Bürgerwerkstatt Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Weisenbach verfügt im Wesentlichen über vier ständig genutzte Quellen (Riedmiß-, Hohmiß I, Hohmiß II und Wetzsteinbrunnen), eine Versorgungsleitung zum Hochbehälter Gerstenland sowie eine Hauptversorgungsleitung vom Hochbehälter Gerstenland zum Versorgungsnetz der einzelnen Teilversorgungsgebiete (rechts der Murg, links der Murg und OT Au).
Das Trinkwasser wird ausschließlich auf den Gemarkungen Weisenbach und Reichental (Gernsbach) gewonnen. Es besteht derzeit kein Fremdwasserbezug.
Nachdem bereits in den Herbstmonaten 2015 und 2016 aufgrund fehlender Niederschläge die sog. „Quellschüttungen“ zurückgegangen waren, hat die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat reagiert und im Jahr 2017 ein Strukturgutachten in Auftrag gegeben, um den Ursachen auf den Grund zu gehen.
Ziel des Strukturgutachtens ist es:
Verfügbarkeit ausreichender Wassermengen unter Nutzung
der eigenen Wasservorkommen bei Sicherstellung
einwandfreier Wasserqualität,
die Beurteilung der Versorgungssicherheit,
die Betriebsoptimierung,
den Kostendeckungsgrad der Wasserpreise im Hinblick
auf notwendige Investitionen,
die Ausweisung von Schutzgebieten,
die Nachhaltigkeit geplanter Maßnahmen zu untersuchen
und damit die Voraussetzungen für die Strukturverbesserungen
im Wasserversorgungssystem der Gemeinde Weisenbach
zu schaffen.
Im Einzelnen beinhaltet das Strukturgutachten der Wasserversorgung folgende Leistungen:
Aufnahme und Bewerten des Ist-Zustandes der Wasserversorgungsanlagen
Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung
Ausarbeitung eines Löschwasserkonzeptes
Die Ausarbeitung und Bewertung des Versorgungskonzeptes
Das im Jahr 2017 beauftragte Wasserstrukturgutachtens wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung Ende November 2019 vorgestellt und im Anschluss vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Das Strukturgutachten für die Wasserversorgung dient als Grundlage und Rahmen für die in den nächsten Jahren notwendigen Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung. Die Reihenfolge der möglichen Maßnahmen sollte unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Priorität sowie der finanziellen Rahmenbedingungen (Förderungsmöglichkeiten) festgelegt werden.
Es wird hierbei in kurzfristigen-, mittelfristigen- und langfristigen Maßnahmen unterschieden.
Für die Optimierung des Wasserversorgungssystems der Gemeinde Weisenbach sind im Wasserstrukturgutachten insgesamt 16 verschiedene Handlungsempfehlungen.
Handlungsempfehlungen
1. Erstellung eines digitalen Rohrnetzplanes des Wasserversorgungssystems.
2. Optimierung des Betriebs der Druckminderventile und Vereinfachung der
Netzstruktur sowie regelmäßige Wartung, Pflege der Druckminderventile und
Vorhaltung eines mobilen Druckminderventils.
3. Sukzessive Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgungsanlagen
(baulich, verfahrenstechnisch und elektrotechnisch).
4. Die vorhandenen Quellleitungen sollen eingemessen werden. Zusätzlich soll in
regelmäßigen Abständen der Zustand der Leitungen durch eine optische Überprüfung
(z.B. Kamerabefahrung und Überprüfung der Dichtheit) dokumentiert werden.
5. Verlängerung und Anpassung der Wasserrechte für die Quellen Eselbronn,
Wetzsteinbrunnen, Riedmiss sowie Hohmiss I und II.
6. Überprüfung der Schutzgebiete und Verordnungen der Quellen auf der Westseite
der Murg (Dachslochquelle, Gaisbachquellen I und II).
7. Kontinuierliche Messung und Archivierung der Ein- und Auslaufmengen im Hochbehälter.
8. Bilanzierung der Wasserverluste im Wasserrohrnetz der Gemeinde Weisenbach nach
einzelnen Versorgungszonen, z.B. durch die Errichtung zusätzlicher Zählstellen im
Bereich der Druckminderventil-Schächte (Ausarbeitung einer Strategie zur
Wasserverlustbekämpfung).
9. Genaue Überprüfung der Wasserbezugsmöglichkeiten aus dem Umland und
Überprüfung, unter welche Rahmenbedingungen eine gegenseitige
Notversorgung mit anderen Versorgern möglich ist.
10. Dokumentation und Archivierung von Rohrbrüchen
11. Ausarbeitung eines Rehabilitationskonzeptes für das Wasserrohrnetz
12. Systematischer und sukzessiver Austausch der Leitungen im Zuge der Straßen- und
Tiefbaumaßnahmen
13. Abstimmung und Absprache der Optimierungsmaßnahmen bezüglich der
Löschwasserversorgung mit der örtlichen Feuerwehr und der zuständigen
Feuerwehrbehörde einschl. Ausarbeitung eines Löschwasserkonzeptes
Gemeinde Weisenbach Strukturgutachten der Wasserversorgung
14. Ausarbeitung eines Spülkonzeptes (Stagnation / Hygiene)
15. Regelmäßige Überprüfung des Zustandes und der Leistungsfähigkeit
der Wasserversorgungsanlagen in bautechnischer,
verfahrenstechnischer und elektrotechnischer Hinsicht
16. Ausarbeitung eines Instandhaltungsplanes für die Hydranten,
Armaturen und Sonderbauwerke, falls nicht vorhanden
Erste Maßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung der Wetzsteinbrunnenquelle oder der phasenweise Anschluss der Eselbronnquelle wurden bereits umgesetzt.
Die nächsten priorisierten Maßnahmen/Planungen sind:
Die Reduzierung der internen Netzverluste, Einrichtung Zonen-Messystem
zur Lokalisierung von Verlusten (-> Behebung Ursache/Schäden) (Risiko Unterdeckung)
Einbindung der bestehenden Eselbronnquelle, ggf. dauerhaft (Risiko Unterdeckung)
Prüfung der Erschließung / Messung Menge einer neuen Quelle in Richtung Reichental,
Abstimmung Stadtwerke Gernsbach, Mengenaufteilung (Risiko Unterdeckung)
Prüfung Nachrüstung Notstromaggregat für Hochbehälter (Risiko Ausfall Technik HB)
Die Gemeinde Weisenbach hat für den diesjährigen Haushalt und zusätzlich in der Finanzplanung für die nächsten Jahre eine für Weisenbacher Verhältnisse nicht unerhebliche Summe zur Verbesserung der Infrastruktur in Höhe von 800.000 € für die Planung und Sanierung im Bestand der Wasserversorgung eingestellt.
In Ziffer 9 der 16 Handlungsempfehlungen heißt es:
„Überprüfung der Wasserbezugsmöglichkeiten aus dem Umland und Überprüfung, unter welchen Rahmenbedingungen eine gegenseitige Notversorgung mit anderen Versorgern möglich ist“.
Da uns eine frühzeitige Beteiligung von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern auch bei diesem Thema wichtig ist, hat der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung im Herbst mit bereits engagierten Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch gesucht und eine „Bürgerwerkstatt“ als transparentes Format für eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung in Weisenbach geplant (2. November 2021).
Die für den 23. November 2021 vorgesehene Bürgerwerkstatt musste leider aus nachvollziehbaren Corona-Pandemie-Gründen abgesagt werden. Sobald es die Infektionslage zulässt, werden wir uns mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern treffen, um über den Stand der 16 Handlungsempfehlungen zu berichten und auch um über die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu sprechen. Dabei hoffen wir auch wieder auf die Unterstützung der Unterzeichnenden des Bürgerbegehrens, mit denen wir ebenfalls konstruktiv weiterarbeiten werden. Wir wünschen uns möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, die mitdiskutieren und mit überlegen, wie es ganz konkret gehen kann, da uns allen ein sauberes und ausreichendes Wasser wichtig ist. Der Gemeinderat erhält so eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte.
Denn bis jetzt ist noch gar nichts entschieden!
Die im November abgesagte Bürgerwerkstatt zur Trinkwasserversorgung werden wir am 26. April 2022 in der Festhalle nachholen. Hier werden wir u.a. über Stand der aktuellen Untersuchungen berichten.
Bürgerbegehren eingereicht
Am Freitag, 04.02.2022 hat die Bürgerinitiative Trinkwasser Weisenbach/Au ein Bürgerbegehren mit insgesamt 705 Unterschriften an Bürgermeister Daniel Retsch überreicht. Es richtet sich an den Gemeinderat und den Bürgermeister.
Unterzeichnet ist dieses Schreiben von den sog. „Vertrauenspersonen“ Friedbert Fellmoser, Günter Westermann sowie Hans-Georg Künstel.
In diesem Bürgerbegehren steht:
„Wir möchten den Bau einer Trinkwasserleitung von Gernsbach bzw. Gaggenau nach Weisenbach verhindern, da das Wasser aus der Rheinebene mit PFC verunreinigt und kalkhaltig ist. PFC ist giftig und kann zu Blasen-, Nieren-, Hodenkrebs sowie Leukämie führen. Zudem ist es für Schwangere und Kleinkinder nicht geeignet“.
Folgende Frage wird gestellt:
„Sind Sie auch dagegen, dass die Gemeinde Weisenbach an das Trinkwasser von Gernsbach angeschlossen wird, lautet die Frage im Bürgerbegehren“.
Des Weiteren liegt ein Begleitschreiben der Bürgerinitiative bei, in dem geschrieben steht, dass keineswegs ein Konfrontationskurs gewollt wird. Im Gegenteil, die Initiative ist gerne bereit an einer konstruktiven Lösung der Wasserversorgung mitzuarbeiten.
Informationen zu einem Bürgerbegehren finden Sie auf unserer Internetseite des Serviceportals Baden-Württemberg: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Buergerbegehren+einreichen-308-leistung-0