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Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in einige
osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb
Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis. Da sich die
Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie
im Zweifelsfall beim Einwohnermeldeamt, Ihrem Reiseveranstalter oder
der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass
erforderlich ist.
Sie können sich auch im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html
informieren, dort unter Einreisebestimmungen.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige
Unterschrift notwendig. Es wird außerdem eine Identitätsprüfung
vorgenommen. Deswegen ist es erforderlich, dass Sie persönlich beim
Passamt erscheinen.
Für Kinder unter 18 Jahre müssen beide Elternteile bzw. der
alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich
zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des
Familiengerichtes nachzuweisen.
Bei Abholung des Passes können Sie sich durch eine schriftlich
bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie
bei der Abholung des neuen Reisepasses Ihren alten Pass vorlegen müssen.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt sechs Jahre für Personen
unter 24 Jahre und zehn Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr
vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich.
Bei einem Wohnungswechsel kann der Reisepass dem Einwohnermeldeamt
vorgelegt werden, es wird dann kostenlos eine Adressänderung
vorgenommen. Hierfür sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Gebühr für Reisepass:
bis zum 24. Lebensjahr
37,50 €
ab vollendetem 24. Lebensjahr 59,00 €
Unterlagen: bisheriges Ausweisdokument,
Geburtsurkunde oder Stammbuch und ein neues biometrietaugliches
Passbild.
Zuschlag Express-Versand bei sehr eiligen Reisepässen
=> 32,00 €
Vorläufiger Reisepass
Beschreibung und Unterlagen wie beim Reisepass. Gültigkeitsdauer
jedoch nur 12 Monate.
Gebühr: 26,00 € |