Verkehrsführung in Weisenbach

Neue Verkehrszeichen an der Hauptstraße/B 462 in Weisenbach

Wie in einer der letzten Gemeindeanzeigern angekündigt wurde nun die verkehrsrechtliche Anordnung zum Lärmschutz auf der Bundesstraße B 462 / Hauptstraße sowie im Bereich Neudorf vom Straßenverkehrsamt/Straßenmeisterei umgesetzt.
Ab sofort gilt für die Durchfahrt der Hauptstraße / B462 nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h.
Für den Bereich Neudorf gilt nun tags/nachts beidseitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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