Gemeinderatssitzung am 12. April 2022
1. Blutspenderehrungen
2. Bürgerfragestunde
3. Bekanntgaben
4. Energetische Sanierung der
Straßenbeleuchtung Umstellung auf
LED-Beleuchtung
Beratungsunterlage 21/2022 (117 KB)
Beschluss
Die Ausführungen der Netze BW zur Umstellung auf LED-Leuchten
werden zur Kenntnis genommen.Entlang der Hauptstraße soll die
Umstellung mit den teilweise bereits dort vorhandenen Leuchtentypen
fortgesetzt werden. Im Übrigen sollen als Leuchtentypen Signify Luma
Micro/Mini zum Einsatz kommen. Die Verwaltung wird bevollmächtigt,
nach entsprechender Bewilligung der Fördermittel den Auftrag an die
Netze BW mit der Phase 3 – Entwurfsplanung zum Angebotspreis von
2.326,39 Euro und der Phase 5 – Ausführungsplanung zum
Angebotspreis von 2.189,55 Euro zu erteilen.
5. Sportanlagen Weisenbach Auftragsvergabe
zur Sanierung der leichtathletischen Anlagen
Beratungsunterlage 22/2022 (114 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Hinblick auf die
Zeitschiene, das zur Sitzung vorliegende wirtschaftlichste
Angebot der Firma Polytan zum Angebotspreis von
53.889,39 Euro anzunehmen und die Verwaltung
unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender
Fördermittel aus der Verwaltungsvorschrift
"Kommunale Sportstättenbauförderung“ zu bevollmächtigen,
den Auftrag zu erteilen.
6. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“ Bericht über
die Prüfung der Anwendbarkeit der Bagatellregelung
Beschlussfassung über die Anwendung der Bagatellregelung
Beratungsunterlage 23/2022 (129 KB)
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung der STEG Stuttgart, dem Gutachten
zur Bagatellregelung zu folgen, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Weisenbach kann gemäß § 155 Abs. 3 BauGB
im gesamten Sanierungsgebiet „Ortsmitte I“ von der Festsetzung des
Ausgleichsbetrages absehen, weil eine geringfügige
Bodenwerterhöhung gutachterlich ermittelt worden ist
und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Ausgleichsbeträge
in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht.
Diese Entscheidung kann bereits heute, somit vor Abschluss
des Sanierungsverfahrens getroffen werden.
7. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
nach § 52 LBO zur Umnutzung einer Wohneinheit zu einer
ergotherapeutischen Praxis auf dem Grundstück Flst. Nr.
4109/28, Am Zimmerplatz 2, Weisenbach
Beschluss
Dem Bauantrag zur Umnutzung einer Wohneinheit
zur einer ergotherapeutischen Praxis sowie dem Einbau
eines Treppenlifts auf dem Grundstück Flst. Nr. 4109/28,
Am Zimmerplatz 2, Weisenbach, wird das kommunale
Einvernehmen erteilt.
8. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
zur Geländemodellation, Neugestaltung der Bepflanzung,
Errichtung einer Heuhütte und eines Hundezwingers auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4420, Ebenlochweg 11, Weisenbach
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren nach § 52 LBO zur Geländemodellation,
Augestaltung der Bepflanzung, Errichtung einer
Heuhütte und eines Hundezwingers auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4420, Ebenlochweg 11, Weisenbach, wird das kommunale
Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden sind
folgende Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplans:
zur Geländemodellation in Verbindung mit der Errichtung einer
Treppenanlage sowie des Einbaus von Basaltpalisaden der
Errichtung eines Hundezwingers der Errichtung einer Heuhütte
9. Information
10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates