Windenergie in Weisenbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Folgen des Klimawandels und die völlig veränderten weltpolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit, führen der Gesellschaft die enorme Bedeutung und Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien vor Augen.

Bereits 2021 hat sich das Land Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Für das Erreichen dieses Zieles müssen auch die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen werden.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz hat konkrete Flächenbeitragswerte für die einzelnen Bundesländer vorgegeben. Danach hat Baden-Württemberg bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 1,8 % seiner Landesfläche für die Windenergienutzung planungsrechtlich zu sichern. Der Flächenbeitragswert von 1,8 % soll ohne Verteilschlüssel eins zu eins auf die zwölf Regionen des Bundeslandes übertragen werden. Für die Region „Mittlerer Oberrhein“ entspricht der Flächenbeitragswert von 1,8 % insgesamt 3.854 ha.

Der Gesetzgeber vergibt mit dem vorgenannten Ziel den Planungsauftrag explizit an die Regionalplanung, um u.a. für die Energieerzeugungsanlage Windkraft Flächenvorsorge zu treffen und entsprechende Standorte, die sogenannten Vorranggebiete, planungsrechtlich zu sichern.

Bei der vom Regionalverband ausgewiesenen Fläche „Weisenbach-West“ handelt es sich um eine Fläche mit ca. 88 ha zwischen Maienplatz und Oberer Hohberg. Die bereits im Flächennutzungsplan im Jahr 2015 von der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach einstimmig beschlossene und ausgewiesene Fläche auf Weisenbacher Gemarkung befindet sich ausschließlich in kommunalem Eigentum und geht innerhalb der vom Regionalverband ausgewiesenen Potentialfläche bzw. Vorranggebietsfläche komplett auf. Es ist möglich, dass diese Fläche bei vertiefter Prüfung in ihrem Zuschnitt verändert, verringert oder sogar komplett entfallen wird.

Durch eine aktive Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land kann die Gemeinde Weisenbach beim Thema „Windkraft“ einen erheblichen Beitrag zur Energiewende direkt vor Ort beitragen. Den Weg zur unabhängigen Energieversorgung in Baden-Württemberg und Deutschland gehen wir in Weisenbach voller Überzeugung mit, da wir diesen Weg als gesellschaftliche Gesamtverantwortung ansehen. 

Ergänzend hierzu bietet sich für die Gemeinde Weisenbach durch die Verpachtung geeigneter kommunaler Flächen auch die Möglichkeit, monetär zu profitieren. Durch die im Raum stehenden Einnahmepotentiale können die in Zukunft anstehenden Pflichtaufgaben erfüllt werden. Darüber hinaus wird ermöglicht, wichtige Investitionen beispielsweise in die Kinderbetreuung und den Um- oder Neubau des Schulgebäudes zu tätigen und hierdurch die Projekte schneller zu realisieren. 

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten (siehe § 91 Abs. 2 Gemeindeordnung BW). Die Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert (überlassen) werden (§ 92 Abs. 1 GemO BW).

Daher hat sich die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat für ein diskriminierungsfreies, transparentes und nachvollziehbares Interessenbekundungsverfahren entschieden. Der Ablauf dieses Verfahrens und das Ergebnis wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2024 unter Tagesordnungspunkt 3 vorgestellt (Beschlussfassungen siehe unter „Aktuelles aus dem Gemeinderat“)

Aus der Beratungsunterlage zu dem vorgenannten Tagesordnungspunkt 3 ist zu entnehmen, dass der Wettbewerb funktioniert hat. Im Ergebnis liegt ein enges und kompaktes Mittelfeld, darunter auch regionale Stromversorger und Unternehmen, vor. Der schlussendliche Projektierer, die Firma Vattenfall Europe Windkraft GmbH, hat sowohl im Wertungsbereich „Wirtschaftlichkeit“ als auch im Wertungsbereich „Wertschöpfung vor Ort“ die jeweils höchste Punktzahl erreicht.

Ich möchte gerne eine mögliche Kritik in der Öffentlichkeit in Hinblick auf die „Wertschöpfung vor Ort“ vorwegnehmend entkräften: selbst wenn die verschiedenen Wertungsbereiche durch den Gemeinderat prozentual anders gewichtet oder verteilt worden wären, wäre im Ergebnis die Firma Vattenfall Europe Windkraft GmbH und kein regional ansässiges Unternehmen an erster Stelle gewesen.

In einem Erstgespräch wurde die Firma Vattenfall Europe GmbH durch die Gemeindeverwaltung auf die Sondersituation mit unserem regional ansässigen Unternehmen hingewiesen. Diese hat entsprechende Gesprächsbereitschaft signalisiert, mit dem regionalen Unternehmen über eine mögliche Kooperation, Zusammenarbeit bzw. Beteiligung zu sprechen. Das regionale Unternehmen benötigt nach unserer Kenntnis lediglich eine Windkraftanlage, um den eigenen Jahresenergiebedarf zu decken.

In dem nachfolgenden „Infopoint“ haben wir für Sie ergänzende Informationen zum weiteren Vorgehen beim Thema „Windkraft in Weisenbach“ aufbereitet.

Bei Fragen stehe ich Ihnen auch sehr gerne persönlich zur Verfügung. 

Mit den besten Grüßen

Daniel Retsch
Bürgermeister

Wie geht es nun in Weisenbach mit dem Thema Windkraft weiter?

Die Gemeindeverwaltung wird die in der öffentlichen Sitzung vom 22. Februar 2024 gefassten Beschlüsse umsetzen (siehe auch „Aktuelles aus dem Gemeinderat“). Des Weiteren findet am
20. März 2024 von 19.00 bis 21.00 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Festhalle statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Plakat. 

Was passiert nach dem Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde und dem Projektierer?

Nach Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde (Verpächter der Fläche) und dem Projektierer (Pächter der Fläche) wird dieser in die konkrete Planung (u. a. genauer Standort und Anzahl der Anlagen) eintreten und den Genehmigungsantrag ausarbeiten.

Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürger vereinbar ist. Dabei werden die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes wie beispielsweise in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Lärm, Schall, Brandschutz, Standsicherheit oder Schattenwurf geprüft.

Die Genehmigungsbehörde holt Stellungnahmen von allen Behörden ein, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, z. B. von der Naturschutzbehörde. Diese Stellungnahmen sind bei der Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entfaltet eine sogenannte Konzentrationswirkung: Sie schließt andere notwendige Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung mit ein.

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