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1840 |
Erste Bestimmung über die Beförderung
von Postgut "Die Post fährt zweimal wöchentlich durch das
Dorf". Der Postwagen hält anfänglich am Gasthaus "Zum
Hirsch", wo ein Einstellstall für die Pferde gemietet war.
Später hielt er am "Grünen Baum". Ein Pferdewechsel fand
in Weisenbach jedoch nicht statt. |
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1841 |
3. Juli: Der Abteilungsvertrag wegen der
Loslösung Au von Weisenbach wird unterzeichnet. Mit dem
Abteilungsvertrag werden die Grundstücksverhältnisse
geregelt. |
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22. Dezember: Der Abteilungsvertrag wird
veröffentlicht und die Trennung durchgeführt. |
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28. Oktober bis 31. Dezember: Der Wald von
Weisenbach und Au wird nach der Seelenzahl aufgeteilt. In
Weisenbach wohnen 114 stimmberechtigte Bürger. 135
Schüler werden unterrichtet. |
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1842 |
29. August: Der Grundstein für die heutige
katholische Kirche wird gelegt. |
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1845 |
23. September: Die katholische Pfarrkirche wird
durch seine Excellenz, Erzbischof Hermann von Vicari
eingeweiht. |
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1847 |
10. Februar: Weisenbach und Au unterschreiben
eine Vorlage, durch die die Lostrennung der beiden Orte perfekt
gemacht wird. |
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18. Februar: Die Urkunde über die
Lostrennung der Gemeinde Au von Weisenbach wird unterzeichnet.
Erster Mann in Au wird Bürgermeister Krieg. |
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1849 |
16. Januar: Erste Erwähnung des Gasthauses
"Zur Krone" mit dem damaligen Wirt Maurus Haitzler.
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24. Juni: Pfarrer Franz Sales Weingärtner
wird nachts von Freischärlern verhaftet, welche der sogenannte
Major Dortu befehligt. |
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25. Juni: Morgens gegen 3:00 Uhr wird Pfarrer
Weingärtner mit noch anderen Verhafteten von Gernsbach nach
Rastatt gebracht, wo sie im Gasthaus "Kreuz" einlogiert und bewacht
werden. |
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28. Juni: Alle Verhafteten, inzwischen 16
Personen, werden nach Freiburg gebracht. |
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30. Juni: Pfarrer Weingärtner wird mit den
anderen Verhafteten wieder entlassen und kehrt nach zehn
Leidenstagen nach Weisenbach zurück. |
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5. Oktober: Verweser (Bürgermeister) Karl
Gerstner. |
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In Weisenbach wohnten 739 Seelen, 116
Bürger, davon sind 728 katholisch und 11
evangelisch. |
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Um 1850 |
Neues Fischereigesetz; die Gemeinde muss alle
Pächter, die an den Bächen fischen, welche in die Murg
fließen, namentlich aufführen. |