Bürgerservice

Reisepass

Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in einige osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall beim Einwohnermeldeamt, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.

Sie können sich auch im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html 
 informieren, dort unter Einreisebestimmungen.

Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig. Es wird außerdem eine Identitätsprüfung vorgenommen. Deswegen ist es erforderlich, dass Sie persönlich beim Passamt erscheinen.

Für Kinder unter 18 Jahre müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Bei Abholung des Passes können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Reisepasses Ihren alten Pass vorlegen müssen.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt sechs Jahre für Personen unter 24 Jahre und zehn Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich.

Bei einem Wohnungswechsel kann der Reisepass dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, es wird dann kostenlos eine Adressänderung vorgenommen. Hierfür sind keine weiteren Unterlagen notwendig.

Gebühr für Reisepass:
bis zum 24. Lebensjahr            37,50 €
ab vollendetem 24. Lebensjahr 59,00 €

Unterlagen:    bisheriges Ausweisdokument, Geburtsurkunde oder Stammbuch und ein neues biometrietaugliches Passbild.

Zuschlag Express-Versand bei sehr eiligen Reisepässen   =>     32,00 €

Vorläufiger Reisepass

Beschreibung und Unterlagen  wie beim Reisepass. Gültigkeitsdauer jedoch nur 12 Monate.

Gebühr:        26,00 € 

 

 
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