Sanierungsgebiet Ortsmitte II

Informationsveranstaltung am 31. Januar 2024 im Kath. Gemeindehaus

Auftaktveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“

Zahlreich erschienen die Anwohner aus dem Bereich des Sanierungsgebietes Ortsmitte II zur Informations- und Auftaktveranstaltung am Mittwoch, 31. Januar 2024 im Katholischen Gemeindehaus. Bereits im Vorfeld wurden die Eigentümer von der Gemeindeverwaltung angeschrieben und mit einem Erhebungsbogen um ihre Unterstützung und Mitarbeit gebeten. Wie Bürgermeister Daniel Retsch und der Sanierungsträger, die STEG Stadentwicklung GmbH aus Stuttgart, mehrfach betonten, ist diese Erhebung sehr wichtig, um auf die Bedürfnisse und die Bedarfe der Eigentümerinnen und Eigentümer dieses Bereiches eingehen zu können. Sie baten darum, diesen Erhebungsbogen bis zum 23. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Bei rund 137 Haushalten, die angeschrieben wurden, waren erfreulicherweise rund 87 Personen anwesend und um sich über die vorbereitenden Untersuchungen der STEG Stadtentwicklung GmbH zum neuen Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ zu informieren.

Die Ansprechpartnerin Frau Vera Pfaff und Herr Projektleiter Dr. Tillmann Sperle erklärten anhand einer Power Point Präsentation den Ablauf und den Zeitplan der vorbereitenden Untersuchungen des Sanierungsgebietes, das sich über Teile des Gebietes links der Murg ziehen wird sowie die städtebauliche Entwicklung, die Sanierungsziele, die den Wohnraum, aber auch den Klimaschutz und die energetische Sanierung betreffen. Ziel eines Sanierungsgebietes ist es, den Wohnraum und das Wohnumfeld zu verbessern sowie Ortskerne zu beleben. Projektleiter Dr. Tillmann Sperle und Stadtplanerin Vera Pfaff gaben den Anwohnern Auskunft über Maßnahmen die förderfähig sind. Die Aufnahme in das Programm erfolgte bereits zu 01.01.2023 und ist nun erstmals bis 31.12.2032 bewilligt worden. Die Zuschüsse werden teils vom Land und teils von der Gemeinde Weisenbach getragen, die hierfür jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung stellen wird. Voraussetzung für die Förderung wäre, so die STEG und die Verwaltung, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liege, die Maßnahme wirtschaftlich wäre (in der Regel spricht man ab 2-3 Gewerken, die vergeben werden) und die Maßnahme noch nicht begonnen ist. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchung kann der Satzungsbeschluss erfolgen und mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Die Förderung von Privatmaßnahmen ist ab diesem Zeitpunkt möglich.  Vor Beginn einer privaten Sanierungsmaßnahme muss eine Vereinbarung zwischen Antragsteller und der Gemeinde geschlossen werden. Sonst gebe es keine Fördermittel.

Im Anschluss an die Präsentation gingen Frau Pfaff, Herr Dr. Sperle sowie die Verwaltung auf die zahlreichen und sehr interessanten Fragen der Anwohner ein und erläuterten ihnen anhand von Plänen die Abgrenzung des Sanierungsgebietes und die Möglichkeiten.

Bürgermeister Daniel Retsch und die Verwaltung sowie die Mitarbeiter der STEG freuten sich über so eine rege Teilnahme der Veranstaltung und hoffen, dass nach dem Erfolgs- und Vorzeigeprojekt des Sanierungsgebietes „Ortsmitte I“ rechts der Murg auch dieses Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ von den Anwohner gut angenommen wird. 

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