Freie Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen

Anders als beispielsweise Ärztinnen oder Ärzte, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Architektinnen oder Architekten können Sie in manchen freien Berufen arbeiten, ohne bestimmte Voraussetzungen nachweisen oder einer Kammer beitreten zu müssen.

Mit solchen freien Berufen wird vor allem der Entwicklung neuer Berufsfelder Rechnung getragen. Beispiele wären schriftstellerische Tätigkeiten wie z.B. Journalismus, Publizistik, oder künstlerische Tätigkeiten wie z.B. in der bildenden Kunst, der Regie oder im Entertainment.

Diese Berufe können ohne formal-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen ausgeübt werden. Für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes beziehungsweise für den erfolgreichen Berufseinstieg sind eine gewisse Ausbildung oder bestimmte Fachkenntnisse nötig. Auch um steuerrechtlich als Freiberuflerin oder Freiberufler anerkannt zu werden, müssen in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Besonderheiten gelten bei der Versicherungspflicht.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
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