Kommunale Wärmeplanung

Wieso erstellte die Gemeinde Weisenbach eine kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) ist Weisenbach als
Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Durch die frühzeitige Durchführung konnte eine Förderung von 90 % der Gesamtkosten erreicht werden.
 
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, welches aus vier Phasen besteht:
Bestandsanalyse – Wie sieht der Status Quo aus? Potenzialanalyse – Welche Möglichkeiten gibt es? Zielszenario – Wie kann eine klimafreundliche Wärmeversorgung für Weisenbach zukünftig aussehen? Lokale Wärmewendestrategie – Welche Schritte gilt es auszuführen, um das Ziel zu erreichen?
Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Bericht, dem kommunalen Wärmeplan, festgehalten. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich.
 
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die kommunale Wärmeplanung stellt keinen finalen Masterplan für die Wärmeversorgung einer Kommune dar. Es gilt die Wärmeplanung stetig (spätestens alle 5 Jahre) fortzuschreiben, um veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Des Weiteren ersetzt die kommunale Wärmeplanung keine Fachplanung der einzelnen Maßnahmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden in den kommenden Jahren weitere Untersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien erforderlich sein.
 
Wie wurde die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgte seit Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der Umwelt- und Energieagen­tur Kreis Karlsruhe (UEA), der Energieagentur Mittelbaden sowie weiteren Akteuren. Der kommunale Wärmeplan wurde im November 2025 fertig gestellt.
 
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger?
Aufgrund der rechtlichen Unverbindlichkeit der Wärmeplanung ergeben sich für Sie keine Verpflichtungen. Unabhängig von der Wärmeplanung gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG).
 
Sie haben Fragen bzgl. Ihrer eigenen Heizungsanlage, zu Sanierungsmöglichkeiten oder Photovoltaik?
Nutzen Sie gerne das vielfältige Angebot der Energieagentur Mittelbaden (https://energieagentur-mittelbaden.de/buerger/).
 
Wie geht es weiter?
Die Maßnahmen werden in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter konkretisiert und geprüft. Sobald neue Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, die für Sie als Bürgerinnen und Bürger relevant sind, werden diese an dieser Stelle bereitgestellt.
 
 
 

Die Gemeinde Weisenbach führte vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wurde durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25486). Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

2. Offenlage der vorläufigen Endergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Weisenbach führt vom 01.03.2024 bis zum 30.11.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25486).
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Gemeinde Weisenbach umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die erste Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgt.
Der vorläufige Endbericht kann vom 18.08.2025 bis zum 19.09.2025 anhand einer Dokumentation unter im Internet unter www.weisenbach.de, » Gemeinde & Verwaltung » Aktuelles » Aktuelle Projekte » Kommunale Wärmeplanung eingesehen werden.
Fragen und Anregungen können per E-Mail an Bauamt@weisenbach.de oder per Post an Gemeinde Weisenbach, Hauptstraße 3, 76599 Weisenbach unter dem Stichwort „2. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingegeben werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet.
Sofern eine elektronische Einsicht in die Unterlagen nicht möglich ist, ist dies während des Veröffentlichungszeitraums zu den Öffnungszeiten im Rathaus möglich. Der vorläufige Endbericht liegt im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsicht aus.

1. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung
 
Die Gemeinde Weisenbach führt vom 01.12.2024 bis zum 31.11.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25486).
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde Weisenbach umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die erste Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgt.
Die vorläufigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse können vom 26.05.2025 bis zum 30.06.2025 anhand einer Dokumentation im Internet unter www.weisenbach.de, » Gemeinde & Verwaltung » Aktuelles » Aktuelle Projekte » Kommunale Wärmeplanung eingesehen werden.
Fragen und Anregungen können per E-Mail an Bauamt@weisenbach.de oder per Post an Gemeinde Weisenbach, Hauptstraße 3, 76599 Weisenbach unter dem Stichwort „1. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingegeben werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet. Sofern eine elektronische Einsicht in die Unterlagen nicht möglich ist, ist dies während des Veröffentlichungszeitraums zu den Öffnungszeiten im Rathaus möglich. Die Bestands- und Potentialanalyse liegt im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsicht aus.

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die Gemeinde Weisenbach führt vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25486).

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sowie der Vorgaben der nationale Klimaschutzinitiative wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH mit Sitz in Bretten beauftragt.

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.
Auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) werden insoweit zudem zähler- oder gebäudescharfe Stromdaten erhoben.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Weisenbach Folgendes mit: Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW darf die Gemeinde Weisenbach die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 33 KlimaG BW dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Gemeinde daher vor einer Veröffentlichung angefragt.
Die personenbezogenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Der bzw. die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist unter der Mail erreichbar: datenschutz@weisenbach.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatenschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
Der fertiggestellte kommunale Wärmeplan wird auf der Website der Gemeinde Weisenbach veröffentlicht.

Herr
Oliver Dietrich
Leitung Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Hauptstraße 3
76599 Weisenbach
Telefon (07224) 918319

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
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