Aktuelles


Gemeindeanzeiger

Kalenderwoche 14/06

6. April 2006

Den Gemeindeanzeiger gibt es ab dieser Ausgabe und künftig als PDF-Ausgabe.

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Pflasterarbeiten sind fast fertig gestellt

Die Pflasterarbeiten neigen sich dem Ende entgegen und somit auch die Fertigstellung der Baumaßnahmen des Regenüberlaufbeckens.

 

  

Gemeindeanzeiger in eigener Sache

 Redaktionsschluss geändert - Ausgaben über die Feiertage

Wegen der bevorstehenden Feiertage über Ostern werden folgende Regelungen getroffen:

KW 15 - Erscheinungstag Mittwoch, 12. April - Annahmeschluss hierfür ist Freitag, 7. April, 11.00 Uhr

KW 16 - Erscheinungstag Donnerstag, 20. April - Annahmeschluss hierfür ist Donnerstag, 13. April 11.00 Uhr

Wir bitten die Vereine um Beachtung der geänderten Abgabezeiten.Später eingehende Vereinsnachrichten und Mitteilungen, auch per E-Mail, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Weisenbacher Weidelamm als Osterbraten

Nachdem die Bestellaktion von Weidelamm im vergangenen Jahr und auch dieses Jahr zu Ostern sehr gut angenommen wurde, startete die Gemeindeverwaltung auch dieses Jahr zu Weihnachten wieder zusammen mit der Schäfereifamilie Wekerle eine Bestellaktion. Das Schlachtgewicht eines Lammes ohne Fell und ohne Kopf liegt bei ca. 12 - 20 kg. Das geschlachtete Lamm ist zerlegt in vier Haxen, Brust und Rücken und kann auf Wunsch des Kunden auch weiter zerlegt werden. Der Preis für das geschlachtete Lamm liegt bei 6,50 €/kg, einschließlich Knochen. Wer also bewusst auf heimische Produkte setzt und sicher sein will, wo der Weihnachtsbraten herkommt, kann in diesem Jahr wieder ein Lamm vom örtlichen Schäfer erwerben. Bestellungen hierzu sind noch bis Freitag, 07. April 2006 bei der Gemeindeverwaltung Weisenbach, Frau Gabauer, Tel. 07224/9183-19, möglich. Das geschlachtete Lamm wird am Mittwoch, 12. April 2006 nach Weisenbach angeliefert und beim Gemeindebauhof von 17 - 19 Uhr ausgegeben werden. Tipps und Anregungen zur Zubereitung des Lammfleisches können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Kommunalpolitischer Frühschoppen mit Bürgermeister Toni Huber

Nachdem im letzten Jahr die kommunalpolitischen Frühschoppen im Kolpinghaus und im Sängerheim guten Anklang gefunden haben, soll die Reihe dieser Veranstaltungen fortgesetzt werden. Am

Sonntag, 9. April 2006, ab 11.00 Uhr

besteht im Schützenhaus Weisenbach die Möglichkeit, mit Bürgermeister Huber zu diskutieren. Neben gemeinde- und kreispolitischen Themen können dabei auch aktuelle Themen aus der allgemeinen Politik besprochen werden.

  

Reisigsammelplatz in der "Oberen Schlechtau"

Im Herbst 2003 wurde der Reisigsammelplatz, nachdem der zuvor genutzte Platz, oberhalb des Ortsteiles Au aus topografischen Gründen nicht mehr geeignet war, in die "Obere Schlechtau" verlegt. Dort ist es möglich, mit entsprechend großen und leistungsfähigen Maschinen das angelieferte Material zu häckseln. Auch wenn es sich bei diesem gemeindlichen Reisigsammelplatz um ein Angebot ausschließlich für die Einwohnerschaft und Grundstückseigentümer in Weisenbach handelt und die Anlieferungen auf Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter und ausschließlich aus privaten Haushalten, nicht aus gewerblichen Aktivitäten beschränkt sind, musste seit Inbetriebnahme dieses Platzes ein spürbarer Anstieg der angelieferten Mengen festgestellt werden. Werden dabei die eigentlichen Häckselarbeiten noch durch den Landkreis vergeben und durch diesen auch finanziell bezuschusst, so die weitere Verwendung des gehäckselten Materials in der Zuständigkeit der Gemeinde. Trotz Häckseln und Feinsieben wird das feingesiebte Material, welches sich hervorragend zur Wiederverwendung im Garten anbietet, nicht in den Mengen abgeholt, wie Reisighecken oder Strauchschnitt angeliefert wird. Nachdem das gehäckselte Material in den zu-rückliegenden Jahren teilweise im Waldwegebau, entlang von Böschungen oder zur Anlegung von Wildwiesen Verwendung fand, dabei aber auch jeweils nicht unerhebliche Transport- und Einbaukosten entstanden sind, hat die Verwaltung das 2004 und 2005 gehäckselte Material von einem Kompostierbetrieb abholen lassen. Allein für die Abfuhr und Weiterverarbeitung des bereits gehäckselten Materials mussten mehr als 4.000 € aufgewendet werden. Hinzu kommen noch jeweils anteilige Kosten für das Häckseln und Sieben.

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung am 30. November 2005 sehr eingehend mit dem Reisigsammelplatz in der "Oberen Schlechtau" befasst. Der Landkreis bietet, die Anlieferung von pflanzlichen Abfällen auf der Bauschutt-Deponie in Gernsbach oder der Bodenaushubdeponie in Forbach zu bestimmten Zeiten und gegen Bezahlung entsprechender Gebühren an. Auch in anderen Gemeinden des Murgtals, z. B. Gag-genau oder Kuppenheim, wo die jeweilige Kommune Reisigsammelplätze betreibt, gelten Benutzungs- und Entgeldordnungen.

Auch wenn die Kostenentwicklung mit Sorge beobachtet werden muss, so war es doch einhellige Meinung des Bauausschusses, den Reisigsammelplatz als Service für die Einwohner und Grundstückseigentümer in Weisenbach und für Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter offen zu halten. Ein wachsames Auge soll jedoch auf die "schwarzen Schafe" gelegt werden, welche größere Mengen, Reisig aus gewerblicher Tätigkeit oder durch Auswärtige angeliefert werden.

Nachdem der Platz nach dem Häckseln und der Abfuhr großer Mengen vor wenigen Wochen fast komplett leer geräumt war, hat die Verwaltung den Anlieferbereich neu eingerichtet und mit entsprechend großem Schild plakativ dargestellt, wer und in welchen Mengen angeliefert werden darf.

Auch wurde nach entsprechender Diskussion im Bauausschuss gegenwärtig noch auf eine Einzäunung und auf festgelegte Öffnungszeiten verzichtet. Jedoch wird die Einwohnerschaft um entsprechende Mitarbeit und Mithilfe gebeten. Sollten Sie größere, ortsfremde oder gewerbliche Anlieferer beobachten, so bittet die Verwaltung um ent-sprechende Meldung (möglichst mit Kfz-Kennzeichen), damit diesen Anlieferungen nachgegangen und die Anlieferer zur Verantwortung gezogen werden können. Nur wenn die Mengen begrenzt werden, können die anfallenden Kosten aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Mit der Mitarbeit der Einwohnerschaft trägt diese dazu bei, die Mengen zu begrenzen und dadurch diese gemeindliche Einrichtung dauerhaft für die Einwohner und Grundstückseigentümer unserer Gemeinde offen zu halten. Erste "schwarze Schafe" wurden der Verwaltung bereits gemeldet. Diesen unberechtigten Anlieferungen wird nachgegangen und die Anlieferer zur Verantwortung gezogen.

  

 Kindergarten St. Christophorus

Anmeldung

Durch die Aufnahme der Kinder ab zwei Jahren entfällt die sonst übliche Anmeldewoche. Eine Anmeldung Ihres Kindes ist jederzeit möglich. Es besteht die Möglichkeit, folgende Betreuungsangebote zu nutzen:

Ganztagesbetreuung von 7 bis 16 Uhr (drei Tage oder ganze Woche); Verlängerte Öffnungszeiten von 7 bis 13.30 Uhr (drei Tage oder ganze Woche); Kinder unter drei Jahren von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr; Regelzeiten von 7.45 Uhr bis 12.15 und von 13.30 bis 16 Uhr; Schulkindbetreuung nach Unterrichtsende bis 13.30 Uhr. Über Mittag ist es bei Interesse möglich, dass die Kinder eine warme Mahlzeit einnehmen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Kindergarten.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann besuchen Sie uns doch einfach mal oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 6 72 77 an. Wir werden Ihnen gerne zur Verfügung stehen. Es freuen sich auf Sie die Erzieherinnen des Kindergarten St. Christophorus.

  

Verkehrssicherungspflicht für Grabmale

Aus unserer Friedhofssatzung / Friedhofsordnung vom 25.04.1985, zuletzt geändert am 14.12.2000 ergibt sich nach § 15 und § 16 die Pflicht zur Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale.

Verantwortlich ist dafür bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.

Erfahrungsgemäß können Grabmale vor allem über die Winterzeit in ihrem Aufbaugefüge Schaden nehmen (z. B. eindringendes und gefrierendes Wasser verursacht Rissbildungen, Mörtel löst sich usw.) und dann - oftmals schon bei einer geringfügigen Berührung - umstürzen, wodurch auch schon Unfälle passiert sind.

Wir bitten deshalb die Grabnutzungsberechtigten, im eigenen Interesse dieser Überprüfungspflicht nachzukommen. Eventuell dabei festgestellte Schäden sind durch fachkundige Firmen bis spätestens 30. April 2006 zu beseitigen.

Danach wird die Gemeinde - im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht - Kontrollgänge in den Friedhöfen durchführen. Sollten dabei umsturzgefährdete Grabmale festgestellt werden, erhalten die Grabnutzungsberechtigten umgehend von der Friedhofsverwaltung Nachricht.

  

Passamt

Das Passamt weist daraufhin, dass die vor dem 24. März beantragten Personalausweise und die vor dem 10. März beantragten Reisepässe während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 2, abgeholt werden können.

 
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