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Neubürger-Info
Liebe Neubürger,
namens des Gemeinderates
und der Gemeindeverwaltung möchte ich Sie recht herzlich in Weisenbach
begrüßen und hoffe, dass sie sich sehr schnell in unserer Gemeinde
zurechtfinden und dass sie sich bei uns wohl fühlen. Damit dies bald
der Fall ist, steht Ihnen unter anderem diese Homepage zur Verfügung. Hier können Sie sich über nahezu alle Bereiche
in unserer Gemeinde Informationen holen. Sei es über Veranstaltungen,
über unser reges Vereinsleben, über unsere Gemeindeeinrichtungen
oder unsere Gewerbebetriebe. Natürlich bietet unsere Homepage noch
vieles mehr. Lassen sie sich einfach überraschen.
In der Hoffnung, dass
Sie sich hoffentlich bald in unserer Gemeinde "zu Hause" fühlen
verbleibe ich
Ihr
Toni Huber
Bürgermeister
Neu zugezogen? - Das sollten Sie wissen:
Wissenswertes für Neubürger
Polizeiliche
An- und Abmeldung
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im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 1.
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| Ausweispapiere |
zur Anmeldung bitte Personalausweis
und Pass mitbringen, da Ihre Anschrift geändert werden muss.
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| Müllentsorgung |
An-, Um- und Abmeldung
im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 1. Dort erhalten Sie auch den Abfallkalender,
dem sie die jeweiligen Abfuhrtage entnehmen können.
Weitere Infos erhalten Sie auch direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb:
http://www.awb-landkreis-rastatt.de
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An-
und Ummeldung
von Kraftfahrzeugen |
bei einem Wohnungswechsel, müssen Sie Ihre
Fahrzeugpapiere innerhalb einer Woche umschreiben lassen. Auch bei
einem Umzug innerhalb des Ortes.
Und zwar bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes:
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
oder Außenstelle
Hauptstraße 30 a
76571 Gaggenau
unter Vorlage von Kraftfahrzeugbrief und -schein
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| Gemeindeanzeiger
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Wichtige Informationen über die verschiedensten Vorgänge
in der Gemeinde liefert der Gemeindeanzeiger von Weisenbach. Für
den Fall, dass Sie am Bezug des Gemeindeanzeigers interessiert sind,
können Sie den entsprechenden Bestellschein
hier downloaden. Das Abonnement des Gemeindeanzeigers kostet 9,05 € im halben Jahr. |
Lohnsteuerjahresausgleich/
Einkommensteuererklärung |
beim Finanzamt Rastatt,
An der Ludwigsfeste 3
76437 Rastatt
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| Kindergarten |
Wenn Sie fragen zu
einem Kindergartenplatz haben, wenden Sie sich bitte direkt an den
Kindergarten. Kindergarten St. Christopherus, für Weisenbach,
Tel. 07224 / 67277
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| Wasser/Abwasser |
Schuldner der Wasser-
bzw. Abwassergebühr ist nach den entsprechenden Vorschriften der Gemeinde
der Grundstückseigentümer. In diesen Fällen sollten Sie auf folgendes
achten:
1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an die Gemeindeverwaltung
mitgeteilt werden.
Formular
zur Wasserzählerablesung bei Eigentümerwechsel
2. Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung gestellt werden.
Sollten Sie Mieter sein erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer
über die Nebenkostenabrechnung. Ein Mieterwechsel löst bei der Gemeinde
keinen Vorgang aus.
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| Stromversorgung |
Sie müssen einen
Stromlieferungsvertrag mit einem frei wählbaren Energieversorger
abschließen. Dies gilt für Eigentümer und Mieter. |
| Einzugsermächtigung |
Sie haben laufende
Zahlungen an die Gemeinde Weisenbach zu entrichten?! z. B. Kindergartengebühren,
Grundsteuer usw.
Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit der Einzugsermächtigung. Sie
ersparen sich damit unnötige Mahnungen. Die Ermächtigung ist jederzeit
widerrufbar.
Formular zur Erteilung der Abbuchungsermächtigung
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| Post |
Wenn Sie zuziehen,
stellen Sie bei Ihrem bisherigen Wohnort einen Nachsendeantrag. |
| Telefon |
Für den Anschluss
eines Telefons wenden Sie sich bitte an die T-Punkt Filiale in
Sinzheim, Industriestr. 26 (Tel. 07221/80900) oder rufen Sie die Service Nummer
0800/3301000 an. |
| Allgemein |
Sie sollten
außerdem noch an folgende Stellen denken:
- Hausbank
- Versicherung
- Arbeitgeber
- Arzt
- Krankenkasse |
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich
an Frau Klingele, 07224/9183-15, r.klingele@weisenbach.de .
Sie wird versuchen Ihnen weiterzuhelfen!
Genaue Anschriften und Telefonnummern finden Sie zudem auf
unserer Internet-Seite unter "Wo erledige
ich was?"
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