Das Referat 86 des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Tel: 0721 / 926-0) nimmt die Aufgaben als Vor-Ort-Behörde für das Glücksspielwesen in Baden-Württemberg landesweit wahr. Ebenso führt das Referat auch die Aufsicht über die Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten durch.
Für das Lotterie- und Glücksspielrecht ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Bei den Spielhallen ist das Referat landesweit für die Prüfung der Sozialkonzepte zuständig.