1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
Gemeindeentwicklungsmaßnahme im Ortsteil Au
- Freilegung (Abbruch) der Grundstücke Flst. Nr. 30, 31
und 92 (Jakob-Bleyer-Str. 31 und 33) zur anschließenden
Neuordnung dieses Bereiches
- Mehrkosten durch Mengenmehrung bei den
Abbrucharbeiten sowie Auszahlung der 6. Abschlagszahlung
an die Firma RZ-Grünstadt
Beratungsunterlage Nr. 9/2025 (949 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des
Bürgermeisters gemäß § 43 Abs. 4 GemO zur Kenntnis.
4. Gemeindeentwicklungsmaßnahme im Ortsteil Au
- Freilegung (Abbruch) der Grundstücke Flst. Nr. 30, 31
und 92 (Jakob-Bleyer-Str. 31 und 33) zur anschließenden
Neuordnung dieses Bereiches
- Mehrkosten durch Mengenmehrung bei den
Abbrucharbeiten
- Überplanmäßige Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 10/2025 (908 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Gesprächsergebnis und der
verhandelten Reduzierung der Gesamtauftragssumme für
den Auftrag „Abbruch der Gebäude Jakob-Bleyer-Str. 31
und 33“ vom 07. Februar 2025, auf 190.000 Euro einstimmig
zu und bewilligt einstimmig die daraus resultierenden über
planmäßigen Ausgaben von rund 70.000 Euro.
5. Haushaltsplan der Gemeinde Weisenbach
- Haushaltszwischenbericht 2025
- Erlass einer haushaltswirtschaftlichen
Sperre für das Jahr 2025
Beratungsunterlage Nr. 11/2025 (927 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Haushalts-
zwischenbericht 2025 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre für das Jahr 2025.
6. Lärmaktionsplanung der Gemeinde Weisenbach (Runde IV)
- Information über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung,
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Offenlage der Lärmaktionsplanung
- Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes (Runde IV)
Beratungsunterlage Nr. 12/2025 (17,3 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abwägung der
eingegangenen Anregungen Stellungnahmen aus der Bürger-
beteiligung / Offenlage und der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß der beigefügten Synopse
siehe Anlage 1).
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Berichterstattung
der Gemeinde als Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-
immissionsschutzgesetz.
3. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, diesen
Lärmaktionsplan den entsprechend zuständigen Stellen zu
melden.
4. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung zur
Umsetzung der Maßnahmen aus Ziffer 5 und Ziffer 6 des LAP
und die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen bei der unteren Verwaltungsbehörde zu stellen.
7. Wasserversorgung der Gemeinde Weisenbach
- Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
zur Risikobewertung und Dokumentation der
Trinkwassereinzugsgebiete
- Auftragsvergabe eines Dienstleistungsvertrages
Beratungsunterlage Nr. 13/2025 (851 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Büro
WALD + CORBE Consulting GmbH, Hügelsheim mit der
Erstellung der Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete
nach den Vorgaben der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
gemäß dem o.g. Angebot vom 23.01.2025 zu beauftragen.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltsplanes 2025 durch die Kommunalaufsicht.
8. Betriebsführung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde
Weisenbach
- Auftragsvergabe eines Dienstleistungsvertrages
Beratungsunterlage Nr. 14/2025 (835 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig,
den Vertrag zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung,
mit der NetzeBW GmbH, Stuttgart, mit einer Vertragslaufzeit
von 4 Jahren und der Option einer 4-jährigen Verlängerung,
gemäß Angebot vom 07.11.2024 mit Beginn 01.04.2025 zu schließen.
9. Bauvoranfrage zum Neubau von zwei
Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 2491, Hauptstraße 81,
Weisenbach
Beschluss
Gemäß der Einschätzung der Baurechtbehörde und der
Stellungnahme des Straßenbaulastträgers wird das Einvernehmen
zu der Bauvoranfrage „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern
mit Tiefgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 2491, Hauptstraße 81“,
aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit, einstimmig nicht erteilt.
10. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 15/2025 (255 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Sach- und
Geldspenden anzunehmen:
1. Die Geldspenden in der Anlage 1 im Wert von je bis zu
100,00 Euro, insgesamt 8.785,00 Euro, für die
Freiwillige Feuerwehr Weisenbach werden pauschal
angenommen. Die weiteren Spenden von
- Herrn Rüdiger Oppermann, Weisenbach über 220,00 Euro
vom 10.01.2024,
- Frau Brigitte Mihut, Weisenbach über 200,00 Euro
vom 19.03.2024,
- Herrn Kurt Lux, Weisenbach über 200,00 Euro vom 17.05.2024,
- Den Eheleuten Dorothea und Saaed Amiri-Soltani, Weisenbach
über 150,00 Euro vom 14.06.2024,
- Herrn Andreas Krieg, Weisenbach über 150,00 Euro
vom 17.06.2024,
- Der Zahnarztpraxis Elena-Adelaida Popa, Weisenbach
über 200,00 Euro vom 17.06.2024,
- Herrn Alexander Demuth und Frau Ilona Herrmann, Weisenbach
über 240,00 Euro vom 17.06.2024,
- Frau Anja Fortenbacher, Weisenbach über 150,00 Euro
vom 18.06.2024,
- Herrn Johannes Großmann, Weisenbach über 150,00 Euro
vom 12.07.2024,
- Herrn Siegbert Bleier, Weisenbach über 500,00 Euro
vom 31.07.2024,
- Frau Manuela Frorath, Weisenbach über 150,00 Euro
vom 05.12.2024,
- Und den Eheleuten Thomas und Siegrun Gerstner,
Weisenbach über 300,00 Euro vom 24.12.2024
werden angenommen.
Inklusive dieser Spenden belaufen die Spenden für die
Freiwillige Feuerwehr Weisenbach für den Zeitraum vom
10.01.2024 bis 27.12.2024 insgesamt auf 11.395,00 Euro.
2. Des Weiteren werden folgende Sachspenden angenommen:
- Sachspende in Form von Geschenkbändern vom 13. Januar 2024
von Karsten Merz, Weisenbach für den Kindergarten Weisenbach
im Wert von ca. 20 Euro,
- Sachspenden vom Dezember 2024 von Frau
Vanessa Schneider-Kaiser, Weisenbach in Form von
Dekorationsmaterial, Lichterketten, Lichtervorhang,
Holzschilder, Holzdekorationen, Metalldekorationen
für den Weihnachtsmarktstand des Kindergartens
Weisenbach im Wert von ca. 50 Euro.
- Sachspende vom Februar 2025 von Frau Corina Engels-Hürst,
Weisenbach in Form eines Spiels „Küchenset aus Holz“ im Wert
von ca. 10 Euro.
- Sachspende vom Februar 2025 von Familie Stephanie und
Michael Großmann, Weisenbach in Form eines „Bobby Car´s“
im Wert von ca. 25 Euro.
11. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
Vereinsförderung (Freiwillige Aufgabe)
- Antrag des Freizeitclubs Weisenbach 1975 e.V. auf
Gewährung eines Zuschusses für die umfassende
Innenrenovierung des Allzweckgebäudes am
Festplatz Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 16/2025 (878 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des
Bürgermeisters gemäß § 43 Abs. 4 GemO zur Kenntnis.
12. Information
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates