Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de