Chronik

1840 - 1850

1840 Erste Bestimmung über die Beförderung von Postgut "Die Post fährt zweimal wöchentlich durch das Dorf". Der Postwagen hält anfänglich am Gasthaus "Zum Hirsch", wo ein Einstellstall für die Pferde gemietet war. Später hielt er am "Grünen Baum". Ein Pferdewechsel fand in Weisenbach jedoch nicht statt.
1841 3. Juli: Der Abteilungsvertrag wegen der Loslösung Au von Weisenbach wird unterzeichnet. Mit dem Abteilungsvertrag werden die Grundstücksverhältnisse geregelt.
22. Dezember: Der Abteilungsvertrag wird veröffentlicht und die Trennung durchgeführt.
28. Oktober bis 31. Dezember: Der Wald von Weisenbach und Au wird nach der Seelenzahl aufgeteilt. In Weisenbach wohnen 114 stimmberechtigte Bürger. 135 Schüler werden unterrichtet.
1842 29. August: Der Grundstein für die heutige katholische Kirche wird gelegt.
1845 23. September: Die katholische Pfarrkirche wird durch seine Excellenz, Erzbischof Hermann von Vicari eingeweiht.
1847 10. Februar: Weisenbach und Au unterschreiben eine Vorlage, durch die die Lostrennung der beiden Orte perfekt gemacht wird.
18. Februar: Die Urkunde über die Lostrennung der Gemeinde Au von Weisenbach wird unterzeichnet. Erster Mann in Au wird Bürgermeister Krieg.
1849 16. Januar: Erste Erwähnung des Gasthauses "Zur Krone" mit dem damaligen Wirt Maurus Haitzler.

 


24. Juni: Pfarrer Franz Sales Weingärtner wird nachts von Freischärlern verhaftet, welche der sogenannte Major Dortu befehligt.
25. Juni: Morgens gegen 3:00 Uhr wird Pfarrer Weingärtner mit noch anderen Verhafteten von Gernsbach nach Rastatt gebracht, wo sie im Gasthaus "Kreuz" einlogiert und bewacht werden.
28. Juni: Alle Verhafteten, inzwischen 16 Personen, werden nach Freiburg gebracht.
30. Juni: Pfarrer Weingärtner wird mit den anderen Verhafteten wieder entlassen und kehrt nach zehn Leidenstagen nach Weisenbach zurück.
5. Oktober: Verweser (Bürgermeister) Karl Gerstner.
In Weisenbach wohnten 739 Seelen, 116 Bürger, davon sind 728 katholisch und 11 evangelisch.
Um 1850 Neues Fischereigesetz; die Gemeinde muss alle Pächter, die an den Bächen fischen, welche in die Murg fließen, namentlich aufführen.

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