Chronik

1404 - 1494

1404 Erstmalige Erwähnung in den ebersteinischen Urkunden der Wendelinus- oder Gottesackerkapelle auf einem Felsvorsprung auf der linken Murgseite.
Der Kaplan vom Schloß Eberstein ist zuständig für die Kapelle zu "Sankt Wendel bey Weißenbach".
Der Friedhof für Weisenbach mit den Filialgemeinden wird angelegt.
1432 Erste urkundliche Erwähnung des Weiler Au
(Gemeinde Au).
1450 In Weisenbach wohnen 25 Familien. Damals zählte man nicht die Personen, sondern die Familien, die auch als Herdstellen bezeichnet wurden.
1481 Die Franken führen den Weinbau ein.
17. Januar: Die Wendelinuskapelle wird mit Genehmigung des Speyerischen Generalvikariates provisorisch auf 6 Jahre zur Pfarrkirche ernannt. Bischof Ludwig von Speyer bewilligt einen eigenen Kaplan für die Wendelinuskapelle. Dies geschieht im Einvernehmen mit Markgraf Christoph, der möchte, dass dieser Zustand nur so lange bestehen bleibt, bis ausreichende Mittel vorhanden sind, um einen eigenen Pfarrer anstellen und bezahlen zu können.
1487 Die Pfarrei Weisenbach wird von Gernsbach getrennt.
Diese Trennung ist nicht ohne weiteres vor sich gegangen. Graf Bernhard zu Eberstein ist ein entschiedener Gegner und fängt einen Prozess an. Am 18. Mai 1483 erfolgt ein Rundschreiben der Mainzer Richter an die Geistlichkeit und Notare des Speyerer Bistums, dass der Graf Bernhard von Eberstein die Prozesskosten zu bezahlen hat. Graf Bernhard weigerte sich nicht länger und bezahlte die Prozesskosten. Nun ist die Pfarrei Weisenbach für immer von der Pfarrei Gernsbach getrennt.
1489 Die selbständige Pfarrei Weisenbach mit den Filialgemeinden Au, Langenbrand und Reichental wird durch den Markgrafen Christoph bestätigt.
1494 Die erste Pfarrkirche (Wendelinuskapelle) wird auf dem Gottesacker gebaut.

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