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Regelungen
für Beantragungen ab 01.11.2010

Die
Ausweispflicht entsteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres.
Der Antrag wird im Rathaus in Ihrem Beisein ausgefüllt. Dieser muss
eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich nicht vertreten
lassen. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ebenfalls den Antrag
selbst unterschreiben.
Abholung
Ihren neuen Personalausweis können Sie nach Erhalt des Briefes der
Bundesdruckerei mit der darin enthaltenen PIN, PUK und dem
Sperrkennwort bei uns in Empfang nehmen.
Sofern eine entsprechende Vollmacht von Ihnen vorliegt, ist die
Ausgabe Ihres Personalausweises auch an einen Dritten möglich. Die
Vollmacht muss alle zu leistenden Erklärungen enthalten bzw. den
Bevollmächtigen ausdrücklich zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen
befugen.
Gültigkeit
Bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre,
über 24 Jahren 10 Jahre.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Gültigkeit der bis zum 31.10.2010 ausgestellten Dokumente
bleibt unberührt. Ihr Personalausweis nach „alter
Version“
bleibt so lange gültig, wie es darin eingetragen ist.
Unterlagen,
die zur Antragstellung mitgebracht werden müssen:
- alter
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- bei
erstmaliger Ausstellung Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem
Geburtenbuch, sowie schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigen
und deren Personalausweise oder Reisepässe
- ein
aktuelles, biometrisches Passbild (max. ½ Jahr alt)
- Auszug
aus dem Familienbuch und/oder Eheschließungsurkunde (nur nach
der Eheschließung)
- bei
Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung
des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung
die Urkunde
- sonstige
Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung,
Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
Neuerungen
ab 01. November 2010 auf einen Blick
- Scheckkartenformat
- Biometrisches
Passbild
- PIN-Nummer
- Fingerabdrücke
(freiwillig)
- Aufnahme
von Ordens- bzw. Künstlername möglich
- Postleitzahl
- Weitere
freiwillige Nutzungsmöglichkeiten:
§
e-ID-Funktion
(= Online-Ausweisfunktion)
§
e-Signatur
(Zertifikaterwerb durch Bürger) für Online-Vertragsabschlüsse,
die einer Unterschrift bedürfen
Kosten
Antragsteller/in über 24 Jahre: 28,80
EURO
Antragsteller/in unter 24 Jahre: 22,80 EURO
Weitere
Gebührenregelungen
- Erstmalige
Aktivierung der Onlinefunktion bei der Ausgabe oder bei der
Vollendung des 16. Lebensjahr:
Gebührenfrei
- Nachträgliches
Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00
EURO
- Deaktivieren
der Online-Ausweisfunktion Gebührenfrei
- Ändern
der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00
EURO
- Ändern
der Anschrift bei Umzügen: Gebührenfrei
- Sperren
der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: Gebührenfrei
- Entsperren
der Online-Ausweisfunktion: 6,00
EURO
Die
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates
werden festgelegt durch den jeweiligen Anbieter.
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