Landtagswahl am 08. März 2026

Quelle: Landtag BW

Die Landtagswahl für Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026 statt.
 
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie auch bequem per Internet über die Homepage bestellen

Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlungen in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten hier für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerinnen und Bürger werden ab 27. Januar 2026 durch Amtsboten ausgetragen werden. Ab dann haben Sie die Möglichkeit,  über die Homepage der Gemeinde Weisenbach ihre Briefwahl zu beantragen. Beim Aufruf des dortigen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Diese müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend von der Deutschen Bundespost zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihres Wahlbezirks und Ihrer Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@weisenbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen Ihres Wahlamtes im Rathaus Weisenbach.

Die Möglichkeit des Internet-Wahlscheinantrags besteht bis Donnerstag, 5. März 2026, 12.00 Uhr

Denken Sie bitte daran, dass Sie die Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und unterschreiben müssen. Denken Sie bitte auch daran, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag am 08. März 2026, 18.00 Uhr an die Gemeinde wieder zugestellt sein müssen. Für den Fall, dass Sie die Briefwahlunterlagen gleich ausfüllen möchten, werden wir Ihnen im Rathaus Weisenbach, im Erdgeschoss, wieder eine Wahlkabine zur Verfügung stellen, damit Sie (während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses) die Briefwahlunterlagen auch direkt Vorort ausfüllen, kuvertieren und abgeben können. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis.

Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes, Frau Frorath und Frau Lehmann stehen Ihnen für Fragen unter den Telefonnummern 07224 9183-11 oder 07224 9183-15 gerne zur Verfügung.

Link zum Internetwahlscheinantrag 

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de