Lärmaktionsplanung Weisenbach

In Weisenbach wird auf der Bundesstraße 462 der Schwellenwert der Lärmkartierung von 3 Millionen KFZ/Jahr überschritten. Dementsprechend ist nach den Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie und den zur Umsetzung in Deutschland erlassenen Verordnungen und Empfehlungen ein Lärmaktionsplan zu entwickeln. Das heißt, die Lärmeinwirkungen der Verkehrswege sind zu erfassen (Lärmkartierung) und mögliche Maßnahmen zur Änderung der Lärmbelastungen zu untersuchen (Aktionsplan).

Für den Schienenverkehr in Weisenbach wurde keine Lärmkartierung vorgenommen, da keine Bahnstrecke oberhalb des Schwellenwertes von mehr als 30.000 Zügen / Jahr vorhanden ist.

Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die jeweils betroffenen Kommunen zuständig. Da Maßnahmen nur in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Baulastträger des Verkehrsweges (B 462) realisiert werden können, ist eine Beteiligung der zuständigen Träger öffentlicher Belange ein wichtiger Bestandteil der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.

Nach entsprechender Erarbeitung der Lärmaktionsplanung und des Maßnahmenkonzeptes auf der Basis der Lärmkartierung 2012 hat der Gemeinderat am 19. Oktober 2017 den Lärmaktionsplan beschlossen.

Seit dem 19. Dezember 2018 stehen für die Hauptverkehrsstraßen neue Lärmkarten zur Verfügung. Diese neuen Lärmkarten der dritten Stufe stellen den "Anlass zur Überprüfung" dar, auch wenn die letzte Aufstellung des Lärmaktionsplanes vor weniger als fünf Jahren erfolgt ist. Daher war die GEmeinde Weisenbach verpflichtet, auf der Basis der neuen Lärmkarten den bestehenden Lärmaktionsplan zu überprüfen. Dies ist in den letzten Monaten unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt.

In der Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2020 hat der Gemeinderat nunmehr den neuen Lärmaktionsplan beschlossen, der sich aus dem beigefügten Link ergibt.

Ansprechpartner

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D-76599 Weisenbach
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