Bürgerservice

Personalausweis

Regelungen für Beantragungen ab 01.11.2010

Die Ausweispflicht entsteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Der Antrag wird im Rathaus in Ihrem Beisein ausgefüllt. Dieser muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ebenfalls den Antrag selbst unterschreiben.

Abholung
Ihren neuen Personalausweis können Sie nach Erhalt des Briefes der Bundesdruckerei mit der darin enthaltenen PIN, PUK und dem Sperrkennwort bei uns in Empfang nehmen.
Sofern eine entsprechende Vollmacht von Ihnen vorliegt, ist die Ausgabe Ihres Personalausweises auch an einen Dritten möglich. Die Vollmacht muss alle zu leistenden Erklärungen enthalten bzw. den Bevollmächtigen ausdrücklich zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen befugen.

Gültigkeit
Bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre,
über 24 Jahren 10 Jahre.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Gültigkeit der bis zum 31.10.2010 ausgestellten Dokumente bleibt unberührt. Ihr Personalausweis nach „
alter Version“ bleibt so lange gültig, wie es darin eingetragen ist.

 
Unterlagen, die zur Antragstellung mitgebracht werden müssen:

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch, sowie schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigen und deren Personalausweise oder Reisepässe
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild (max. ½ Jahr alt)
  • Auszug aus dem Familienbuch und/oder Eheschließungsurkunde (nur nach der Eheschließung)
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde
  • sonstige Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung, Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde

Neuerungen ab 01. November 2010 auf einen Blick

  • Scheckkartenformat
  • Biometrisches Passbild
  • PIN-Nummer 
  • Fingerabdrücke (freiwillig)
  • Aufnahme von Ordens- bzw. Künstlername möglich
  • Postleitzahl 
  • Weitere freiwillige Nutzungsmöglichkeiten:

§  e-ID-Funktion (= Online-Ausweisfunktion)

§  e-Signatur (Zertifikaterwerb durch Bürger) für Online-Vertragsabschlüsse, die einer Unterschrift bedürfen

 Kosten

Antragsteller/in über 24 Jahre:     28,80 EURO
Antragsteller/in unter 24 Jahre:    22,80 EURO


Weitere Gebührenregelungen

  • Erstmalige Aktivierung der Onlinefunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahr: Gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 EURO
  • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion Gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00 EURO
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: Gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: Gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 EURO

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden festgelegt durch den jeweiligen Anbieter.
 

 
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