Leistungen

Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
  • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2018 freigegeben.

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de