Leistungen

Visum für Reisen ins Ausland beantragen

Ob Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt vom Recht des Einreisestaates ab.

Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt.

Hinweis: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein Visum.

Zuständige Stelle

Die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland

Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen: 

  • Zweck der Reise
  • Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
  • Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland

Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.

Verfahrensablauf

Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland 

  • persönlich,
  • auf dem Postweg oder
  • in einigen Ländern auch über das Internet erledigen.

Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.

Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen zum Beispiel Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.

Fristen

von Land zu Land unterschiedlich

Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, bis wann Sie das Visum beantragen sollten (abhängig von der Bearbeitungszeit).

Erforderliche Unterlagen

in den meisten Fällen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (möglicherweise in mehreren Ausfertigungen)
  • ein oder mehrere aktuelle Passfotos
    Beachten Sie mögliche Formatvorgaben.
  • Reisepass
    Dieser muss in den meisten Fällen noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein.
  • Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
  • Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.

Kosten

Über die Höhe der Bearbeitungsgebühren entscheidet der Einreisestaat. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie regelmäßig auf der Homepage der jeweils zuständigen Auslandsvertretung.

Bearbeitungsdauer

von Land zu Land unterschiedlich

Achtung: Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies eine Wartezeit von einigen Wochen bedeuten.

Tipp: Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, welche die Bearbeitung verkürzt.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de