Straßenverkehr in Weisenbach - Verkehrsrechtliche Anordnungen wurden umgesetzt
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Mai 2024 sich vollumfänglich mit den verschiedenen Verkehrsthemen befasst hat und beschlossen hatte, einige verkehrsrechtliche Anordnungen umzusetzen (wir berichteten), wurden diese bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Rastatt beantragt.
Nach Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde haben der Bauhof und die Straßenmeisterei nun folgende Maßnahmen umgesetzt:
·Der Durchgangsverkehr in der Sonnenstraße im Ortsteil Au wurde durch Beschilderung in beide Richtungen für LKW´s über 7,5 Tonnen gesperrt. Anliegerverkehr wird weiterhin zugelassen. An beiden Einmündungen wird der LKW Verkehr auf die Wendemöglichkeit auf dem Festplatz hingewiesen.
·Im Bereich der „Hangstraße 2“ wurde ein Halteverbot auf der gegenüberliegenden Seite angebracht.
·An der Auer Grotte besteht nun dauerhaft ein „absolutes Halteverbot“.
·Es wurden im Bereich der Eisenbahnstraße drei Stellplätze ausgewiesen.
·Drei „Parkplätze entlang der Hauptstraße“ zwischen der Post und der Volksbank werden von nun an zeitlich befristet. Die max. Parkdauer wird für den Zeitraum von werktags Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf max. 1 Stunde Parkdauer begrenzt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung