Sanierung FDE B 462 zwischen Hilpertsau und Forbach
Sanierung der Bundesstraße B 462 - Beginn Bauabschnitt 2 - Tour de Murg Strecke zwischen Weisenbach und Langenbrand dient nicht als Ausweichweg für Kraftfahrzeuge!
Die Sanierungsmaßnahme der Bundesstraße B 462 befindet seit letztem Samstag im zweiten Bauabschnitt. Der zweite Bauabschnitt muss unter Vollsperrung saniert werden, weshalb die Strecke zwischen Weisenbach und Langenbrand gesperrt ist. Seit Beginn der Sperrung nutzen viele Autofahrer den Tour de Murg Radweg als Umleitung – obwohl dieser Weg nur für Radfahrer und Fußgänger frei gegeben und für Autos gesperrt ist.
Der Radweg ist von beiden Seiten mit Absperrungen und einem Durchfahrtsverbot versehen. Diese Absperrungen werden jedoch immer wieder entfernt, damit Autos durchfahren können. Das ist verboten und zudem sehr gefährlich, weil der Radweg schmal ist und Gegenverkehr kaum bis gar keinen Platz zum Ausweichen bietet. Besonders Radfahrer und Fußgänger, die diesen Weg oft nutzen, sind dadurch in großer Gefahr.
Das Entfernen der Absperrungen ist kein kleines Vergehen, sondern ein ernsthafter Eingriff in den Straßenverkehr. Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden nun zusätzliche Maßnahmen ergriffen und Kontrollen durchgeführt. Wer die Sperrungen missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die offiziellen Umleitungen führen über die B 500 und die L 78 (Rote Lache – Bermersbach) und sind gut ausgeschildert. Bitte beachten Sie diese Umleitungen und fahren Sie nicht über den Radweg. Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität.
Sanierung der Bundesstraße B 462 verläuft planmäßig
Die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und von der ARGE Reif/Grötz durchgeführte Sanierung der Bundesstraße verläuft seit dem Beginn planmäßig. Derzeit befindet man sich in Bauabschnitt 1-2, der sich durch die zahlreichen Abwasserschächte etwas aufwendiger gestaltet. Bereits ab dem 20.3. wird die Baustelleneinrichtung auf den nächsten Bauabschnitt 1-3 umgestellt werden. D. h. ab Freitagabend, 20. März 2026 ist die Anfahrt von Weisenbach aus Richtung Norden, von Gernsbach kommend, wieder bis zur Wendelinusbrücke (nach links der Murg) und in die Weinbergstraße (rechts der Murg; beim Grüner Baum) möglich. Die Beschilderung innerorts bleibt bestehen. In Bauabschnitt 1-3 wird die westliche Fahrbahnhälfte (Murgseite) von der Wendelinusbrücke aus bis zu den Katz-Werke saniert. Die östliche Fahrbahnhälfte ist Richtung Gernsbach in diesem Bereich befahrbar. Die halbseitigen Parkplätze, die auf die B 462 hineinragen, werden gesperrt, die ausschließlich auf dem Gehweg befindlichen Parkplätze bleiben geöffnet.
Die Zufahrt zu den Häusern/Geschäften in der Hauptstraße ist durch die freigegebene östliche Fahrbahnhälfte möglich (allerdings lediglich aus Richtung Süden kommend).
Ab dem 28.03. soll die Baustelleneinrichtung für den Bauabschnitt 2 eingerichtet werden. D. h. die Vollsperrung für Bauabschnitt 2 beginnt ab 28. März! Von Forbach kann man dann Weisenbach nicht mehr anfahren. Der Bauabschnitt 2 beinhaltet eine Vollsperrung ab der Firma Katz bis zur Einmündung der Straße „In der Schlechtau“. Die Einfahrt zum Ortsteil Au ist frei und wird durch eine Ampel geregelt. Die Baugrenze zwischen den Bauabschnitten 2 und 3 wird mittig in den Einfahrtsbereich der Straße „In der Schlechtau“ verschoben, so dass in Bauabschnitt 3, ab ca. 20.04. bis 20.05., die Straße „In der Schlechtau“ wieder befahren werden kann. Hierüber kann dann auch die Fabrikstraße und die Straße „In der Emisau“ erreicht werden. Die Einfahrt zur Koloniestraße bleibt während diesem Bauabschnitt gesperrt, so dass die Anwohner der Koloniestraße ihre jeweiligen Fahrzeuge in der Fabrikstraße und der Straße „In der Schlechtau“ parken müssen. Die betroffenen Anwohner wurden durch ein gesondertes Schreiben bereits informiert.
Die Baupause, in der die B 462 wieder wie gewohnt befahren werden kann, wird voraussichtlich von 22.5. bis 29.07. erfolgen.
B 462: Radweglückenschluss zwischen Weisenbach und Gernsbach-Hilpertsau, Zweiter Bauabschnitt startet ab Montag, 23. März 2026
Verkehrssicherung ab Freitag, 20. März 2026, Arbeiten voraussichtlich bis Ende Mai 2026
Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird seit 2020 entlang der B 462 der Lückenschluss des touristisch genutzten Radwanderwegs „Tour de Murg“ zwischen Weisenbach und Gernsbach-Hilpertsau umgesetzt. Die Maßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten.
Der erste Bauabschnitt umfasste den Bau einer rund 55 Meter langen freitragenden Geh- und Radwegbrücke über die Murg und konnte im November 2023 feierlich für den Verkehr freigegeben werden.
Ab Montag, 23. März 2026, beginnt der zweite Bauabschnitt. Er umfasst den Anschluss der Geh‑ und Radwegbrücke an den bestehenden Radweg. Vorgesehen ist der Bau eines etwa 260 Meter langen Radwegs. Dieser verläuft zwischen der Radwegbrücke und der Einmündung „An d. Murg“ hinter der dortigen Parkplatzfläche auf der Böschungsoberkante der Murg. Zusätzlich wird die Fahrbahndecke der B 462 halbseitig in Fahrtrichtung Weisenbach im Bereich der Parkplatzfläche saniert. Zur Nutzung von Synergieeffekten und zur Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigungen wird der zweite Bauabschnitt parallel mit der bereits begonnenen Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Forbach und Gernsbach-Hilpertsau umgesetzt.
Bauablauf und Verkehr
Die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt sind in drei Unterabschnitte gegliedert und dauern voraussichtlich bis Ende Mai 2026. In den ersten beiden Unterabschnitten wird der Radweg auf beziehungsweise hinter der Parkplatzfläche hergestellt. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte/Ende April 2026. In dieser Zeit wird die Fahrbahn der B 462 im direkten Bereich der Parkplatzfläche auf rund 270 Meter eingeengt. Beide Fahrtrichtungen bleiben auf der B 462 aufrechterhalten.
Im dritten Unterabschnitt werden bis Anfang/Mitte Mai 2026 die Anschlussbereiche des Radwegs von der B 462 auf die Parkplatzfläche hergestellt sowie die halbseitige Fahrbahndeckenerneuerung umgesetzt. In diesem Zeitraum ist für etwa eine Woche eine halbseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung erforderlich.
Nach Abschluss des dritten Unterabschnitts sind bis Ende Mai 2026 Restarbeiten vorgesehen. Während der gesamten Bauzeit bleibt die Durchfahrt für Radfahrende über die Parkplatzfläche jederzeit möglich.
Der Aufbau der Verkehrssicherung erfolgt ab Freitag, 20. März 2026, über das Wochenende. Mit Beginn der Bauarbeiten am Montag, 23. März 2026, ist auch die Zufahrt vom Parkplatz auf die B 462 in Richtung Weisenbach wieder möglich.
Die Parkplätze auf dem MM Parkplatz stehen bereits ab Samstag, 21. März 2026 nicht mehr für Anwohnerparken zur Verfügung! Bitte fahren Sie Ihre Fahrzeuge rechtzeitig heraus.
Über den weiteren Bauablauf und mögliche Einschränkungen informiert das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten im Bereich des Mittelstreifens.
Weitere Informationen sind auf der Projektseite zu finden unter:
https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt4/seiten/strassenplanungen/b-462-radweglueckenschluss-zwischen-weisenbach-und-gernsbach-hilpertsau#:~:text=Radwegel%C3%BCckenschluss&fromSearch=1
Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.
Weitere Infos sowie Verkehrsführung während der Baumaßnahme, Stand:20.02.2026
B 462: FDE Forbach – Hilpertsau
Start der Maßnahme am 2. März
Einrichtung Verkehrssicherer: bereits ab 1. März 16.00 Uhr, Straße ist ab 2. März 02.00 Uhr gesperrt. Am 2. März um ca. 04.00 Uhr beginnt die ARGE Reif/Grötz.
Erster Bauabschnitt (BA 1)
Der erste Bauabschnitt (BA 1) mit drei Unterbauabschnitten (BA 1-1, BA 1-2 und BA 1-3) wird ab Montag, 2. März 2026, bis voraussichtlich Samstag, 28. März 2026, umgesetzt und verläuft auf der B 462 vom Knotenpunkt B 462 / L 76b (Norden) bis einschließlich der Zufahrt zur Firma „Katz“ (Süden). Die Fahrbahndeckenerneuerung in diesem Streckenabschnitt wird mit halbseitiger Sperrung ausgeführt. Das heißt, die Fahrbahnhälfte für den Verkehr von Freudenstadt (Süden) nach Rastatt (Norden) steht dem PKW-Verkehr weiterhin zur Verfügung. Der PKW - Verkehr von Rastatt (Nord) nach Freudenstadt (Süd) wird über die L 78 – B 500 – L 83 umgeleitet.
Bauabschnitt 1-1: ab 2. März 2026
Am 2. März 2026 beginnen die Arbeiten im Unterbauabschnitt BA 1-1. In diesem Abschnitt wird die östliche Fahrbahnhälfte (Fahrbahn in Fahrtrichtung Rastatt) halbseitig saniert. Der PKW-Verkehr wird mit einer Einbahnregelung von Süd nach Nord (Fahrtrichtung Gernsbach) am Baufeld vorbeigeführt. Der BA 1-1 erstreckt sich über die vollständige Länge des BA 1 vom Knotenpunkt B 462/ L 76b bei Hilpertsau bis zur Fa. „Katz“ in Weisenbach. Der westliche Ortsteil (links von der Murg) ist nur von Süden (über Forbach) erreichbar und die Zufahrt zum östlichen Ortsteil (rechts von der Murg) ist über die Straße „Im Viertel“ möglich. Die Verbindung zwischen den Ortsteilen rechts und links der Murg, wird für Anlieger als „Ring“ über Erlenstraße (Einbahnstraße Richtung Au) – Hangstraße – Im Viertel und Weinbergstraße zur Wendelinusbrücke über das Baufeld in dieser Fahrtrichtung gewährleistet. Der Weisenbacher Ortsteil Au ist ebenfalls nur von Süden zu erreichen. Die Fußgänger werden in der Zeit von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr über einen Sicherungsposten über durch das Baufeld geleitet, da die Ampel ausgeschaltet wird.
Die Anlieger an der Hauptstraße können in diesem Bauabschnitt nicht an ihre Häuser gelangen. Die Gemeinde hat mit der Katholischen Kirche vereinbart, dass man über deren Grundstück und Parkplätze im Belzerweg auf das Hirsch-Gelände fahren kann, um für die Anwohner der Hauptstraße Parkraum zu schaffen. Zufahrt dann über Eisenbahnstraße in den Belzerweg. Das Holzgeländer wird entfernt. Die Anwohner erhalten hierzu eine Parkberechtigungsausweis für den Platz. Wir bitten um Verständnis, dass der Platz für diese Zeit für die Anwohner der Hauptstraße reserviert ist.
Die Abfallbehälter der Anwohner der Hauptstraße werden von der ARGE Reif/Grötz an Sammelstellen gebracht. Bitte markieren Sie Ihre Abfallbehälter mit Ihrer Hausnummer.
Bauabschnitt 1-2: voraussichtlich ab 11. März 2026
In BA 1-2 wird die Sanierung der westlichen Fahrbahnhälfte (Fahrbahn in Fahrtrichtung Freudenstadt) zwischen der Toni-Huber-Brücke (Radwegbrücke) und der Wendelinus-Brücke halbseitig mit Einbahnregelung ausgeführt. In diesem Bauabschnitt ist Weisenbach weiterhin nur von Süden (über Forbach) erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung am Baufeld vorbei bleibt weiterhin in Fahrtrichtung Süd nach Nord eingerichtet. Weisenbach ist weiterhin nur aus Süden (über Forbach) erreichbar. Eine Querung nach rechts und links der Murg (Ost nach West) über die Wendelinusbrücke und die Weinbergstraße ist möglich. Während des Einbaus der Asphaltdecke kann dies aber kurzfristig gesperrt werden. Fußgängerverkehr ist über die Ampel wieder möglich.
Den Anwohner der Hauptstraße soll in diesem Bauabschnitt von ca. 13. bis 20. März die Möglichkeit gegeben werden, an ihr Haus zu gelangen, allerdings auch wieder nur über die Fahrtrichtung von Süd nach Nord.
Bauabschnitt 1-3: voraussichtlich ab 21. März 2026
Nachdem der Streckenabschnitt zwischen Radweg- und Wendelinus-Brücke saniert wurde, werden die Arbeiten in BA 1-3 beginnen. Der Streckenabschnitt BA 1-3 erstreckt sich von der Wendelinus-Brücke bis zur Firma „Katz“. Auch hier wird die Sanierung der westlichen Fahrbahnhälfte (Fahrbahn in Fahrtrichtung Freudenstadt) halbseitig mit Einbahnregelung ausgeführt. Während den Arbeiten in BA 1-3 ist Weisenbach für Anlieger sowohl aus Nord und Süd erreichbar, von Norden kommend bis zur Wendelinusbrücke / Weinbergstraße. Eine Querung nach rechts und links der Murg (Ost nach West) über die Wendelinusbrücke und die Weinbergstraße ist möglich. Fußgängerverkehr ist über die Ampel möglich.
Umleitungen
Während der gesamten Maßnahme wird der Schwerverkehr großräumig über die L 83 (Schwarzenbach Talsperre) – B 500 – L 79a in beide Fahrtrichtungen umgeleitet.
Der PKW-Verkehr wird während der gesamten Maßnahme in Fahrtrichtung Nord (Rastatt) nach Süd (Freudenstadt) über die L 78 – B 500 – L 83 umgeleitet. Der Verkehr von Freudenstadt kommend (Süd) nach Rastatt (Nord) wird am Baufeld vorbeigeführt.
Mit der Einrichtung der Umleitungsstrecken wird bereits am Sonntag, den 1. März 2026, ab 16 Uhr begonnen. Das Baufeld wird dann am Montag, 2. März 2026, voraussichtlich ab 2 Uhr abgesperrt. Während BA 1 kann von Norden kommend am Knotenpunkt B 462 / L 76b weiterhin in Richtung Reichental und Kaltenbronn abgebogen werden, von Reichental kommend kann jedoch nur in Fahrtrichtung Rastatt auf die B 462 abgefahren werden. Die Immobilie Süd der Fa. „MM Gernsbach“ ist während BA 1 von Norden über die Werksbrücke erreichbar. Die Fa. „Katz“ in Weisenbach ist während des BA 1 nur von Süden erreichbar. Der MM Parkplatz, auf dem nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen ist nicht aus Norden anfahrbar, da nicht über die Baustelle gefahren werden kann. Dieser Parkplatz ist nur aus Richtung Süden durch die halbseitige Fahrbahn erreichbar.
Radweg Weisenbach – Toni Huber-Brücke – Hilpertsau / Tour de Murg
Bleibt für Fußgänger und Radfahrer während der gesamten Bauzeit geöffnet.
Bauabschnitt 2 und Bauabschnitt 3 (Neudorf, Fabrikstraße und In der Emisau)
Ab 30. März 2026 folgen die Bauabschnitte 2 und 3, die erhebliche Einschränkungen auch auf die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Neudorf sowie die Anwohner der Straßen Fabrikstraße und In der Emisau mit sich bringen, da diese Abschnitte nur unter Vollsperrung durchgeführt werden können. Die Zu- und Abfahrt im Bauabschnitt 2 muss über Forbach erfolgen, da Sie durch die Vollsperrung nicht nach Weisenbach einfahren können. In Bauabschnitt 3 können Sie über die Fabrikstraße und die Straße In der Schlechtau nach Weisenbach Richtung Norden (Gernsbach) abfahren. Eine Fahrt in Richtung Süden (Forbach) ist dann nicht mehr möglich wegen der Vollsperrung und der Sanierung der Talbrücke Langenbrand. Nach Bauabschnitt 3 erfolgt von 22. Mai bis 29. Juli eine Baupause, so dass in diesem Zeitraum die Bundesstraße wieder voll befahrbar ist.
Durch den Rettungsweg, der über die Alte Straße aus Langenbrand Richtung Koloniestraße führt dürfen keine Fahrzeuge entlang der Koloniestraße geparkt werden. Die Straße muss frei zugänglich sein!
Da die Anwohner während der Bauabschnitte 2 und 3 nicht aus Neudorf herausfahren können, werden ihnen entlang der Fabrikstraße Parkplätze zur Verfügung gestellt. Es werden in der Fabrikstraße Markierungen angebracht. Bitte parken Sie nur bis zur Markierung, da auch noch ein Herausfahren/Rangieren von LKW´s aus der Fabrikstraße möglich sein muss.
Die Abfallbehälter bringen Sie bitte bis zur Absperrung ans Ende der Koloniestraße Richtung B 462. Von dort wird die Arbeitsgemeinschaft Reif/Grötz die Abfallbehälter abholen, zu einer zentralen Sammelstelle bringen, wo sie bzw. leeren. Bitte markieren Sie Ihre Abfallbehälter mit Ihrer Hausnummer, damit die ARGE diese auch wieder an die richtige Stelle zurückbringen kann.
Die Abfallbehälter der Fabrikstraße und In der Emisau werden, wie üblich geleert.
Wald- und Wirtschaftswege: Rettungsdiensten vorbehalten !!
Während der Baumaßnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe an der B 462 zwischen Gernsbach-Hilpertsau und Forbach dienen die Wald- und Wirtschaftswege in den Bereichen der jeweiligen Bauabschnitte als Notwege für Rettungsfahrzeuge.
Um unbefugten Fahrzeugverkehr zu vermeiden, werden die Wege mit Schranken gesichert. Die Gemeinden werden zusätzlich Durchfahrtskontrollen im Bereich von Wald- und Wirtschaftswegen durchführen und unbefugte Nutzung ahnden.
Damit wird die ungehinderte Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzdienste gesichert und die Versorgung der Anwohnerschaft auf beiden Seiten der Baustellen gewährleistet.
Kompakter Flyer zur Baumaßnahme:
Weitere Informationen zu der Maßnahme sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.
Sanierung der Bundestraße B 462 zwischen Hilpertsau und Forbach durch das Regierungspräsidium Karlsruhe
Baubeginn am 2. März 2026
Wie in den letzten Pressemitteilungen und in der Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe am 19. November 2025 in der Festhalle Langenbrand informiert, beginnt die Fahrbahndeckenerneuerung der Bundesstraße B 462 am 2. März 2026 mit dem Bauabschnitt 1, der wiederum in drei Unterbauabschnitte (a1, a2 und a3) unterteilt ist.
Ab 2. März 2026 ist die Zufahrt nach Weisenbach, von Gernsbach herkommend, in Richtung Forbach (von Nord nach Süd) nicht mehr möglich. Die Ausfahrt aus Weisenbach, von Forbach herkommend, in Richtung Gernsbach (Richtung Süd nach Nord) ist möglich. Wichtig hierbei sind auch die innerörtlichen Verkehrslenkungsmaßnahmen, die von der Verwaltung mit dem Regierungspräsidium abgestimmt wurden.
Die Verbindung von den Ortsteilen Weisenbach links der Murg nach Weisenbach rechts der Murg über die Wendelinusbrücke in die Weinbergstraße ist in beide Fahrtrichtungen möglich. Kurzzeitig kann es aber zu Einschränkungen während des Asphalteinbaus kommen.
Die Verbindungsstraße Erlenstraße in Richtung des Ortsteils Au wird für diesen Zeitraum kurz nach der Einfahrt Jahnstraße (an der ehemaligen Kelter) zu einer Einbahnstraße in Richtung Au geändert. Hiervon ausgenommen sind die Fußgänger und Radfahrer. Für diese ist die Nutzung in beide Fahrtrichtungen möglich. Somit entsteht eine „Ringlösung“, die ein Durchfahren durch den gesamten Ort möglich macht.
Da zu erwarten ist, dass die Straßen „Im Viertel“ und „Weinbergstraße“ ab der Kreuzung mit der Schützenstraße in Richtung Kindergarten stark vom innerörtlichen Ausweichverkehr betroffen sein werden, wird in den Straßen „Im Viertel“ sowie in der „Weinbergstraße“ (ab Kreuzungsbereich Schützenstraße in Richtung Kindergarten) ein Parkverbot ausgeschildert sein. Die eingezeichneten Parkflächen auf den jeweiligen Straßen können in diesem Zeitraum somit nicht genutzt werden.
Ausgenommen hiervon ist der Bereich beim Kindergarten St. Christophorus. Allerdings sind die Parkplätze vor dem Kindergarten nur für das Holen und Bringen der Kinder vorgesehen und somit nur für Kurzparker (max. 30 Minuten) freigegeben.
Ab Bauabschnitt a3 ist die B 462 bis zur Wendelinusbrücke wieder für beide Fahrtrichtungen freigegeben, so dass von links und rechts der Murg wieder auf beide Seiten Richtung Gernsbach gefahren werden kann, so die Mitteilung des Regierungspräsidiums.
Ab Bauabschnitt 2 beginnt wegen der Sanierung der Hangbrücke eine Vollsperrung zwischen Weisenbach und der Zufahrt Richtung Schlechtau. Der Beginn des Bauabschnitt 2 ist von Seiten des Regierungspräsidiums ab Ende März vorgesehen.
Da der gemeinsame Grünschnittsammelplatz dann ab Bauabschnitt 2 für die weiteren Bauphasen Richtung Forbach und den damit verbundenen Vollsperrungen nicht mehr angefahren werden kann, hat die Verwaltung mit dem Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Rastatt vereinbart, dass die Weisenbacher Bürgerinnen und Bürger den Grünschnittsammelplatz in Gernsbach anfahren dürfen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
B 462 Hilpertsau - Forbach - Regierungspräsidium Karlsruhe stellte gestern, 19. November 2025, die geplante Fahrbahndeckensanierung bei Infomarkt vor
Regierungspräsidium Karlsruhe stellte gestern, 19. November 2025, die geplante Fahrbahndeckensanierung bei Infomarkt vor
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant in 2026 von März bis Oktober die Sanierung der Fahrbahndecke der B 462 zwischen Gernsbach-Hilpertsau und Forbach sowie Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken, die in diesem Streckenabschnitt liegen (Pressemitteilung 2. Oktober 2025).
Zu der Maßnahme fand gestern, 19. November 2025, ein öffentlicher Infomarkt in der Festhalle Langenbrand statt. Nach der Begrüßung durch Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und Bürgermeister Robert Stiebler aus Forbach stellten die Planerinnen und Planer detailliert die Bauabschnitte, den Zeitplan sowie die Umleitungsstrecke vor. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger beschäftigte dabei vor allem die Frage, zu welchen Zeiten größere Umleitungen gefahren werden müssen und wie groß die Einschränkungen für den Verkehr sein werden.
„Die B 462 ist eine wichtige Verbindungdachse von Rheintal und Schwarzwald, insbesondere mit dem hinteren Murgtal. Uns ist bewusst, dass die Baumaßnahme für die Region Einschränkungen im Alltag mit sich bringen wird“, sagte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. „Die Sanierungsarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen gewährleisten jedoch den langfristigen Erhalt der Straße und der Brückenbauwerke. Deswegen ist es uns wichtig, Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren betroffenen Akteure frühzeitig über das Vorhaben zu informieren und im nächsten Jahr die Arbeiten zügig durchzuführen.“
Im Januar 2026 werden alle Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden Forbach und Weisenbach sowie der Stadt Gernsbach mit einer Postwurfsendung über die Bauabschnitte mit Sperrzeiten, Umleitungsstrecken und Ansprechpersonen direkt informiert.
Vor Beginn der Maßnahme wird das Regierungspräsidium Karlsruhe wie üblich eine Pressemitteilung zum ersten Bauabschnitt und den damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen veröffentlichen. Anschließend wird es regelmäßig Informationen über den Baufortschritt und eventuelle Änderungen im Bauablauf geben.
B 462: Hilpertsau - Forbach - Erste Informationen zur Fahrbahndeckensanierung der B 462 zwischen Hilpertsau und Forbach in 2026
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant im kommenden Jahr von März bis Oktober 2026 die Sanierung der Fahrbahndecke der B 462 zwischen Hilperstau und Forbach, sowie Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken die in diesem Streckenabschnitt liegen. Hierfür
werden derzeit die Planung und anschließend die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Aufgrund des öffentlichen Interesses für diese Maßnahme gibt das Regierungspräsidium Karlsruhe die zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen bereits heute bekannt. Dabei handelt es sich um Informationen zum aktuellen Planungsstand. Es können sich daher noch Änderungen im Bauablauf sowie den genannten Ausführungszeiten ergeben. Sobald alle Details abschließend geklärt sind, wird das Regierungspräsidium die Öffentlichkeit ausführlich informieren. Hierfür ist aktuell folgender Zeitplan vorgesehen:
Das Baureferat Mitte wird voraussichtlich im September 2025 in den Gemeinderäten der Kommunen Forbach, Gernsbach und Weisenbach über die Maßnahme informieren.
Voraussichtlich im Oktober 2025 wird es einen digitalen Austausch mit Kommunen, Verbänden, Gewerbe, Rettungskräften, ÖPNV und weiteren Akteuren geben. Über die Ergebnisse und Details der Maßnahme wird das Regierungspräsidium Karlsruhe anschließend in einer Pressemitteilung informieren. Ab Spätherbst können sich Interessierte auf einer Projektseite auf der Webpage des
Regierungspräsidiums informieren. Für Anfang Dezember ist eine Postwurfsendung an alle betroffenen Haushalte geplant, die über
die Bauabschnitte mit Sperrzeiten, Umleitungsstrecken und Ansprechpartner informieren wird.
Wie üblich wird das Regierungspräsidium Karlsruhe während der Maßnahme regelmäßig über den Baufortschritt und eventuelle Änderungen im Bauablauf sowie Umleitungen mit Pressemitteilungen informieren.
Erste Informationen zur Fahrbahndeckensanierung:
Die Fahrbahndeckensanierung wird voraussichtlich in fünf Bauabschnitten mit weiteren Unterabschnitten umgesetzt. Einzelne Abschnitte können aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite und weiteren Zwangspunkten nur unter Vollsperrung durchgeführt werden. Der Verkehr muss hierfür phasenweise weiträumig umgeleitet werden. Wo möglich, beispielsweise in den Ortsdurchfahrten von Weisenbach und Forbach, kann halbseitig mit Baustellenampel oder Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Der Schwerverkehr wird während der
gesamten Baumaßnahme großräumig über die L 83 und B 500 umgeleitet werden. Zwischen Pfingsten 2026 und den Sommerferien 2026 wird voraussichtlich eine planmäßige Baupause eingelegt werden. Im Zuge der weiteren Planung kann es noch zu Änderungen kommen. Die betroffenen Kommunen Forbach, Gernsbach und Weisenbach wurden bereits frühzeitig über die Maßnahme informiert.

