Wichtige Mitteilung der Gemeindekasse

Zahlungserinnerung an die 4. Grundsteuerrate sowie die 4. Gewerbesteuer-
vorauszahlung für das Jahr 2025
 
Die Gemeindekasse Weisenbach möchte hiermit alle Zahlungspflichtigen darauf aufmerksam machen, dass am 15.11.2025 die 4. Grundsteuerrate sowie die 4. Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig ist.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Weisenbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag automatisch zum oben genannten Fälligkeitstermin abgebucht. Fällt der Fällig­keitstag auf ein Wochenende / Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten fol­genden Werktag. Wir bitten Sie, für Kontodeckung zu sorgen.
Alle anderen werden gebeten, Ihre Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen und bei der Überweisung Ihr Buchungszeichen 5.0100.xxxxxx.x oder 5.0101.xxxxxx.x mitanzugeben, damit eine reibungslose Zuordnung der Zahlungseingänge möglich ist. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen recht herzlich.

Gemeindekasse Weisenbach

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