Wiedereröffnung des Grünschnittsammelplatzes im Wolfsheck 

Nach erfolgreichen Gesprächen mit der IBET GmbH wird der Grünschnittsammelplatz im Wolfsheck für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Forbach und Weisenbach zum 30. März 2023 wiedereröffnet. Der Grünschnittsammelplatz wird von Donnerstag bis Samstag geöffnet sein. Die Öffnungszeiten am Donnerstag und Freitag sind von 10.00 - 16.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr. Die Bürgermeister der Gemeinden Forbach und Weisenbach hoffen, dass durch die Wiedereröffnung im Wolfsheck eine sehr gute Lösung für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Gemeinde gefunden werden konnte.      
 
Hinweise zur Nutzung:
Grünabfälle sind pflanzliche Abfälle, die bei Arbeiten in Hof und Garten anfallen. Dazu zählen Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Wurzelstöcke, Laub, Rasenschnitt, Blumen, Stroh, Grünpflanzen und Rinden.

Nicht erlaubt ist weiterhin die Anlieferung von
- Altholz
- Bodenaushub
- Fallobst
- Küchenabfällen
- Wurzelstöcken und Schnittgut über 12 cm Durchmesser

Ebenfalls nicht über den Grünschnittsammelplatz entsorgt werden darf Mist aus Tierhaltung. Bei merklicher Verunreinigung des Grünschnitts mit Mist verweigert die Deponie die Annahme und es wird für die Gemeinden kostenintensiver, da dies dann als Restabfall entsorgt werden muss.
 
Ökologische Einstreu aus Kleintierhaltung kann über die Biotonne entsorgt werden. Mineralische Einstreu und Kot über den Restmüll. Mist aus anderweitiger, nicht landwirtschaftlicher Tierhaltung ist eigenverantwortlich der richtigen Entsorgung zuzuführen, nicht auf dem Grünschnittsammelplatz. Gerne berät Sie hierzu auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises.

Im Interesse aller Einwohner*innen bitten wir deshalb nochmals darum, dass nur gemäß der oben aufgeführten Definition von Grünabfall auf dem Grünschnittsammelplatz entsorgt wird.
 

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