Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Untere Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
- Ausnahmegenehmigungen, - Güterkraftverkehr, - EG-Lizenzen, - Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot, - Parkberechtigung für Schwerbehinderte, - verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Umzüge, Absperrungen, Brauchtumsveranstaltungen, - Fahrwegsbestimmungen bei Gefahrguttransporten, - Anordnung von Verkehrszeichen und Beschilderungen, - Fahrtenbuchauflagen, - Verkehrsunterricht, - Gemeindeverbindungstraßen, Radwege, - Anerkennung anderer Stellen für Erste Hilfe und Sofortmaßnahmen am Unfallort
Parkplatz
Parkplätze sind am Straßenverkehrsamt vorhanden.
Anfahrtsbeschreibung
So erreichen Sie uns mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kontakt
Telefon 07222 381 3224
Telefon 07222 381 3244
Telefon 07222 381 3245
Telefon 07222 381 3246
Telefon 07222 381 3247
Fax 07222 381 3299
E-Mail amt32@landkreis-rastatt.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
07:30 Uhr
- 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Dienstag
07:30 Uhr
- 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 Uhr
- 12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Donnerstag
07:30 Uhr
- 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Freitag
07:30 Uhr
- 12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Persönlicher Kontakt
Fabian Hegele
Leiter/Sachbearbeitung Untere Straßenverkehrsbehörde
Gebäude Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt
Raum 118
Leistungen
- Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Vorübergehendes Haltverbot einrichten