Justizreform führt zu einem Zuständigkeitswechsel im Grundbuchwesen

Auflösung Grundbuch

Akten sortieren, ordnen und Kisten packen war in den letzten Tagen im Weisenbacher Rathaus angesagt.
Der Notar des Notariats Gernsbach, Remigius Karch, war letztmals am Dienstag, 24. Februar 2015, im Weisenbacher Grundbuchamt, um dort die noch vollzugsreifen Anträge im Grundbuch zu vollziehen. Bürgermeister Toni Huber nutzte die Gelegenheit, um sich beim Notar für die gute Zusammenarbeit im Sinne der Gemeinde aber auch der Bürgerinnen und Bürger zu bedanken. Die mit den Grundbuchvollzugsarbeiten einhergehenden Arbeiten wurden noch am Dienstag bis spät in den Abend durch die für den Grundbuchbereich Verantwortlichen, Grundbuchratsschreiber Walter Wörner und dessen Stellvertreterin Karin Falk, erledigt. Denn für Mittwochmorgen hatte sich die Eingliederungsmanagerin der Justizverwaltung des Landes Baden-Württemberg, Heike Erb, angekündigt.

Auflösung Grundbuch

Heike Erb ist als Eingliederungsmanagerin zur Unterstützung der kommunalen Grundbuchämter im Zuge der Grundbuchreform in Baden-Württemberg fast landesweit unterwegs und hat schon zahlreiche Grundbuchämter bei der Auflösung angeleitet und unterstützt.

Als Beleg einer zügigen Abarbeitung der vorliegenden Anträge beim Grundbuchamt in Weisenbach kann sicherlich gewertet werden, dass vom Grundbuchamt Weisenbach lediglich zwei offene, noch nicht vollzugsreife Grundbuchangelegenheiten zur direkten Weiterbearbeitung an das Amtsgericht in Achern gegeben werden mussten. Alle anderen Anträge wurden noch vor Beginn der Verpackungsarbeiten abgeschlossen. Eine überaus erfreuliche und außergewöhnlich geringe Zahl, was auch durch die erfahrene Eingliederungsmanagerin erfreut zur Kenntnis genommen wurde.

Die umfassende Grundbuchamtsreform der Justizverwaltung des Landes Baden-Württemberg wird bereits seit 2012 umgesetzt. Bis Ende 2017 werden alle 663 kommunalen Grundbuchämter in die 13 grundbuchamtsführenden Amtsgerichte eingegliedert. Insbesondere im badischen Landesteil waren es Bürgerinnen und Bürger gewohnt, in Grundbuchfragen auf das Rathaus zu gehen. Allerdings war die Grundbuchführung eine Serviceleistung der Gemeinden, welche im eigentlichen Sinne schon immer eine staatliche Aufgabe unter der Dienstaufsicht der Justiz durch die Notariate und Landgerichte darstellte.
Akribisch wurden Packlisten geschrieben und geführt und die alten Folianten, die Grundakten mit einem umfangreichen Wissensschatz aber auch die aktuellen Grundbücher in die Kartons verpackt. Nach zwei Tagen stapelten sich über 200 Kartons auf acht Paletten, welche am vergangenen Dienstag durch die von der Justiz beauftragte Spedition abgeholt wurden.

Im Zentralarchiv in Kornwestheim wird das Weisenbacher Grundbuch mit rund 75 Laufmetern Regalraum nur einen Bruchteil der insgesamt in Baden-Württemberg zusammenkommenden Akten von rund 180 km Regalmeter ausmachen. Die ca. 2350 aktuellen Grundbücher werden durch eigens von der Justiz eingerichtete Erfassungsteams digitalisiert und stehen danach zur Bearbeitung im für den Weisenbacher Bereich zuständigen grundbuchführenden Amtsgericht in Achern zur Verfügung. Bis die Unterlagen aber alle digitalisiert sind, werden nach Einschätzung der Eingliederungsmanagerin, Heike Erb und des Grundbuchratsschreibers Walter Wörner aber einige Monate vergehen.

In Weisenbach wird es, um zumindest noch einen Grundbürgerservice bieten zu können, eine Grundbucheinsichtsstelle geben. Diese kann allerdings erst dann tätig werden, wenn die Daten digitalisiert sind. Dabei kann auch bei berechtigtem Interesse nur Einsicht in das eigentliche Grundbuch genommen werden und nicht in die Grundakten. So erscheinen dann z. B. nur der Name und das Geburtsdatum des Eigentümers, jedoch ohne entsprechende Adresse. Auch Eintragungsgrundlagen wie Aufteilungspläne oder Details zu Wegrechten, Wohnrechten oder Grundschulden können über die Grundbucheinsichtsstelle nicht eingesehen werden. Dies alles bedeutet einen deutlichen Wissensverlust und eine erhebliche Einschränkung für den Bürgerservice, welcher allerdings nicht nur Weisenbach speziell, sondern alle Gemeinden treffen wird. Wer danach noch Detailinformationen wünscht, muss über das zukünftig grundbuchführende Amtsgericht in Achern im Zentralarchiv in Kornwestheim die Originalakte anfordern und kann diese dann beim Amtsgericht in Achern einsehen.

Das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht in Achern, Rathausplatz 4, 77855 Achern, ist telefonisch unter der 07841 6733 - 402, Fax 07841 6733 - 465, oder poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de erreichbar.
Erhalten bleibt das Notariat in Gernsbach mit dem Notar, Herrn Karch, welcher auch zukünftig uneingeschränkt für Beurkundungen jeglicher Art in Gernsbach zur Verfügung steht. Sollte sich ein Bedarf für Vorort-Beurkundungen in Weisenbach ergeben, so ist er gerne auch bereit, in unregelmäßigen Abständen nach Weisenbach für Beurkundungen zu kommen.
 

Verabschiedung Notar Karch

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