Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Personenstandswesen, Namensänderungen

Hausanschrift

Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Kostenfreie Parkplätze sind am Landratsamt (2 Stunden mit Parkscheibe) vorhanden.

Anfahrtsbeschreibung

So erreichen Sie uns mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kontakt

Telefon 07222 381 4390
Fax 07222 381 4399

Zuständigkeit

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Personenstandswesen

Persönlicher Kontakt

Herr A. Hehn

Leiter/Sachbearbeitung Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Personenstandswesen, Namensänderungen

Telefon 07222 381 4320
Fax 07222 381 4399
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C0.20
Aufgaben

Einbürgerungen Buchstaben Sb - Z

Herr D. Dahringer

Sachbearbeitung Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Personenstandswesen, Namensänderungen

Telefon 07222 381 4315
Fax 07222 381 4399
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C0.18
Aufgaben

Einbürgerungen Buchstaben A - H

Frau M. Beck

Sachbearbeitung Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Telefon 07222 381 4316
Fax 07222 381 4399
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C0.18
Aufgaben

Einbürgerungen Buchstaben I - Sa

Sonstiges

„Wichtiger Hinweis zur geplanten Änderung des Einbürgerungsrechts (Stand 28.11.2022)“

Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht, insbesondere zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die neuen Regelungen bereits gelten. Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrecht müssen durch ein Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang.

Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema und melden Sie sich, sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde.

Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen, nach denen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten können, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder Ihr Heimatstaat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausspricht. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die alte Staatsangehörigkeit meist behalten.

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de