Leistungen

Glücksspiel

Das Referat 86 des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Tel: 0721 / 926-0) nimmt die Aufgaben als Vor-Ort-Behörde für das Glücksspielwesen in Baden-Württemberg landesweit wahr. Ebenso führt das Referat auch die Aufsicht über die Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten durch.

Weitere Informationen unter www.rp-karlsruhe.de

Zuständige Stelle

Für das Lotterie- und Glücksspielrecht ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Bei den Spielhallen ist das Referat landesweit für die Prüfung der Sozialkonzepte zuständig.

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Weitere Informationen und Merkblätter unter: www.rp-karlsruhe.de

Erforderliche Unterlagen

-

Freigabevermerk

25.06.2013

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de