Verbot der kompostierbaren Kunststofftüten ab 01.01.2026

Verbot der kompostierbaren Kunststofftüten ab 01.01.2026

Bereits in den vergangenen Gemeindeanzeigern haben wir bereits über das satzungsrechtliche Verbot der „kompostierbarer“ Kunststofftüten ab dem 1. Januar 2026 des Abfallwirtschaftsbetriebs informiert.
In diesem Zuge hat der AWB bedruckte Papiertüten für die Biotonne bestellt, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und gleichzeitig die Gelegenheit zu bieten, Papiertüten zu testen. Diese kostenlosen Papiertüten konnten beim AWB von den Gemeinden bestellt werden. Sie sind beidseitig bedruckt und informieren, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht.
Die Papiertüten werden in den nächsten Tagen bei der Gemeinde angeliefert. Bei Interesse können sie in handelsüblicher Menge je Haushalt im Rathaus Weisenbach, Bürgerbüro abgeholt werden. Nur solange Vorrat reicht. 

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