Steuern, Gebühren & Beiträge
Steuern
Folgende Steuern werden von der Gemeinde Weisenbach erhoben:
Grundsteuer A |
450 % des Messbetrages |
Grundsteuer B |
500 % des Messbetrages |
Gewerbesteuer |
350 % des Messbetrages |
Hundesteuer |
114 Euro für den ersten Hund 228 Euro für den zweiten Hund und jeden weiteren 342 Euro Zwingersteuer |
Gebühren
Sporthalle
-- Euro |
für Übungszwecke , Verbandssspiele, vereinsinterne Wettkämpfe, Schulveranstaltungen |
10 Euro / Std. |
für sonstige Sportveranstaltungen |
Stellplätze
12,00 Euro - 23,00 Euro / Monat |
Miete |
4.000 Euro |
Ablösung |
Abwasser
2,95 Euro / m³ |
Schmutzwassergebühr |
0,38 Euro / m³ |
Niederschlagswassergebühr |
10,70 Euro / m ² |
Nutzungsfläche Kanalbeitrag |
0,50 Euro / m² |
Nutzungsfläche Klärbeitrag |
Friedhöfe
Bestattungsgebühren
2.550 Euro |
Beisetzung von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren |
350 Euro |
Beisetzung von Personen unter 6 Jahren |
150 Euro |
Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten |
370 Euro |
Tieferlegung bei erster Bestattung in doppelttiefes Wahlgrab |
150 Euro |
Beisetzung von Urnen |
100 Euro |
Beisetzung von Urnen in Urnenstelen |
180 Euro |
Überlassung der Friedhofskapelle Weisenbach für eine Trauerfeier |
60 Euro |
Überlassung der Friedhofskapelle Au für eine Trauerfeier |
20 Euro |
Überlassung der mobilen Beschallungsanlage |
Grabplatzgebühren
1.400 Euro |
Einzelgrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren |
560 Euro |
Einzelgrab für Personen unter 6 Jahre |
162 Euro |
Einzelgrab für Urnen |
63 Euro |
Einzelgrab in Urnenstelen |
2.700 Euro |
Doppeltbreites Wahlgrab |
1.650 Euro |
Doppelttiefes Wahlgrab |
198 Euro |
Urnenwahlgrab |
81 Euro |
Urnenwahlgrab in Urnenstelen |
1.800 Euro |
Grabplatzgrundgebühr für jede Bestattung in einem Grabfeld |
Festhalle
20 % |
der Einnahmen aus Eintrittsgeldern als Saalmiete |
mind. 60 Euro |
pro Veranstaltungstag Saalmiete |
18 Euro |
pro Veranstaltungstag für Wirtschaftsräume |
Kelter
1,80 Euro / Zentner |
mahlen |
1,80 Euro / Zentner |
pressen |
2,60 Euro / Zentner |
mahlen und pressen zusammen |
7,70 Euro |
Mindestgebühr für mahlen und pressen |
Wassergebühren
2,50 Euro / m³ |
Frischwassergebühr |
5,00 Euro / m³ |
Nutzungsfläche Beitrag |
Brennholz
nach Vereinbarung mit dem Förster Selbstwerbeholz
Beiträge
Die Kindergartenbeiträge des Kindergartens St. Christophorus entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Kindergartenordnung: