Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

16.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
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