereich des Pilet-Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2,
    Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

6. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuweisungen
    Beratungsunterlage Nr. 50/2016 (269 KB)
 
    Beschluss

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspenden in der Anlage 1
    im Wert von je bis zu 100 Euro, insgesamt 6.085,00 Euro, für die Freiwillige
    Feuerwehr Weisenbach pauschal anzunehmen.

7.  Information 

8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

19 Oktober 2016

Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“, Weisenbach
     - Sachstandsbericht
     Beratungsunterlage Nr. 52/2016 (118 KB)
 
      Beschluss
 
     1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandbericht zustimmend zur Kenntnis.
     2. Der Gemeinderat beschließt weiterhin einstimmig eine Aufstockung der 
         Finanzhilfe von 4 Millionen auf 4,6 Millionen Euro zu beantragen und beauftragt
         die Verwaltung den entsprechenden Aufstockungsantrag vorzubereiten und dem 
         Regierungspräsidium vorzulegen.

4. Einbringung und Beratung der Nachtragshaushaltssatzung
     und des Nachtragshaushaltsplanes 2016  
    

5. Einführung des elektronischen Archivsystems „DOKUMEA“
     sowie Einführung der elektronischen Akte
    Beratungsunterlage Nr. 53/2016 (192 KB)
  
    Beschluss

    1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gemeindeverwaltung auf die
        elektronische Archivierung DOKUMEA mit Modul e-Akte sowie die Gemeindekasse
        auf die Kassenbelegarchivierung im DOKUMEA umzustellen.
    2. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel
        im Haushaltsjahr 2017 zu veranschlagen.


6. Baugesuch zur Erweiterung der Dachterrasse und Errichtung eines 
    Glasdaches auf dem Grundstück Flst.Nr. 294, Hauptstr. 5, Weisenbach  
      
     Beschluss

     Dem Baugesuch zur Erweiterung einer Dachterrasse und zur Errichtung eines
     Glasdaches über der Terrasse in Richtung zur Bundesstraße im Anwesen Hauptstr. 5,
     Weisenbach, Flst. Nr. 244 wird einstimmig sowohl das kommunale Einvernehmen als
     auch die sanierungsrechtliche Genehmigung
     nach § 144 BauGB erteilt.

7. Einführung der kommunalen Schulkindbetreuung an der
     Johann-Belzer-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017
    - Erlass einer Benutzungsordnung
    Beratungsunterlage Nr. 54/2016 (339 KB)
 
    Beschluss

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegende Benutzungsordnung für
    die Kommunale Schulkindbetreuung der Gemeinde Weisenbach an der
    Johann-Belzer-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017.

8. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach:
    - Entwicklung der Kinderzahlen (Ü3) 2016 bis 2018
    - Entwicklung der Kinderzahlen in der Kinderkrippe Weisenbach (U3)
     Beratungsunterlage Nr. 55/2016 (423 KB)
  
     Beschluss

     Der Gemeinderat nimmt die Entwicklung der Kinderzahlen (Ü3) 2016-2018 sowie
     die Entwicklung der Kinderzahlen U3 in der Kinderkrippe zur Kenntnis.

9. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
    Beratungsunterlage Nr. 56/2016 (65 KB)
 
    Beschluss

    Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spende der Firma Daimler
    AG über 500 Euro zugunsten des Sommerferienprogramms 2016 anzunehmen.

10.  Information 

11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

17 November 2016

Gemeinderatssitzung am 17. November 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. 2. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
    Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
    Erweiterung der Wohnbaufläche in Weisenbach
    - Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und
      Stellungnahmen aus der  Beteiligung nach §§ 1 Abs. 7,
      3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
    - Billigung der ergänzten Unterlagen
    - Beschlussfassung zur Durchführung der erneuten Offenlage
       gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der betroffenen B
       Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
       § 4 Abs. 2 BauGB
    -  Beschlussempfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
    Beratungsunterlage Nr. 58/2016 (3,1 MB)
 
Beschluss


1. Der Gemeinderat beschließt, die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten
   Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in dem dieser Beratungsunterlage
    als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

2. Der Gemeinderat billigt die ergänzten Unterlagen gemäß der Anlagen 2, 3 und 4.
 
3. Der Gemeinderat beschließt die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
    Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
 
4. Der Gemeinderat weist nach § 13 Abs. 5 GkZ seine Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss der
    Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach an, diese Beschlüsse entsprechend bei der
    Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses umzusetzen.


4. Sanierung der Weinbergstraße – Bauabschnitt II
    -Baukosten und Finanzierung
   - Aufnahme in die Haushaltsjahre 2017 / 2018
   - Beschlussfassung über die Ausschreibung der Baumaßnahme
   - Öffnung der Weinbergstraße und Eisenbahnstraße in der Baupause
     zwischen Bauabschnitt I und Bauabschnitt II
      Beratungsunterlage Nr. 59/2016 (299 KB)
 
Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt die Baukosten sowie die
   Finanzierung der Baumaßnahme zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsjahren
   2017/2018 entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
 
3. Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Baumaßnahme
    „Sanierung der Weinbergstraße – Bauabschnitt II“.
 
4. Der Gemeinderat beschließt sowohl die Weinbergstraße als auch
    die Eisenbahnstraße während der Baupause zwischen Bauabschnitt I und Bauabschnitt II
    vorübergehend zu öffnen.



5. Beratung und Beschlussfassung des Waldwirtschaftsplanes
    für das Forstwirtschaftsjahr 2017
    Beratungsunterlage Nr. 60/2016 (206 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1.Die Ausführungen zum laufenden Forstwirtschaftsjahr werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird entsprechend
    der Vorlage beschlossen.

 
6. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltsatzung
     und des Nachtragshaushaltplanes 2016

Beschluss
 
Der Gemeinderat beschließt sonach einstimmig die Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 wie folgt:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung
vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 578) hat der Gemeinderat am  17.11.2016 folgende
Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
 
§ 1Der Haushaltsplan wird, wie folgt, geändert:Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgabendes Verwaltungshaushalts                                           von     6.238.000 Euro
um      55.000 Euro                                                      auf    6.293.000 Euro

es vermindern sich die Einnahmen und Ausgabe
des Vermögenshaushalts                                             von   1.555.000 Euro
um     210.000 Euro                                                     auf   1.345.000 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen
Invesitionsförderungsmaßnahmen                      
(Verpflichtungsermächtigung) beträgt unverändert                  0 Euro

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen beträgt unverändert                                      0 Euro
 § 2

§ 2 der Haushaltssatzung vom 21. Januar 2016 (Höchstbetrag der Kassenkredite)
bleibt unverändert.

§ 3
 § 3 der Haushaltssatzung vom 21. Januar 2016 (Steuerhebesätze) bleibt unverändert.

Weisenbach, 17.11.2016
Gez. Toni Huber
Bürgermeister




7. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung
    und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
    (Wasserversorgungssatzung)
    Beratungsunterlage Nr. 61/2016 (441 KB)
 
Beschluss

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der
 §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach folgende Änderung der Satzung:

§ 1
 § 43 wird, wie folgt, geändert:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) 
    berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro m³ 2,50 Euro. 
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler 
     verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro m³ 2,50 Euro. 
§ 2InkrafttretenDie Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 

Weisenbach, 17. November 2016
Gez.
Toni Huber
Bürgermeister

8. § 2b Umsatzsteuergesetz – Optionserklärung zur Beibehaltung
     der alten Rechtslage ab dem 01.01.2017
    Beratungsunterlage Nr. 62/2016 (938 KB)

Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG für die Anwendung des alten
Umsatzsteuerrechts gemäß § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für alle
Bereiche der Gemeinde Weisenbach ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 gegenüber dem zuständigen
Finanzamt. Die Optionserklärung bezieht sich auf alle Buchungsvorgänge des Kommunalhaushalts der Gemeinde
Weisenbach, der Jagdgenossenschaft Weisenbach und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse
der Freiwilligen Feuerwehr.

9.  Information 

10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

 
 

15 Dezember 2016

Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2016

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Einbringung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der
    Haushaltssatzung für das Jahr 2017
 
Beschluss

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in derFassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 578) hat der Gemeinderat am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: 
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
 
1.       den Einnahmen und Ausgaben von je                          8.409.000 Euro
 
          davon im Verwaltungshaushalt       6.251.000 Euro
                   im Vermögenshaushalt       2.158.000 Euro
 
2.       dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-
          nahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
          maßnahmen (Kreditermächtigung) von                                      0 Euro
 
3.       dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
          gungen von                                                                       838.000 Euro
 

§ 2
 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf              500.000 Euro
 
§ 3 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
1.       für die Grundsteuer
 
          a)       für die land- und forstwirtschaftlichen
                    Betriebe (Grundsteuer A) auf                                    350 v. H.
 
          b)       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                   400 v. H.
 
 
2.       für die Gewerbesteuer auf                                                  350 v. H.
         
der Steuermessbeträge.
 
 
Weisenbach, 15. Dezember 2016
 
Gez.
Toni Huber
Bürgermeister




4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
    - Sanierung der Weinbergstraße – I. Bauabschnitt
    - Beauftragung der Nachtragsvereinbarung Nr. 3
     Beratungsunterlage Nr. 66/2016 (122 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Beauftragung der Nachtragsvereinbarung Nr. 3
an die Baufirma Reif GmbH & Co. KG, 76437 Rastatt im Zusammenhang mit der Sanierung der Weinbergstraße –
I. Bauabschnitt einstimmig zur Kenntnis.

5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
   - Erwerb eines Transporters für den Gemeindebauhof
    Beratungsunterlage Nr. 67/2016 (58 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der Eilentscheidung zum Erwerb eines Transporters
für den Gemeindebauhof einstimmig zur Kenntnis. 

6. Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem
    Grundstück Flst. Nr. 4456, Im Birket 1, Weisenbach

Beschluss 

1. Dem Baugesuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage im
     Untergeschoss und Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 4456, Im Birket 1,
     Weisenbach wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen
     verbunden ist die Zustimmung zur Abweichung bezüglich der Dachneigung des
      Hauptgebäudes mit 30 ° anstatt der durch den Bebauungsplan vorgegebenen 35 bis 45 °.

2, Weiterhin ist damit die Zustimmung verbunden, dass der Carport auf der Ostseite des geplanten
    Wohngebäudes und somit teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden darf.
    Diese Zustimmung ist jedoch daran geknüpft, dass die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
    (Verkehrsinsel) entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes „Birket“ erhalten bleiben muss.
     Einer Pflasterung der Fläche wird nicht zugestimmt.


7. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem
    Grundstück Flst. Nr. 4433, Ebenlochweg 12, Weisenbach  
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4433, Ebenlochweg 12, Weisenbach wird zur Kenntnis genommen.
Der grundsätzlichen Bebauung des Baugrundstückes im Rahmen der Zulässigkeiten des Bebauungsplanes
„Birket“ wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Zur konkret gestellten Frage nach Errichtung des Bauvorhabens
 mit einem Flachdach wird in Anlehnung an vergleichbare Fälle eine Befreiung von den Vorschriften des
Bebauungsplanes „Birket“ lediglich dergestalt erteilt, dass als maximale Abweichung ein geneigtes
Pultdach mit einer Dachneigung von 5 ° im Rahmen einer Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes
mit getragen wird. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass anhand der vorgelegten Schnittzeichnungen eine deutliche
Überschreitung der Traufhöhe, möglicherweise auch eine Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse, der
GRZ und der GFZ vorliegt.


8. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
    Beratungsunterlage Nr. 68/2016 (98 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Die Spende der Volksbank Baden-Baden * Rastatt eG vom 18.11.2016 über 100 Euro
    zugunsten des Seniorennachmittags der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.

2.Die Spende der Sparkasse Rastatt-Gernsbach vom 25.11.2016 über 100 Euro zugunsten
    des Seniorennachmittags der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.
 
3. Die Spende der Kath. Seelsorgeeinheit Forbach-Weisenbach vom 30.11.2016 über
    200 Euro zugunsten des Seniorennachmittags der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.

9.  Information 

10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

Ansprechpartner

Frau
Manuela Frorath
Geschäftsstelle Gemeinderat
Hauptstraße 3
76599 Weisenbach
Telefon (07224) 918311
Fax (07224) 918322