Archiv der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates 2021

2021

19 Januar 2021

Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021

1. Bürgerfragestunde

2. Bekanntgaben

3. Neubau der Brücke über den Triebwerkskanal im Bereich
    „Untere Schlechtau“
    - Beschluss der Ausschreibung
    Beratungsunterlage Nr. 1/2021 (799 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Ausschreibung
der Baumaßnahme „Neubau der Brücke über den Triebwerkskanal
im Bereich Untere Schlechtau“.

4. Umsetzung des Digitalpaktes für die
    Grund- und Werkrealschule Weisenbach-
     Forbach
     - Beschluss der Ausschreibung
      Beratungsunterlage Nr. 2/2021 (804 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausschreibung
der notwendigen Leistungen im Zusammenhang mit der
Umsetzung des Digitalpaktes Schule für die Grund- und
Werkrealschule Forbach-Weisenbach.

5. Annahme von Spenden, Schenkungen
     und Zuwendungen
     Beratungsunterlage Nr. 3/2021    (806 KB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende
    Geldspenden anzunehmen:
    Die Geldspenden in der Anlage 1 im Wert von je bis zu 100 Euro,
    insgesamt 9.148,93 Euro, für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
    werden pauschal angenommen. Die weiteren Spenden über 200 Euro
    von Gerd von Wedemeyer vom 22.06.2020 und Christian Karius über 250 Euro
    vom 06.07.2020 werden ebenfalls angenommen. Über die Spende von Thomas
    Gerstner, Deutsche Vermögensberatung über 750 Euro wurde bereits Beschluss
    gefasst. Die Spenden für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach belaufen sich
    somit insgesamt auf 10.348,93 Euro.

2. Die Spenden vom Dezember 2020 von Weisenbacher Bürgern über insgesamt
    120,00 Euro zugunsten des Kindergartens Weisenbach werden angenommen.

6.  Information

7. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

25 Februar 2021

Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2021

1. Bürgerfragestunde 

2. Bekanntgaben  

3. Neubau der Brücke über den
    Triebwerkskanal im Bereich
     „Untere Schlechtau“
    - Vergabe der Arbeiten
   Beratungsunterlage Nr. 6/2021 (239 KB)

Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zum Neubau
der Brücke über den Triebwerkskanal im Bereich Untere
Schlechtau einstimmig an die Firma Grötz GmbH & Co. KG,
76571 Gaggenau zum Angebotspreis von 941.226,10 Euro. 

4. Umsetzung des Digitalpaktes für die
    Grund- und Werkrealschule Weisenbach-
     Forbach
     - Vergabe der Lieferung und Installation
      Beratungsunterlage Nr. 7/2021 (321 KB)

Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Lieferung und Installation
des PC-Netzes der Johann-Belzer-Schule einstimmig an die Firma
RBI Rittershofer GmbH, Industriestr. 7, 76287 Rheinstetten zum
Angebotspreis von 55.661,89 Euro.

5. Breitbandversorgung in der Gemeinde
    Weisenbach
    - Vergabe der Arbeiten an Netze BW GmbH
    - Festlegung der Hausanschlusskosten
    - Vergabe der Fachbauleitung an IGZ GmbH 
      Beratungsunterlage Nr. 8/2021 (325 KB)
 
Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach stimmt einstimmig
der Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Netze BW GmbH,
Zeppelinstr. 15-19, 76275 Ettlingen zum Angebotspreis in Höhe von
617,13 brutto zu.

2. Der Abrechnung der Hausanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand
in Höhe von 3.058,40 € brutto sowie der Zulage bei Überschreitung
der vorgesehenen Spleise zu.
 
3. Der Auftragsvergabe der Fachbauleitung an die Gesellschaft für
Informationstechnik, Carl-Zeiss-Str. 10, 71229 Leonberg zum Angebotspreis

in Höhe von 12.483,10 € brutto zu.

6. Überführung der Interessensgemeinschaft
    Wirtschaftsregion Mittelbaden in einen eingetragenen
    Verein
    - Beschluss über den Beitritt der Gemeinde Weisenbach
    Beratungsunterlage Nr. 9/2021      (323 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung,
dem Verein „Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion
Mittelbaden e.V.“ (IG WRM) beizutreten. 

7. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
    nach § 52 LBO zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
    mit Einliegerwohnung und Doppelcarport auf dem Grundstück
    Flst. Nr. 1976, Blumenweg 3, Weisenbach-Au

Beschluss


Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach
§ 52 LBO zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
und Doppelcarport auf dem Grundstück Flst. Nr. 1976, Blumenweg 3,
Weisenbach-Au wird das kommunale Einvernehmen erteilt.

Mit diesem Einvernehmen verbunden wird die Zustimmung zur Befreiung
bezüglich der geringfügigen Überschreitung des Baufensters mit dem Balkon
des Erdgeschosses von 50 cm auf eine Länge von 7 m.
Auch dem Antrag auf Befreiung wegen Überschreitung des Baufensters
mit den Dachüberständen wird fürsorglich die Zustimmung erteilt.
Weiterhin regt die Gemeinde im Hinblick auf die Größe der beiden
geplanten Wohnungen an, zusätzlich zu den beiden Stellplätzen im
Carport einen weiteren Stellplatz auf dem Grundstück entlang
der Erschließungsstraße zu schaffen.


8. Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen
     im Untergeschoss auf den Grundstücken Flst. Nr. 1912, 1913,
     1914, Alte Kreisstraße 9a, Weisenbach-Au

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Wohnhausneubau mit Garagen im Untergeschoss
auf den Grundstücken Flst. Nr. 1912, 1913 und 1914, Alte Kreisstraße 9 a,
Weisenbach-Au wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit der vergleichsweise schmalen
Wohnanliegerstraße verknüpft die Gemeinde Weisenbach diese Zustimmung
mit der Schaffung von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit.
Weiterhin müssen die Ver- und Entsorgungsleitungen für die oberliegenden
Anwesen bei der weiteren Planung berücksichtigt und diese bei Verbleib
in dem Baugrundstück dinglich gesichert werden.

9. Annahme Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
    Beratungsunterlage Nr. 10/2021 (321 KB)

Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende von EDEKA Fitterer
vom 29.01.2021 über insgesamt 72,68 Euro zugunsten des
Kindergartens St. Christophorus Weisenbach anzunehmen.

6. Information
 
7. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

18 März 2021

Gemeinderatssitzung am 18. März 2021 - Umlaufverfahren gem. § 37 (2) GemO

22 April 2021

Gemeinderatssitzung am 22. April 2021

1. Blutspenderehrungen
 
2. Bürgerfragestunde
 
3. Bekanntgaben
 
4. Breitbandversorgung in Weisenbach
    - Aktueller Sachstand zum Ausbau des Landkreises sowie zur kommunalen    
       Mitverlegung
Beratungsunterlage Nr. 15/2021 (763 KB)

Eine Beschlussfassung war hierzu nicht notwendig,
da es nur eine Information zum Sachstand war.

5. Feststellung des Rechnungsergebnisses der Jagdgenossenschaft
     Weisenbach für das Wirtschaftsjahr 2020/2021
Beratungsunterlage Nr. 16/2021 (788 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 (01.04.2020 bis 31.03.2021)
wird das Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft Weisenbach,
wie folgt, festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft:       15.100,00 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft:              774,75 Euro
Reinertrag 2020/2021:                             14.325,25 Euro

6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach
    § 52 LBO zum Anbau von zwei Balkonen an das bestehende Wohnhaus
     auf Flst. Nr. 1736/1, Alter Dorfweg 11, Weisenbach-Au

Beschluss
 
Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zum
Anbau von zwei Balkonen an das bestehende Wohngebäude
Flst. Nr. 1736/1, Alter Dorfweg 11, Weisenbach-Au wird einstimmig
das kommunale Einvernehmen erteilt.

7. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach
    § 52 LBO zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 4396,
    Steinäckerweg 6, Weisenbach
 
Beschluss

Dem Bauvorhaben zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstücks
Flst. Nr. 4398, Steinäckerweg 6, Weisenbach wird einstimmig das
kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden
ist die Zustimmung zur Ausnahme von den Vorgaben des
Bebauungsplanes zur Errichtung der Garage mit einem Flachdach.

8. Annahme, Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 17/2021 (752 KB)
        
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Geldspende von EDEKA Fitterer, Baden-Baden
vom 18. März 2021 über 400 Euro für die Pflanzung
eines Baumes in der Anlage „Im Viertel“ wird angenommen.

Die Sachspende der gefärbten Ostereier vom 25. März 2021
von EDEKA Fitterer, Baden-Baden für die „Osteraktion“ der
Gemeinde und des Seniorenrates im Wert von 66,88 Euro
wird angenommen.
 
Die Geldspende von 364,00 Euro der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Firma Katz GmbH vom 22.03.2021 für den dem
Kindergarten St. Christophorus Weisenbach wird angenommen.

9. Information
 
10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

 

20 Mai 2021

Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2021

1. Bürgerfragestunde  
 
2. Bekanntgaben

3.Anteilige Aussetzung der Elternbeiträge
   sowie Grundsatzbeschluss zur Abrechnung bis
    zum 31. August 2021
Beratungsunterlage Nr. 20/2021 (795 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Niederschlagung der
anteiligen Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2021
im Kindergarten Weisenbach sowie in der Schulkindbetreuung
einstimmig zu.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss,
dass ab sofort bis zum 31. August 2021 lediglich ein
Elternbeitrag erhoben werden kann, wenn eine tatsächliche
Nutzung stattgefunden hat. Es erfolgt keine Spitzabrechnung,
sondern nach bisherigem Abrechnungsmodell.

4. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“,
    Weisenbach Auftragsvergabe für die zonale
    Ermittlung der sanierungsunbeeinflussten Anfangswerte,
    der sanierungsbedingten Endwerte sowie der
    sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen der
    Grundstücke im Sanierungsgebiet
Beratungsunterlage Nr. 21/2021 (1002 KB)
  
Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung
für die zonale Ermittlung der sanierungsunbeeinflussten
Anfangswerte, der sanierungsbedingten Endwerte
sowie der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen
der Grundstücke in dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte I, Weisenbach“
zum angebotenen Pauschalhonorar von 16.000 Euro zuzüglich
5 % Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer an das
Sachverständigenbüro Markus Laiblin, Stuttgart einstimmig zu.

5. Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein
    2003 Stellungnahme der Gemeinde Weisenbach im Rahmen
    der Anhörung als Träger öffentlicher Belange
Beratungsunterlage Nr. 22/2021 (7 MB)
         
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die entsprechenden Erläuterungen zur Fortschreibung
des Regionalplanes werden zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung,
dass der Gemeinde ein Bedarf an Bauflächen auch aufgrund
erfolgter Wanderungsgewinne zugebilligt werden muss,
um die örtliche Infrastruktur zu stärken. Hierzu gehört bei
aller Anerkennung der oftmals hochsensiblen Freiraumstruktur
eine maßvolle Freihaltung von Flächen rund um die bereits
bestehenden Siedlungsflächen und den bereits regionalplanerisch
abgestimmten Siedlungserweiterungsflächen von Beschränkungen
durch die Ausweisung von Grünzäsuren und Gebieten für den Kaltluftabfluss.
Die Verwaltung wird daher im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde
Weisenbach als Träger öffentlicher Belange damit beauftragt,
die erkannten Problemstellungen zu beschreiben und auf eine
Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes zu drängen.

6. Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag
    der Gemeinde Weisenbach mit dem kommunalen
    Rechenzentrum „Komm.One“
    -Überleitung bestehender Regelwerke, neue Benutzungsordnung
      und Vereinheitlichung von Verträgen, Entgelten und Produkten
      aufgrund der Fusion der kommunalen Rechenzentren
Beratungsunterlage Nr. 23/2021 (7,1 MB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen
Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der
bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und
Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE
zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der
Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der
mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen
rechtlichen Beziehungen einstimmig zu.
Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister
einstimmig, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen
und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1 zweckmäßig sind.
Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages
auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

7. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für
    Flst.Nr. 1958, Alte Kreisstraße 4, Weisenbach Nachgenehmigung
    2. Untergeschoss sowie Grundrissänderung im 1. Untergeschoss

Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren,
zur Nachgenehmigung der Wohnnutzung im zweiten
Untergeschoss sowie Grundrissänderung im ersten
Untergeschoss des Anwesens Alte Kreisstraße 4, Flst. Nr. 1958,
Weisenbach-Au wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

8. Information
 
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

 

17 Juni 2021

Gemeinderatssitzung am 17. Juni 2021

1. Bürgerfragestunde   

2. Bekanntgaben  

3. Kindergarten St. Christophorus
    - Kindergartenbedarfsplanung
    - Entwicklung der Zahlen der Kinder unter
      3 Jahren (U3) sowie über
      3 Jahren (Ü3) bis Mai 2024
     Beratungsunterlage Nr. 24/2021 (2 MB)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden
Kindergartenbedarfsplanung einstimmig zu und nimmt
die Entwicklung der Kinderzahlen (Ü 3) und (U 3) bis
September 2023 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird einstimmig
mit der Ausarbeitung von Lösungsansätzen beauftragt.


4. Neubau der Brücke untere Schlechtau
     - Erhöhung der Triebwerksmauer im
       Baubereich
     - Vergabe der Arbeiten
    Beratungsunterlage Nr. 25/2021 (717 KB)
   Tischvorlage Nr. 3/2021 (757 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag
zur Erhöhung der Triebwerksmauer im
Baubereich einstimmig an die Firma Grötz GmbH
& Co. KG, 76571 Gaggenau zum Nachtragsangebotspreis
von 22.921,61 Euro brutto.

5. Information
 
6. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

15 Juli 2021

Gemeinderatssitzung am 15. Juli 2021

1. Bürgerfragestunde  
 
2. Bekanntgaben
 
3. Bebauungsplanverfahren „Hirsch-Areal“
    - Beschlussfassung über die Aufstellung eines
      Bebauungsplanes
Beratungsunterlage Nr. 28/2021 (1,7 MB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat Weisenbach beschließt einstimmig,
die Aufstellung des Bebauungsplans „Hirsch-Areal“ durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortskern zwischen der Hauptstraße
und der Eisenbahnstraße. Im Geltungsbereich befinden sich die
Flurstücke 10, 12 und 13/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 7/1.

2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

3. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans soll der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „Hauptstraße / Eisenbahnstraße“ aufgehoben werden.

4. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung,
- baukulturelle Erhaltung und Entwicklung der städtebaulichen Gestalt
   und des Ortsbilds
- Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung
- insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen

5. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.



4. Satzung über die Veränderungssperre „Hirsch-Areal“
     - Sachstandsbericht
     - Satzungsbeschluss
Beratungsunterlage Nr. 29/2021 (1,6 MB)
 
Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die als Anlage 1
    beigefügte Satzung mit dem sich aus dem dazugehörenden
    Lageplan ergebenden räumlichen Geltungsbereich.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die
    Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.



5. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 30/2021 (1,3 MB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die in der beiliegenden Anlage 1 seit dem 20.01.2021
eingegangenen Einzelspenden bis 100 Euro,
insgesamt 5.663,93 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
werden angenommen.

Die Spende der Firma Wunsch-Treppen
Michel Schaefers e. K. über 500 Euro zugunsten
der Freiwilligen Feuerwehr Weisenbach vom 8. Juni 2021
wird angenommen.

Die Spende von Dr. Gerd v. Wedemeyer vom 8. Juni 2021
über 250 Euro zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr Weisenbach.
 
Die Spende der Fahrschule Christian Peter vom
14. Juni 2021 über 250,00 Euro zugunsten der
Freiwilligen Feuerwehr Weisenbach wird angenommen.

Insgesamt werden somit laut der Liste in der Anlage 1
der Freiwilligen Feuerwehr Weisenbach 6.663,93 Euro
Geldspenden angenommen.

Die Spende von Siegfried Krieg über 50 Euro als
Dankeschön für die Osterüberraschung wird angenommen.
Diese Spende soll der Alten- und Seniorenhilfe zugutekommen.

Die Spende der Eheleute Johannes und Freya Armbruster
als Dankeschön für die Osterüberraschung über 50,00 Euro
wird angenommen. Diese Spende soll ebenfalls der Alten- und
Seniorenhilfe zugutekommen.
 
Die Sachspende der Eheleute Margaretha und Michel Schaefers
für den Kindergarten St. Christophorus Weisenbach in Form von
15 T-Shirts sowie Filzstifte zum Anmalen sollen angenommen
werden. Die T-Shirts und Filzstifte haben einen Wert von 379,45 Euro.
 
Die Sachspende von Frau Stelzer an den Kindergarten St.
Christophorus Weisenbach in Form von gebrauchten, aussortierten
Tischspielen für den Einsatz im Kindergarten sollen angenommen
werden. Diese Sachspende hat ungefähr einen Wert von ca. 10 Euro.
 
Die Sachspenden der Bücherstube Katz für die zukünftigen
Erstklässler in Form einer kleinen „Schulstart-Überraschung“
sollen angenommen werden. Diese „Schulstart-Überraschung“
hat pro Leseanfänger einen Wert von 9,95 Euro pro Kind.
Bei 18 Vorschulkindern ergibt dies einen Gesamtbetrag von 179,10 Euro.



6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
     nach § 52 LBO zum Umbau und Erweiterung
     des Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem
     Grundstück Flst. Nr. 4360, Gartenstr. 6, Weisenbach 

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung im
vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zum Umbau
und zur Erweiterung des Einfamilienwohnhauses mit
Einliegerwohnung und PKW Doppelgarage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4360, Gartenstraße 3, Weisenbach
wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
Mit diesem Einvernehmen verbunden ist die Befreiung
von den Vorschriften des Bebauungsplanes „Rain“
bezüglich der Dachgestaltung des Anbaus.

7. Information
 
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

16 September 2021

Gemeinderatssitzung am 16. September 2021

1. Bürgerfragestunde  
 
2. Bekanntgaben

3. Neubau der Brücke Untere Schlechtau
    - Vergabe des Nachtrages Nr. 3 - Entsorgung von
       stark kontaminiertem Bodenaushub
    - Vergabe des Nachtrags Nr. 5 – Entsorgung von
      kontaminiertem Bodenaushub
    - Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
     Beratungsunterlage Nr. 35/2021 (764 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beauftragung des
Nachtrages Nr. 3 – Bodenentsorgung von stark kontaminierten
Bodenaushub einstimmig an die Firma Grötz GmbH & Co. KG,
76571 Gaggenau zum Nachtragsangebotspreis von 83.191,71 Euro.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beauftragung des Nachtrages
Nr. 5 – Bodenentsorgung von kontaminierten Bodenaushub
einstimmig an die Firma Grötz GmbH & Co. KG, 76571
Gaggenau zum Nachtragsangebotspreis von 5.992,25 Euro.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt
entsprechend dem Deckungsvorschlag.

4. Neubau der Brücke Untere Schlechtau
    - Aktueller Sachstandsbericht
     Beratungsunterlage Nr. 36/2021 (11,1 MB)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht
zur Baumaßnahme „Neubau der Brücke Untere
Schlechtau“ zur Kenntnis.
 
5. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach
   - Änderung der Kindergartenordnung
    - Anpassung der Elternbeiträge
     Beratungsunterlage Nr. 37/2021 (1,3 MB)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der
Elternbeiträge ab dem 1. Oktober 2021, wie in der
beiliegenden Anlage 1 aufgeführt, einstimmig zu.

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Kindergartenordnung,
wie in der beiliegenden Anlage 2 aufgeführt, einstimmig zu.

6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
    Verfahren nach § 52 LBO zum Neubau
    einer Doppelhaushälfte in Holzbauweise mit
    Einliegerwohnung auf dem Grundstück
    Flst. Nr. 4450, Im Birket 13, Weisenbach

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren wird einstimmig das kommunale Einvernehmen
erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden wird die
einstimmige Zustimmung zur Befreiung für die
Zulassung der Dachneigung von 23 ° in Richtung
Süden und 55 ° in Richtung Norden, der Befreiung
zur Überschreitung des Baufensters und zur
Überschreitung der bergseitigen Traufhöhe um 0,50 m.

7. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
     Verfahren nach § 52 LBO zum Neubau
     einer Doppelhaushälfte in Holzbauweise mit
     Einliegerwohnung auf dem Grundstück
     Flst. Nr. 4449, Im Birket 15, Weisenbach  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dass dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren nach § 52 LBO zum Neubau einer Doppelhaushälfte
in Holzbauweise mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flst.
Nr. 4449, Im Birket 15 das kommunale Einvernehmen erteilt wird.

Mit diesem Einvernehmen verbunden ist die einstimmige
Zustimmung zu Abweichungen / Ausnahmen / Befreiungen
bezüglich der Überschreitung des Baufensters, der abweichenden
Dachneigung mit 23 ° Richtung Süden und 55 ° Richtung
Norden sowie der Überschreitung der Traufhöhe auf der Nordseite
um 15 cm.Sollte eine Planänderung der Bauherren dazu führen,
dass eine bebauungsplankonforme Garage in einer Größe
von ca. 6 x 6 m errichtet werden soll, wird dieser schon heute
einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.

8. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines
    Dreifamilienwohnhauses auf den
    Grundstücken Flst. Nr. 1912, 1913 und 1914,
    Alte Kreisstraße 9 a, Weisenbach-Au  

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines
Dreifamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück
Flst. Nr. 1912 (zuvor Flst. Nr. 912, 1913 und 1914),
Alte Kreisstraße 9 a, Weisenbach-Au wird einstimmig
das kommunale Einvernehmen erteilt.

9. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
     nach § 52 LBO zum Neubau
    eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem
    Grundstück Flst. Nr. 1975, Blumenweg 3, Weisenbach-Au   
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren nach § 52 LBO zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück
Flst. Nr. 1976, Blumenweg 3, Weisenbach-Au das kommunale
Einvernehmen zu erteilen.

Mit diesem Einvernehmen verbunden wird die einstimmige
Zustimmung zur Überschreitung der talseitigen Traufhöhe,
welche im Bereich des Freisitzes um ca. 0,10 m, im übrigen
Bereich um ca. 0,60 cm überschritten wird.
Weiterhin regt die Gemeinde im Hinblick auf die
Größe im Carport einen weiteren Stellplatz auf dem
Grundstück entlang der Erschließungsstraße zu schaffen.


10. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
      nach § 52 LBO zur Umnutzung von Gewerbeflächen und
      Ausbau einer 5. Wohnung im Gebäude auf
      Flst. Nr. 45, Hauptstr. 51 und 51a, Weisenbach  
 
Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
zur Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum
verbunden mit dem Ausbau einer fünften Wohnung
im Gebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. 45, Hauptstraße
51 und 51 a wird einstimmig das kommunale Einvernehmen
erteilt. Mit der Erteilung dieses Einvernehmens werden
hinsichtlich der Stellplatzproblematik folgende Forderungen verknüpft:
Grundsätzlich wird die Baurechtsbehörde gebeten, die
Stellplatzproblematik insgesamt zu überprüfen.

Insbesondere hinsichtlich des Kurzzeitparkplatzes und der
davon möglicherweise ausgehenden Sichtbehinderungen bei der
Ausfahrt aus der Herrengasse wird die Baurechtsbehörde gebeten,
eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Dem Bauantragsteller wird empfohlen, durch Verzicht auf Wohnraum
im EG den zusätzlichen Bedarf an
Stellplätzen zu decken.

Sollte sich weiterhin eine Differenz zwischen den tatsächlich
nachgewiesenen und dem errechneten Bedarf an Stellplätzen ergeben,
wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Antragsteller Kontakt mit dem
Ziel aufzunehmen, eine entsprechende Ablösevereinbarung zu erzielen.
Da das Bauvorhaben im Rahmen des Landessanierungsgebietes
„Ortsmitte I“ liegt, wird auch die
erforderliche Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Bauvorhaben erteilt.


11. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
      Beratungsunterlage Nr. 38/2021 (813 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Sachspende von 960 Antigen-Schnelltests von
Hotgen des Sanitätshauses Frank Wurst aus
Gaggenau-Hörden vom 19. Juli 2021 an die
Gemeindeverwaltung Weisenbach wird angenommen.

Die Spende über 100 Euro von Reiner Hepting,
Bergweg 4, 76599 Weisenbach an den Kindergarten
Weisenbach vom 30. Juli 2021 wird angenommen.
 
Die Sachspende „Insektenhotel“ der Eltern der diesjährigen
Vorschüler, Ansprechpartnerin: Simone Mast,
Rappenackerstraße 5, Weisenbach im Wert von
167,50 Euro wird angenommen.
 
Die Sach- und Geldspenden für die verschiedenen
Kindergartengruppen vor der Sommerpause, die in
der Tabelle auf Seite 1 aufgeführt sind, im Wert von
insgesamt 100,93 Euro werden angenommen.

12. Information
 
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

14 Oktober 2021

Gemeinderatssitzung am 14. Oktober 2021, 18.00 Uhr!

1. Bürgerfragestunde  
 
2. Bekanntgaben

3. Landessanierungsprogramm „Ortsmitte I“
   - Aktueller Sachstandsbericht
    Beratungsunterlage Nr. 43/2021 (254 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend
zur Kenntnis.

4. RegioENERGIE-Netzwerk
    - Aktueller Sachstand und Fördervoraussetzungen
      für eine weitere Zusammenarbeit für 2 Jahre
     Beratungsunterlage Nr. 44/2021 (280 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt Herrn Solar einstimmig den Auftrag,
den Antrag auf Förderung des Anschlussvorhabens
auszuarbeiten und die darin enthaltenen Maßnahmen
umzusetzen. Darüber hinaus beschließt einstimmig der
Gemeinderat, den oben genannten Eigenanteil von 7.500,00 €
für die Umsetzung des Anschlussvorhabens für die Dauer
von zwei Jahren bereit zu stellen.


5. Ermächtigungsübertragungen in das
    Haushaltsjahr 2021
    Beratungsunterlage Nr. 45/2021 (1 MB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die Bildung von Ermächtigungsübertragungen
in das Haushaltsjahr 2021 gemäß der in der
Anlage beigefügten Auflistungen:

Im Ergebnishaushalt mit Aufwendungen von 110.650 Euro

Im Finanzhaushalt mit Einzahlungen von 672.750 Euro sowie
Auszahlungen in Höhe von 1.331.900 Euro


6. Information
 
7. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

18 November 2021

Gemeinderatssitzung am 18. November 2021

1. Bürgerfragestunde
 
2. Bekanntgaben
       
3. Gemeindewald der Gemeinde Weisenbach
    - Vorstellung zum aktuellen Stand des Vollzugs
       im Jahr 2021 sowie Beratung und     
      Beschlussfassung des Waldwirtschaftsplanes für
      das Forstwirtschaftsjahr 2022
      Beratungsunterlage Nr. 50/2021 (1 MB)

Beschluss

1. Der aktuelle Stand zum Vollzug 2021 wird zustimmend zur
     Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Waldwirtschaftsplan für das
    Forstwirtschaftsjahr 2022 einstimmig zu.


4. Neubau der Brücke untere Schlechtau
    - Vergabe des Nachtrags Nr. 6 – Behinderung
       aufgrund Störung im Baugrund
    - Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
      Beratungsunterlage Nr. 51/2021 (690 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beauftragung
des Nachtrages Nr. 06 – Behinderung aufgrund Störung
im Baugrund einstimmig an die Firma Grötz GmbH & Co.
KG, 76571 Gaggenau zum Nachtragsangebot von 206.680,56 Euro.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt
entsprechend dem Deckungsvorschlag.

5. Umbaumaßnahmen am Gebäude
     Reinigsgässle 3
    - Aktueller Sachstand
    - Vergabe der Arbeiten
    - Deckung von außerplanmäßigen Ausgaben
      Beratungsunterlage Nr. 52/2021 (910 KB)

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig
   die Auftragsvergaben zur Sanierung des Reinigsgässle
   3 wie folgt zu vergeben:
   bnNetze zum Angebotspreis von 1.622,40 Euro, Heizung-
   und Sanitärtechnik Irth zum Angebotspreis von 22.994,77 Euro,
   der Zimmerei Reiner Fritz zum Angebotspreis von 16.761,39 Euro,
   der Bauunternehmung Hans-Georg Künstel zum Angebotspreis
   von19.707,59 Euro, sowie dem Malerbetrieb Wunsch
    zum Angebotspreis von 3.498,12 Euro.
2. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
    Deckungsvorschlag.

6. Sanierung des Bergweges
    - Aktueller Sachstand
    - Vergabe von ergänzenden Arbeiten
    Beratungsunterlage Nr. 53/2021 (736 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe
der ergänzenden Arbeiten in Höhe von
ca. 12.000 € Baukosten bei einem
kommunalen Eigenanteil in Höhe von
ca. 5.700 € und einer Fläche von
ca. 42 m² einstimmig zu. 

7. Haushaltszwischenbericht 2021
    Beratungsunterlage Nr. 54/2021
 
Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen
zum Haushaltszwischenbericht 2021 zur Kenntnis.


8. Mitgliedschaft im Gemeinderat
    - Feststellung des Ausscheidens
       eines Mitglieds des Gemeinderates
    - Feststellung von Hinderungsgründen
       bei dem nachzurückenden Gemeinderat
      Beratungsunterlage Nr. 55/2021 (1008 KB)

1. Der Gemeinderat stellt einstimmig fest,
    dass bei GR Steffen Miles infolge seiner
    Verlegung des Hauptwohnsitzes zum
    1. Januar 2022 die Eigenschaft als
    wählbarer Bürger der Gemeinde gemäß
    § 28 Abs. 1 GemO nicht mehr gegeben ist.
    Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden
    von Steffen Miles aus dem Gemeinderat zum
    31. Dezember 2021 zu.
 
3. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO
    einstimmig fest, dass Hinderungsgründe nach
    § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 GemO nicht bestehen
    und Herr Armin Krieg daher in den Gemeinderat      
    nachrücken kann.

9. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
     Verfahren nach § 52 LBO zum
    - Anbau eines Gerätehauses auf dem Grundstück
      Flst. Nr. 1195, Erlenstr. 12,
      Weisenbach    
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren nach 52 LBO zum Anbau eines
Gerätehauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 1195,
Erlenstr. 12, Weisenbach das kommunale
Einvernehmen und die notwendige
sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.

10. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung
      eines Weidezeltes/einer
      Rundbogenhalle auf den Grundstücken
       Flst. Nr. 2536 und 2537, Gewann
      „Bachwiesen“, Weisenbach   
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dass dem Bauantrag zur Errichtung
einer Rundbogenhalle als Winterstall
für die Unterbringung von Schafen und
Ziegen des Landschaftspflegebetriebes
Sven Strobel auf dem Grundstücken Flst. Nr.
2536 und 2537, Gewann Bachwiesen,
Weisenbach das kommunale Einvernehmen erteilt wird.

11. Annahme von Spenden, Schenkungen
       und Zuwendungen
      Beratungsunterlage Nr. 56/2021   (689 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dass folgende Sachspenden für den
Kindergarten St. Christophorus angenommen werden:
Die gebrauchten und gut erhaltenen Spiele für den
U3-Bereich im Neu-Wert von ca. 170 Euro von der
Familie Apel, Schlosswiesenstr. 8, Gernsbach-Scheuern
werden angenommen.

Die aussortierten Dekorationsartikel – Seidenblumen
und Dekokugeln zum Basteln für die Kinder von
Café Erle, Stephanie Großmann, Murgtalstr. 195,
72270 Baiersbronn, deren Wert nicht genau
beziffert werden kann, werden angenommen.
 
Der Radio-Recorder mit CD im Wert von ca. 85 Euro
von Frau Ruth Karcher, Ebenlochweg,
76599 Weisenbach wird angenommen.
 
12. Information
 
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

16 Dezember 2021

Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2021

1. Bürgerfragestunde
 
2. Bekanntgaben
       
3. Neubau der Brücke untere Schlechtau
    - Vergabe des Nachtrags Nr. 9 –
      Schablone für Aufbeton und Abscheiben Überbau
    - Vergabe des Nachtrags Nr. 10 – Entsorgung
       von kontaminiertem Bodenaushub
    - Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
    Beratungsunterlage Nr. 57/2021 (653 KB)

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beauftragung des
Nachtrags Nr. 09 – Schablone für Aufbeton und
Abscheiben Überbau einstimmig an die Firma Grötz GmbH & Co.
KG, 76571 Gaggenau zum Nachtragsangebot von 3.716,99 Euro.
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beauftragung des Nachtrages
Nr. 10 – Bodenentsorgung von kontaminiertem Bodenaushub einstimmig
an die Firma Grötz GmbH & Co. KG, 76571 Gaggenau zum Nachtragsangebot
von 41.194,47 Euro.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt
entsprechend dem Deckungsvorschlag.

4. Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
    - Beratung und Beschlussfassung des
      Feuerwehrbedarfsplans
   Beratungsunterlage Nr. 58/2021 (1,2 MB)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich
der Zustimmung des Kreisbrandmeisters, den beigefügten
Feuerwehrbedarfsplan.

5. Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
    - Grundsatzbeschluss zur Beschaffung
     eines neuen Feuerwehrfahrzeuges MLF
    Beratungsunterlage Nr. 59/2021 (804 KB)
 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass zur
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen
angepassten leistungsfähigen Feuerwehr Weisenbach
für das annähernd 30 Jahre alte LF 8/6 eine Ersatzbeschaffung
mit einem Mittleren Löschfahrzeug vorzusehen ist. Die Verwaltung
wird beauftragt, hierfür in den Jahren 2022/2023 im Haushaltsplan
bzw. im Investitionsprogramm 2021 bis 2025 einen Kostenansatz vorzusehen.
Dieses wird sich an dem vorliegenden Richtwertangebot in Höhe von 350.000 €
orientieren.

6. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung
    – Umstellung auf LED-Beleuchtung
    - Vergabe von Planungsleistungen
    Beratungsunterlage Nr. 60/2021      (152 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
der Netze BW den Planungsauftrag für die Leistungsphasen
1, 2 und 4 zur Grundlagenermittlung, Vorplanung, für die Genehmigungsphase/
Förderantragstellung und für die Umstellung der Straßenbeleuchtung
zu einem Angebotspreis von 1.795,40 Euro zu vergeben.

7. Sportanlagen Weisenbach
     - Grundsatzbeschluss zur Sanierung der
       leichtathletischen Anlagen
     Beratungsunterlage Nr. 61/2021 (164 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die leichtathletischen Anlagen auf den Sportanlagen in
Weisenbach sollen im Jahr 2022 saniert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsplan des
Haushaltsjahres 2022 einen Haushaltsansatz von 70.000 Euro für die
Durchführung dieser Arbeiten aufzunehmen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt nach der
Verwaltungsvorschrift „Kommunale Sportstättenbauförderung“
einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe für die
Sanierung der leichtathletischen Anlagen zu stellen.
 

8. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“, Weisenbach
    - Erstellung der Förderprogrammabrechnung und
       Abschluss der Sanierung
    - Auftragsvergabe
     -Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
      Beratungsunterlage Nr. 62/2021 (224 KB)
 
Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
der STEG Stuttgart für die Sanierungsabrechnung
zu einem Pauschalhonorar von 21.191,52 Euro
brutto den Auftrag zu erteilen.
 
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben
erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.


9. Mitgliedschaft im Gemeinderat
     -  Feststellung des Ausscheidens eines
        Mitglieds des Gemeinderates
     .-Feststellung von Hinderungsgründen bei einem
        nachzurückenden Gemeinderat
      Beratungsunterlage Nr. 63/2021 (934 KB)
 
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest,
dass bei Gemeinderätin Tina Forker infolge
ihrer schweren und langanhaltenden Krankheit
ein Ausscheidungsgrund gemäß § 16 Abs. 5 GemO geben ist.
Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden von Gemeinderätin
Tina Forker aus dem Gemeinderat zum 31. Dezember 2021 einstimmig zu.
Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO einstimmig fest,
dass Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 GemO nicht bestehen
und Herr Matthias Bohn daher in den Gemeinderat nachrücken kann.

10. Mitgliedschaft im Gemeinderat
      -Verabschiedung von zwei Mitgliedern
      aus dem Gemeinderat

11. Mitgliedschaft im Gemeinderat
      - Neuverpflichtung von Gemeinderäten
   
12. Information
 
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
 

Archiv der öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses 2021

2021

14 April 2021

Bauausschusssitzung am 14. April 2021 - abgesagt

07 Juli 2021

Bauausschusssitzung am 07. Juli 2021 - abgesagt -

06 Oktober 2021

Bauausschusssitzung am 06. Oktober 2021

1. Baumaßnahme „Flurneuordnung im Latschigbachtal“
   -Aktueller Sachstand zu den ergänzenden
     Baumaßnahmen sowie Ausblick

2. Baumaßnahme „Sanierung des Bergweges“
  - Aktueller Sachstand sowie Ausblick

3. Baumaßnahme „Neubau der Brücke Untere
    Schlechtau“
  - Aktueller Sachstand sowie Ausblick

4. Information
 
5. Anfragen aus der Mitte des Bauausschusses

Ansprechpartner

Frau
Manuela Frorath
Geschäftsstelle Gemeinderat
Hauptstraße 3
76599 Weisenbach
Telefon (07224) 918311
Fax (07224) 918322